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Eine ältere Frau und ein Mädchen in einem freundlichen Gespräch. Die ältere Frau hat Unterlagen und einen Stift in der Hand.

Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit ist Soziale Arbeit in und an Schule und im Schnittfeld von Schule sowie Kinder- und Jugendhilfe verortet.

Fachkräfte für Schulsozialarbeit sind mit Ihrer wertvollen Arbeit ein fester Bestandteil der multiprofessionellen Teams an allen Schulformen. Das Handlungsfeld der Schulsozialarbeit umfasst beispielsweise

  • die Unterstützung der persönlichen und sozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen,
  • die Beratung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen im Lebensraum Schule,
  • die Beratung und Begleitung von Schulleitungen, Lehrkräften und weiterem pädagogischem Personal an den Schulen sowie kooperierenden Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe,
  • die Mitwirkung und Beratung bei schulischen, beruflichen und weiteren biographischen Übergängen sowie bei persönlichen Bedarfslagen,
  • die Zusammenarbeit mit Personensorgeberechtigten und
  • Mitarbeit im Schulischen Team für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention; Abstimmung mit den anderen innerschulischen als auch außerschulischen Beratungsstrukturen bei schulischen Vernetzungs- und Beratungsaufgaben.

Gegenwärtig fußt die Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen auf drei (Finanzierungs-)Säulen: Kommunale Kinder- und Jugendhilfe – Landesdienst – Landesförderung

Kinder- und Jugendhilfe

Schulsozialarbeit wird seit Jahren in kommunaler Verantwortung als ein Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe verstanden, so dass zahlreiche Fachkräfte für Schulsozialarbeit im kommunalen Dienst beschäftigt sind.

Landesdienst

Das Land wertschätzt den hohen Stellenwert der Schulsozialarbeit und deshalb stellt das Schulministerium in Ergänzung der kommunalen Schulsozialarbeit landeseigene Stellen für die Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit zur Verfügung, die unbefristet und dauerhaft finanziell gesichert sind.

Zudem kann jede Schule je nach Schulgröße bis zu zwei Lehrerstellen in Stellen für Schulsozialarbeit umwandeln. Voraussetzung ist, dass die Erteilung des Unterrichts gemäß Stundentafel gewährleistet ist. Die Kommunen stellen in der Regel in gleicher Höhe Stellen für die Schulsozialarbeit zur Verfügung. (RdErl. v. 23.01.2008 „Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit in NRW“)

Darüber hinaus stehen Stellen für Multiprofessionelle Teams, die für die Soziale Arbeit an Schulen genutzt werden, zum Teil auch für besondere Zielgruppen wie zum Beispiel für Geflüchtete und andere neu Zugewanderte zur Verfügung. Über das sogenannte „Matching“ kommen auf eine Landesstelle für Multiprofessionelle Teams noch einmal 0,5 Stellen in Anstellungsträgerschaft der Kommune hinzu. Ein kommunales Konzept ist Voraussetzung. (RdErl. v. 28.03.2017 „Soziale Arbeit an Schulen zur Integration durch Bildung für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler“)

Landesförderung (Richtlinie über die Förderung von Schulsozialarbeit)

Zudem fördert Nordrhein-Westfalen ab 2022 mit 20%iger Eigenbeteiligung der Kommunen über das Landesprogramm „Förderung von Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen“ mögliche Beschäftigungsverhältnisse.

Hierzu werden ab dem Jahr 2022 den Kreisen, kreisfreien Städten und der StädteRegion Aachen über das Land 57,7 Mio. EUR pro Jahr zur Verfügung gestellt. Insgesamt beläuft sich der kommunale Eigenanteil landesweit auf rund 14,5 Mio. EUR pro Jahr. Damit beträgt die Gesamtfördersumme für das Landesprogramm jährlich über 72 Mio. EUR.