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Zentrales Schülerfeedback: Die Stimme der Schülerinnen und Schüler für gute Schule nutzen

Der Schulkompass NRW 2030 bildet als landesweite Strategie den Orientierungsrahmen für die Weiterentwicklung schulischer Qualität in Nordrhein-Westfalen. Mit seinen vier zentralen Zielen richtet er den Blick darauf, Schulen und Unterricht datengestützt, beteiligungsorientiert und nachhaltig weiterzuentwickeln. 

[Schule NRW 05-26]

Grafik Schulkompass NRW 2030

Ein wichtiger Baustein dieser Strategie ist das Zentrale Schülerfeedback: Es soll die Perspektive der Schülerinnen und Schüler systematisch sichtbar und als Grundlage für schulische Entwicklungsprozesse nutzbar machen. Das Zentrale Schülerfeedback ist ein landesweites, methodisch begleitetes und datensicheres Angebot, mit dem Schülerinnen und Schüler aller Schulstufen − von der Grundschule über die weiterführenden Schulen bis zum Berufskolleg − anonym Rückmeldungen zu Schulkultur, schulischem Wohlbefinden und Aspekten sozial-emotionaler Entwicklung geben können. Für die Lernenden selbst bedeutet das: Ihre Wahrnehmungen werden systematisch erfasst und fließen in die schulische Entwicklungsarbeit ein. Die aggregierten Ergebnisse stehen den Schulen unmittelbar nach der Befragung anonymisiert zur Verfügung und können als Grundlage dienen, damit Schule für die Kinder und Jugendlichen besser und unterstützender wird.

 

Wie können Schülerinnen und Schüler ihre Perspektive einbringen und warum ist das wichtig?

Leistungsdaten zeigen, was Schülerinnen und Schüler können; genauso zentral ist jedoch, wie sie Schule erleben. Fragen nach Sicherheit, Anerkennung, Umgang mit Konflikten oder Vertrauen in die Gemeinschaft betreffen unmittelbar die Lernbedingungen. Indem das Schülerfeedback diese Erfahrungen aufnimmt, bringt es die Perspektive der Lernenden in die Diskussion über Schulqualität ein. So entstehen praxisnahe Hinweise, mit denen Lehrkräfte und Schulleitungen gezielt Maßnahmen planen können, zum Beispiel zur Klassenentwicklung oder zu unterstützenden Angeboten.

Der Fragebogen zum Schülerfeedback erhebt unter anderem, ob eine Schülerin oder ein Schüler gute Beziehungen zu anderen Personen in der Klasse oder Schule hat.

 

Wer kann teilnehmen — und wie ist die Teilnahme für die Schülerinnen und Schüler gestaltet?

Das Angebot richtet sich an alle Schulformen in Nordrhein‑Westfalen und ist über das Portal https://schuelerfeedback-nrw.de zugänglich. Die Teilnahme in der Erprobungsphase ist freiwillig; Teilnehmende geben keine personenbezogenen Daten an und es werden keine Bewertungen einzelner Lehrkräfte erhoben. Die Befragung ist altersgerecht konzipiert und erfolgt digital; die Ergebnisse werden aggregiert und anonymisiert bereitgestellt, sodass keine Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich sind. Wegen der großen Nachfrage hat das Ministerium den Zeitraum zur Durchführung verlängert: Schulen können das Schülerfeedback bis zum 29. Mai 2026 durchführen. Die Einladung zum Portal vom 17. März 2026 bleibt gültig.

 

Wie sorgt die Schulleitung dafür, dass die Stimme der Schülerinnen und Schüler wirksam wird?

Die Schulleitung trägt die Verantwortung dafür, dass die Beteiligung der Lernenden nachhaltig wirkt. Schulleitungen legen fest, wie die Ergebnisse in die Schulprogrammarbeit einfließen, und nehmen diese mit in Zielvereinbarungsgesprächen mit der Schulaufsicht. Durch eine koordinierte Auswertung und die anschließende Planung konkreter Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Rückmeldungen von Schülerinnen und Schülern nicht nur dokumentiert werden, sondern dazu beitragen, die bereits guten Aspekte des Schulalltags zu verstetigen und Bereiche mit Verbesserungspotenzial gezielt anzugehen.

 

Was gewinnen Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen und Schüler?

Für Lehrkräfte liefert das Verfahren zusätzliche, verlässliche Hinweise; es macht sichtbar, wo Schulklima gestärkt werden sollten oder es zusätzlicher Informationen bedarf. Eltern erhalten durch transparente Informationen über Zielsetzung und Ablauf die Sicherheit, dass die Stimme ihrer Kinder ernst genommen wird. Aus Sicht der Lernenden schafft diese Transparenz Vertrauen und fördert die Bereitschaft, ehrliche Rückmeldungen zu geben, weil klar ist, dass die Ergebnisse auf Klassen‑ oder Schulebene bearbeitet und nicht dazu genutzt werden, einzelne Personen zu kontrollieren.

 

Wie werden Schulen bei der praktischen Umsetzung unterstützt, damit Schülerinnen und Schüler gut begleitet sind?

Das Portal stellt umfangreiche Materialien bereit, die speziell darauf abzielen, die Befragung pädagogisch sinnvoll zu gestalten. Dazu gehören Handreichungen zur Vorbereitung in den Klassen, Mustervorlagen für Informationen an Eltern und Schülerinnen und Schüler, technische Hinweise sowie Hilfen zur Interpretation der Ergebnisse und zur Ableitung konkreter Maßnahmen. 

Die Grafik zeigt, wie Schulen bei der Durchführung und bei der Datennutzung des zentralen Schülerfeedbacks unterstützt werden.

 

Wie sind Datenschutz und Belastung für die Schülerinnen und Schüler geregelt?

Das Verfahren ist so angelegt, dass es die Teilnehmenden nicht unnötig belastet: Die Durchführung ist digital und effizient, die Auswertungen sind übersichtlich aufbereitet. Datenschutz und Anonymität haben höchste Priorität; die Befragung ist nicht dazu gedacht, einzelne Lehrpersonen zu beurteilen, sondern organisationsbezogene Hinweise für die Schulentwicklung zu liefern. Die Schulen bekommen Anregungen, die Befragung pädagogisch zu begleiten, damit sich Schülerinnen und Schüler sicher fühlen und wissen, wie mit ihren Antworten umgegangen wird.

 

Welche Weiterentwicklungen sind geplant — was bedeutet das für Schülerinnen und Schüler?

Das Angebotsformat des Zentralen Schülerfeedbacks ist 2026 realisiert und steht den Schulen zur Verfügung; gleichzeitig ist seine Weiterentwicklung verbindlich geplant. So ist vorgesehen, ein Angebot für Schülerinnen und Schüler zu entwickeln, die (noch) nicht lesen können, und die technische bzw. methodische Möglichkeit zu prüfen, dass Schulen eigene schulspezifische Fragen ergänzen können. Beide Vorhaben sind in die Weiterentwicklungsagenda aufgenommen und es ist geplant, sie pädagogisch, technisch und datenschutzrechtlich zu prüfen. Für die betroffenen Lernenden bedeutet dies: Ihre besonderen Bedarfe werden ernst genommen, und es wird daran gearbeitet, das Angebot inklusiver und passgenauer zu gestalten.

 

Wo finden Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte weitere Informationen?

Nähere Informationen, Registrierung und alle Begleitmaterialien sind auf dem Portal https://schuelerfeedback-nrw.de zu finden. Die dort bereitgestellten Angebote helfen Schulleitungen, Lehrkräften und Eltern, den Prozess so zu planen und zu begleiten, dass die Stimme der Schülerinnen und Schüler in konkrete Verbesserungen des Schulalltags mündet.

 

 

Autorin: Eva Pertzel, Ministerium für Schule und Bildung NRW