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Umgang mit den Auswirkungen des Russland-Ukraine-Krieges an den Schulen in NRW

Blau und gelb bemalte Hände formen ein Herz

Umgang mit dem Russland-Ukraine Krieg

Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine zwingt inzwischen sehr viele Menschen außerhalb ihrer Heimat Schutz zu suchen – auch in NRW. Unter den Ankommenden befinden sich viele Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter. Diese bedürfen im Besonderen des Schutzes und der Hilfe.

Die Schulen in Nordrhein-Westfalen haben mit Stand vom 25. Januar 2023 38.646 Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine in die schulische Erstförderung aufgenommen. Das ist eine enorme Leistung der Schulen. Unterstützung bietet ihnen dabei unter anderem das vom Schulministerium schon im Frühjahr 2022 erarbeitete und im Sommer 2022 aktualisierte Rahmenkonzept zur Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen.

Das Rahmenkonzept zur Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen sowie der Erlass „Integration und Deutschförderung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler“ (BASS 13-63 Nr. 3) des Ministeriums für Schule und Bildung bilden die Grundlage für den Schulbesuch neu zugewanderter Kinder und Jugendlichen. Wenn sie erstmals eine deutsche Schule besuchen und noch nicht über hinreichende Deutschkenntnisse verfügen, um dem Unterricht zu folgen, werden die Schülerinnen und Schüler zunächst im Rahmen der sogenannten Erstförderung beschult. Vorrangiges Ziel der Erstförderung ist das Lernen der deutschen Sprache. Je schneller die deutsche Sprache erlernt wird, desto eher können sich neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler umfassend am Unterricht beteiligen.

Im Rahmen der Erstförderung können neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler in drei unterschiedlichen Organisationsformen beschult werden:

  1. in innerer Differenzierung, d.h. im Rahmen einer vollständigen Teilnahme am Regelunterricht,
  2. in teilweise äußerer Differenzierung, d.h. durch den Besuch einer eigenen Lerngruppe und der teilweisen Teilnahme am Regelunterricht oder
  3. in vollständiger äußerer Differenzierung, d.h. in eigenen Lerngruppen.

Die Organisationsform der Differenzierung orientiert sich am individuellen Konzept der Schule und an den Deutschkenntnissen der Schülerinnen und Schüler, d.h. die Schule legt die Organisationsform der Differenzierung fest. Verfügen neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler über hinreichende Deutschkenntnisse, um dem Unterricht zu folgen, werden sie einem für sie passenden Bildungsgang einer Schulform zugeordnet. Berücksichtigt werden dabei der individuelle Lernstand, die individuelle Lernentwicklung sowie die zu erwartenden Leistungsfähigkeit. Um die Schülerinnen und Schüler schnell zu integrieren wird ein Übergang in das normale Regelsystem nach spätestens zwei Jahren angestrebt.

Die schulische Integration neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler hat zum Ziel, einen schnellstmöglichen Übergang in den Regelunterricht zu gewährleisten. So soll den neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern eine vollumfängliche Teilhabe und Integration in die Schulgemeinschaft sowie die Gesellschaft ermöglicht werden. Hierfür benötigte zusätzliche Unterstützungsstrukturen prüft das Ministerium für Schule und Bildung in engem Austausch mit den Bezirksregierungen, um auf womöglich bestehende Bedarfe in der Erstförderung reagieren zu können.

Konzept zur Beschulung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler unter besonderer Berücksichtigung des Krieges in der Ukraine

Um die Schulen in Nordrhein-Westfalen bestmöglich bei der Aufnahme von Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine zu unterstützen, hat das Ministerium für Schule und Bildung ein umfassendes Konzept (Stand: Juli 2022) erarbeitet. Auf fast 40 Seiten werden darin praxisnahe Hinweise gegeben, wie der Unterricht vor Ort für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler geplant, organisiert und durchgeführt werden kann.

Ankommen in Nordrhein-Westfalen

  • Entsprechend den EU-Ratsbeschlüssen erhalten die ukrainischen Kriegsflüchtlinge in allen EU-Mitgliedsstaaten ab dem 3. März 2022 einen Aufenthaltstitel für zunächst ein Jahr, der um weitere zwei Jahre verlängert werden kann.
  • Die Flüchtlinge, die in Deutschland aufgenommen werden, können danach eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes bekommen und müssen kein Asylverfahren durchlaufen.
  • In den kommenden Tagen und Wochen werden die Ausländerbehörden grundsätzlich allen Flüchtlingen aus der Ukraine die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz erteilen, auch denjenigen, die bislang schon eingereist und privat untergekommen sind.
  • Darüber hinaus werden sie einer Kommune zugewiesen und müssen dort ihren Wohnsitz nehmen. Sobald die Flüchtlinge ihren Wohnsitz in der Zuweisungskommune genommen haben, entsteht für die betroffenen Kinder und Jugendlichen nach § 34 Absatz 1 Schulgesetz die Schulpflicht.

Ankommen in der Schule

  • Die Zuweisung eines Schulplatzes für die schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen erfolgt durch die örtlich zuständigen staatlichen Schulämter.
  • Im Rahmen der Zuweisung erfolgt auch eine Beratung der ankommenden Familien aus der Ukraine zur angemessenen Beschulung ihrer Kinder. Diese Beratungsleistung erfolgt in den meisten nordrhein-westfälischen Kommunen durch die an die Kommunalen Integrationszentren abgeordneten Lehrkräfte des Landes Nordrhein-Westfalen. Da in den vergangenen Jahren stetig Zuwanderung erfolgte, liegen hier gute Beratungspraxen und erprobte Konzepte vor.
  • Dieser vorgesehene Ablauf kann selbstverständlich nicht ausschließen, dass in den nächsten Tagen auch Kinder und Jugendliche bei noch ungeklärtem Aufenthaltsstatus und ohne vorherige Zuweisung durch die Schulaufsichtsbehörden direkt bei Schulen vorstellig werden. Der Schulbesuch soll in diesen Fällen in Abstimmung zwischen der für die Zuweisung zuständigen unteren Schulaufsicht und dem Schulträger, ab sofort – und auch im Vorgriff auf die erwartete Rechtslage – grundsätzlich ermöglicht werden.
  • Jede Entscheidung von Schulleitungen zur Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers erfordert allerdings aus Gründen der gleichen Behandlung aller zugewanderten Kinder und Jugendlichen und einer vorausschauenden Planung von erforderlichen Ressourcen und Schulplätzen dabei immer eine Abstimmung mit der unteren Schulaufsicht. Dort, wo die Dienst- und/oder Fachaufsicht bei der oberen Schulaufsicht liegt, wird die untere Schulaufsicht das Benehmen mit dieser herstellen.
  • Bei der Entscheidung über eine zügige Beschulung sollen die besonderen Fluchtumstände der Kinder und Jugendlichen berücksichtigt werden. So hat gerade in den ersten Tagen für viele Familien der schnellstmögliche Schulbesuch aus nachvollziehbaren Gründen nicht immer die allerhöchste Priorität. Oberster Maßstab aller konkreten Entscheidungen zur Beschulung sollte immer das Wohl der Kinder und Jugendlichen sein.

Deutschförderung und weitere Unterstützung

  • Die in den Schulen für die neu ankommenden Schülerinnen und Schüler einzuleitenden Maßnahmen zur Förderung der deutschen Sprache regelt der Runderlass „Integration und Deutschförderung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler“ (BASS 13-63 Nr. 3). Die Beschulung der neu angekommenen Schülerinnen und Schüler erfolgt danach entweder in innerer Differenzierung, in teilweise oder in vollständig äußerer Differenzierung. Damit ist noch keine Zuordnung der Schülerin bzw. des Schülers zu einem Bildungsgang der besuchten Schulform verbunden. Das erfolgt mit Blick auf die jeweilige schulische Entwicklung der Schülerin bzw. des Schülers zu einem späteren Zeitpunkt.
  • Wir haben in Nordrhein-Westfalen eine gute und bewährte schulische Integrationsinfrastruktur. Die Landesstelle Schulische Integration (LaSI) steht in engem Austausch mit den Lehrkräften in den Kommunalen Integrationszentren. Diese geben neben der Durchführung von Seiteneinstiegsberatungen auch Informationen zu den örtlichen Bildungsangeboten für Kinder und Jugendliche weiter. Auch hierdurch wird den aus der Ukraine geflüchteten Schülerinnen und Schülern das Ankommen erleichtert. Im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen begleitet die LaSI diesen Prozess in Form von Vernetzung, Qualifizierung und Beratung aller Beteiligten. Auf der Webseite der LaSI werden Grundinformationen zum Schulsystem in der Ukraine zur Verfügung gestellt. Die Regelsysteme erhalten hierdurch eine wichtige Orientierung für die Beratung und die schulische Integration der ankommenden Familien. Auch der Einsatz ukrainischer Lehrkräfte soll insbesondere dazu beitragen, die nach Nordrhein-Westfalen geflüchteten Kinder und Jugendliche beim Ankommen und der Integration in ihrer neuen Schule individuell zu begleiten. Informationen zur Rolle von ukrainischen Lehrkräften im Rahmen der Bildungsangebote für schulische Projekte finden sich hier.
  • Das Erleben von Schule als sicheren Ort ist dabei von entscheidender Bedeutung: Hier wird Resilienz gestärkt durch die sichere Strukturierung des Alltags und durch die Stärkung von Kontrollüberzeugungen und Zugehörigkeit. Allein diese Funktion von Schule ist hochwirksam und beugt psychischen Langzeitfolgen wesentlich vor, wie wissenschaftliche Untersuchungen zeigen. Die in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt als gemeinsame Kooperation von Land und Kommunen vorhandenen schulpsychologischen Beratungseinrichtungen können von Schulen bei Bedarf für eine inhaltliche Vertiefung dieses Themas im Kollegium oder für die Schulteams im Sinne einer systemischen Beratung für die Schulberatung, Gewaltprävention und Krisenintervention angefragt werden. Weitere Informationen und hilfreiche Links hat die Landesstelle Schulpsychologie und Schulpsychologisches Krisenmanagement (LaSP NRW) in Kooperation mit den kommunalen Stellen hier bereitgestellt und aktualisiert diese fortlaufend.

Umgang mit dem Russland-Ukraine-Krieg im Unterricht

Zur Unterstützung der Schulen für eine aktive und offene Befassung mit diesen schwierigen Themen im Unterricht sowie für entsprechende Gespräche mit Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern und gegebenenfalls mit Eltern dient die nachfolgend zusammengestellte Link- und Materialsammlung:

Hinweise der Schulpsychologie zum Umgang mit Ängsten und der Verarbeitung von belastenden Bildern und Nachrichten:

Unterricht des Lernbereichs Gesellschaftslehre und dem Aufgabenfeld der Gesellschaftswissenschaften – aber auch in anderen geeigneten Fächern

Thematisierung der Ukraine-Krise als aktueller Konflikt

  • Mit Bezug auf politische Fragestellungen hat die Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen einen aktuellen Buchtitel als Hintergrundinformation zum Ukraine-Konflikt im Angebot, der unter https://www.politische-bildung.nrw.de/ukrainekonflikt aufgerufen werden kann. Unter der gleichen URL werden im Laufe der Woche weitere Informations-Ressourcen zur Verfügung gestellt.
  • In der Bildungsmediathek finden sich (tages-) aktuelle Informationen und Hintergrundinformationen zum Konflikt um die Ukraine, die sich gut für den Einsatz im Unterricht eignen. Das Angebot wird in den kommenden Tagen ausgebaut und soll auch mit Material zur Konfliktbewältigung in der Schule ergänzt werden. Unter der Überschrift „Der Russland-Ukraine-Konflikt" finden sich thematisch geordnete Links vielfältiger medialer Art zu verschiedenen Aspekten des Konflikts: https://www.bildungsmediathek-nrw.de/.