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Kinder unterschiedlichen Alters stehen in einer Reihe hintereinander.

Realschule

Die Realschule umfasst die Klassen 5 bis 10. An dieser Schulform der Sekundarstufe I werden praktische Fähigkeiten ebenso gefördert wie das Interesse an theoretischen Zusammenhängen. Die Schülerinnen und Schüler erwerben eine erweiterte allgemeine Bildung sowie berufsorientierende Kompetenzen und können – je nach Befähigung und Neigung – nach Abschluss der zehnten Klasse in eine berufliche Ausbildung oder in die Bildungsgänge der Sekundarstufe II wechseln.

In Klasse 6 wird Unterricht in einer zweiten modernen Fremdsprache erteilt, ab Klasse 7 wird neben dem fremdsprachlichen ein naturwissenschaftlich-technischer, ein sozialwissenschaftlicher und ein musikalisch-künstlerischer Schwerpunkt gebildet.

Eintritt

Die Realschule kann von allen Kindern besucht werden, die die Klasse 4 der Grundschule erfolgreich durchlaufen haben. Die Grundschule empfiehlt die Schulform Realschule, wenn sie für die weitere schulische Förderung des Kindes am besten geeignet erscheint. Diese Empfehlung sollten Eltern berücksichtigen.

Manchmal übersteigt die Zahl der angemeldeten Kinder an einer Schule die Aufnahmekapazität. In diesem Fall wird von Schule, Schulaufsicht und Schulträger versucht, dem Elternwunsch auf andere Weise zu entsprechen.

Erprobungsstufe

In der Sekundarstufe I bilden die Klassen 5 und 6 eine besondere pädagogische Einheit, die Erprobungsstufe. Anknüpfend an die Lernerfahrungen der Kinder in der Grundschule führen die Lehrerinnen und Lehrer die Kinder in diesen zwei Jahren an die Unterrichtsmethoden und Lernangebote der Realschule heran.

In der Erprobungsstufe beobachtet und fördert die Schule die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder mit dem Ziel, gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten die Entscheidung über die Eignung für die gewählte Schulform sicherer zu machen.

Innerhalb der Erprobungsstufe gehen die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzung von der Klasse 5 in die Klasse 6 über. Am Ende der Klasse 6 entscheidet die Versetzungskonferenz mit der Versetzung der Schülerinnen und Schüler in die Klasse 7 auch über deren Eignung für den weiteren Besuch der Realschule. Werden sie endgültig nicht in die Klasse 7 der Realschule versetzt, wechseln sie in eine andere Schulform.

Stellt die Versetzungskonferenz gegen Ende der Erprobungsstufe fest, dass die Schulform gewechselt werden sollte, wird den Erziehungsberechtigten eine entsprechende Empfehlung spätestens sechs Wochen vor Schuljahresende schriftlich mitgeteilt und gleichzeitig ein Beratungsgespräch angeboten. Die Schulleitung unterstützt die Eltern beim Wechsel des Kindes in die empfohlene Schulform.

Übergangsmöglichkeiten

Ein Schulwechsel in eine andere Schulform der Sekundarstufe I ist bis zum Ende der Klasse 8 möglich. Er kann in der Regel nur zu Beginn eines Schuljahres erfolgen. Wenn ein Wechsel beabsichtigt ist oder die Schule ihn für sinnvoll hält, sollten möglichst frühzeitig beratende Gespräche zwischen der Schule und den Erziehungsberechtigten geführt werden.

Unterrichtsfächer

Der Unterricht im Pflichtbereich wird in folgenden Fächern bzw. Lernbereichen erteilt:

  • Deutsch
  • Gesellschaftslehre (Erdkunde, Geschichte, Politik, Wirtschaft)
  • Mathematik
  • Naturwissenschaften (Biologie, Physik, Chemie)
  • Informatik (Klasse 5/6 oder in Klasse 6)
  • Englisch (1. Fremdsprache)
  • Kunst/Musik/Textilgestaltung
  • Religionslehre
  • Sport

Fester Bestandteil des Unterrichtsangebots sind die so genannten Ergänzungsstunden. Sie dienen vor allem der Förderung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik und im Lernbereich Naturwissenschaften. Nach Entscheidung der Schule stehen sie aber auch für den Unterricht in einer weiteren Fremdsprache sowie für das Fach Hauswirtschaft ab Klasse 9 zur Verfügung.

Organisation des Unterrichts

In den Klassen 5 und 6 wird der Unterricht in der Regel im Klassenverband erteilt. Zum Ausgleich unterschiedlicher Lernvoraussetzungen kann in diesen Klassen zusätzlicher Förderunterricht eingerichtet werden.

Wahlpflichtunterricht

Ab der Klasse 7 wird der für alle verbindliche Unterricht durch den Wahlpflichtunterricht ergänzt. Die Schülerinnen und Schüler können im Wahlpflichtbereich individuelle Akzente setzen und zwischen unterschiedlichen Schwerpunkten wählen. Jede Realschule bietet einen fremdsprachlichen Schwerpunkt an.

Der Wahlpflichtunterricht ab Klasse 7 umfasst die zweite Fremdsprache sowie mindestens ein weiteres Schwerpunktfach aus den Bereichen Naturwissenschaften/Technik, Sozialwissenschaften, Wirtschaft und Musik/Kunst.

Hinzu kommen je nach Möglichkeiten der Schule

  • ein naturwissenschaftlich-technischer Schwerpunkt mit den Fächern Biologie, Chemie, Physik, Technik oder Informatik
  • ein sozialwissenschaftlicher Schwerpunkt mit Sozialwissenschaften
  • ein musisch-künstlerischer Schwerpunkt mit Musik oder Kunst.

Im jeweiligen Schwerpunktfach werden schriftliche Arbeiten geschrieben. Die Realschule kommt mit diesen Angeboten den unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten ihrer Schülerinnen und Schüler entgegen.

Abschlüsse und Berechtigungen

In der Realschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden:

  • der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10. Er berechtigt bei mindestens befriedigenden Leistungen in allen Fächern zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
  • ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss
  • ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss.