Unterstützung für Schulen, Landkreise und Kommunen
Bereitstellung schulischer Unterstützungsmaterialen
- zur Unterstützung der Erarbeitung eines Inklusionskonzeptes als einheitliches Qualitätskriterium für jede Schule des Gemeinsamen Lernens wurde ein Musterinklusionskonzept veröffentlicht, das Schulen unterstützt, sich dieser Aufgabe zu widmen.
- Ausbau und Aktualisierung der FAQs zu den Themen „MPT- Fachkräfte im Gemeinsamen Lernen“
- zur Rolle der Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung im Gemeinsamen Lernen
- zum sonderpädagogischen Förderbedarf in der Primarstufe und der Sekundarstufe I
- zur Jährlichen Überprüfung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung
- AO-SF erklärt in leichter Sprache
- Veröffentlichung praxisorientierter digitaler Materialien im Portal der QUA-LiS
Fortbildungsangebote zur Unterstützung des Gemeinsamen Lernens
Die Fortbildungsmaßnahme „Online Learning Inklusion (OLEI)“ richtet sich an Lehrkräfte sowie pädagogische Fachkräfte allgemeinbildender Schulen des Gemeinsamen Lernens und soll deren professionelle Kompetenzen im Umgang mit inklusiven Bildungssituationen stärken. Ziel ist die Unterstützung von Schulen bei der Gestaltung des Gemeinsamen Lernens von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf. Inhaltlich umfasst „OLEI“ sieben digitale Module, die u. a. effektives Classroom-Management, Kooperation im Kollegium, Förderung emotional-sozialer Kompetenzen, individuelle Lernförderung sowie inklusive Unterrichtsplanung behandeln.
Die Module sind zeit- und ortsunabhängig nutzbar und können sowohl individuell als auch im Kollegium in einem hybriden Format bearbeitet werden.
Zur Sicherung der Qualität wird die Maßnahme regelmäßig evaluiert und anhand aktueller Forschungsergebnisse weiterentwickelt.
Das Angebot „Fortbildung von Fachkräften Multiprofessioneller Teams an Schulen des Gemeinsamen Lernens und an Förderschulen sowie von sozialpädagogischen Fachkräften in der Schuleingangsphase“ zielt darauf ab, die Teilnehmenden durch Wissen, Praxisbeispiele und Reflexion darin zu unterstützen, ihre Aufgaben im schulischen Alltag erfolgreich und professionell wahrzunehmen. Die Inhalte umfassen sieben Module, darunter die eigene Rolle im Schulsystem, Grundlagen der Gesprächsführung, Einführungen in verschiedene Förderschwerpunkte sowie Basiswissen in Mathematik, Deutsch und Mehrsprachigkeit. Die Fortbildung umfasst 69 Stunden und wird im Blended-Learning-Format angeboten.
Zur Qualitätssicherung wird die Maßnahme regelmäßig evaluiert und auf Grundlage aktueller Entwicklungen weiterentwickelt.
Deutsche Gebärdensprache (DGS)
Der Zertifikatskurs „Deutsche Gebärdensprache“ ist eine landesweit geöffnete Qualifizierungsmaßnahme für unbefristet beschäftigte sonderpädagogische Lehrkräfte. Ziel ist es, die Teilnehmenden zu befähigen, DGS nach curricularen Vorgaben zu unterrichten und zur barrierefreien Kommunikation im Schulleben beizutragen.
Inhalte sind der Ausbau gebärdensprachlicher Kompetenzen, fundierte linguistische, soziologische und kulturelle Kenntnisse sowie diagnostische und didaktisch-methodische Kompetenzen. Der Kurs umfasst 320 Stunden innerhalb eines Schuljahrs, wird aktuell durch die Bezirksregierung Düsseldorf durchgeführt und von den Teilnehmenden parallel zum Unterrichtseinsatz absolviert. Die erfolgreiche Teilnahme ist Voraussetzung für die Zuerkennung einer unbefristeten Unterrichtserlaubnis in DGS.
Inklusionsfördergesetz
Seit dem Schuljahr 2014/2015 gewährt das Land für wesentliche Belastungen der Gemeinden und Kreise als Schulträger infolge des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 5. November 2013 (GV. NRW. S. 618) einen finanziellen Ausgleich (§ 1 Inklusionsfördergesetz). Dieser bezieht sich auf Sachkosten der Schulträger im Sinne von § 94 Absatz 1 Schulgesetz NRW. Darunter fallen inklusionsbedingte Sachausgaben sowie Investitionen in Gebäude, Anlagen und bewegliches Vermögen. Im Schuljahr 2024/2025 wurden 10 Mio. Euro als Belastungsausgleich ausgezahlt. Dieser Betrag entspricht dem letzten Evaluationsergebnis und wird seit dem Schuljahr 2021/2022 ausgezahlt.
Daneben gewährt das Land den Gemeinden und Kreisen als weitere freiwillige Leistung eine Inklusionspauschale (§ 2 Inklusionsfördergesetz). Diese dient der Mitfinanzierung der Unterstützung der Schulen des Gemeinsamen Lernens durch nicht-lehrendes Personal der Kommunen, soweit diese Kosten nicht der Finanzierung individueller Ansprüche nach § 35a des Achten Buches Sozialgesetzbuch und § 112 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch dienen. Im Schuljahr 2024/2025 wurden 67 Mio. Euro als Inklusionspauschale ausgezahlt. Dieser Betrag entspricht dem letzten Evaluationsergebnis und wird seit dem Schuljahr 2023/2024 ausgezahlt. Aus diesen Mitteln können insbesondere sogenannte infrastrukturelle Pool-Modelle mitfinanziert werden. Dabei wird Schulen des Gemeinsamen Lernens ein Pool an Unterstützungspersonal zur Verfügung gestellt, ohne dass es der Geltendmachung eines im Sozialgesetzbuch geregelten Individualanspruchs im Einzelfall bedarf. Das Ministerium für Schule und Bildung hat Hinweise zur Verwendung der Inklusionspauschale veröffentlicht.