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Die Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe in Nordrhein-Westfalen

Jugendliche sitzen in einem Klassenraum an Tischen und schreiben.

Die Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe in Nordrhein-Westfalen

Die Planungen für einen grundlegenden Reformprozess der gymnasialen Oberstufe in Nordrhein-Westfalen sind seit einigen Jahren intensiv im Gange. Im Jahr 2030 soll das erste Abitur unter den neuen Rahmenbedingungen stattfinden. 

[Schule NRW 09-25]

Der Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe sollen künftig moderner, flexibler und individueller gestaltet sein – und damit den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, aber auch den Anforderungen der sich wandelnden gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und bildungspolitischen Rahmenbedingungen weiterhin bestmöglich gerecht werden. 

Die Neuerungen sollen aufwachsend erstmals für Schülerinnen und Schüler gelten, die im Schuljahr 2027/2028 in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe eintreten und regulär im Jahr 2030 das Abitur ablegen. Folgende wesentliche Änderungen, die zum Teil das Profil der Oberstufe grundlegend beeinflussen, sind geplant:

  • ein 5. Abiturfach,
  • neue Prüfungsformate (z.B. Präsentationsprüfung),
  • verbindliche Projektkurse in der Qualifikationsphase 2 (Q2),
  • grundsätzlich erweiterte Möglichkeiten, Klausuren durch neue, zeitgemäße Formate zu ersetzen („gleichwertige komplexe Leistungsnachweise“), sowie
  • zum Teil kürzere Klausurdauern.

Einzelheiten zu Anlass, Notwendigkeiten, Zielsetzungen sowie zum bereits mehr als zweijährigen, breit angelegten Kommunikationsprozess im Kontext der Reform sind auf der Webseite Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe | Bildungsportal NRW des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB) nachvollziehbar. Hier sind unter anderem die bisherigen Schulmails zum Thema hinterlegt. 

Die Umsetzung der Reform wird nun mit angemessenem Vorlauf erfolgen. Die Schulen erhalten ausreichend Zeit, sich organisatorisch, personell und fachlich auf die Neuerungen einzustellen. Die Gesamtschulen, Gymnasien und Weiterbildungskollegs in Nordrhein-Westfalen wurden darüber zuletzt mit Schulmail vom 17. Juni 2025 informiert.

Auf dieser Grundlage soll nun zunächst die freiwillige schulische Erprobung von Teilaspekten der Reform ermöglicht werden, z.B. von Präsentationen im Rahmen der Sonstigen Mitarbeit, Projektkursen in Jahrgangstufe Q2 oder Besonderen Lernleistungen. Diese Phase dient dazu, Erfahrungen zu sammeln und einen sicheren Umgang mit den neuen Anforderungen zu entwickeln. Anhand von Rückmeldungen aus der Praxis sollen ggf. auch notwendige Anpassungen am Gesamtkonzept vorgenommen werden können.

Das Schulministerium NRW begleitet die Reform mit zahlreichen Maßnahmen, um die Schulen bei der Umsetzung bestmöglich zu unterstützen. Die weiteren Schritte sehen Folgendes vor:

  • Vorlage der neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, Verwaltungsvorschriften und Kernlehrpläne: Die Verbändebeteiligung nach § 77 SchulG NRW zu APO-GOSt und KLP GOSt ist für den Herbst 2025 geplant. Anschließend erfolgt das parlamentarische Verfahren.
  • Bereitstellung von Informations- und Unterstützungsmaterialien: Beispiele für Schulinterne Lehrpläne, Musterkonzepte für Projektkurse, Beispiele für gleichwertige komplexe Leistungsnachweise und Präsentationsprüfungen, Bewertungsraster und FAQ-Sammlungen werden sukzessive zur Verfügung gestellt.
  • Implementationsveranstaltungen: Zunächst werden die APO-GOSt und nachfolgend die KLP GOSt rechtzeitig in 2026 implementiert, um Lehrkräften die neuen Konzepte näherzubringen und sie u.a. für die neuen Aufgaben rund um Projektkurse und neuartige Prüfungsformate zu qualifizieren.
  • Digitale Werkzeuge: Weiterentwicklung von LuPO zu einem browserbasierten Tool zur Erleichterung der Laufbahnberatung und Planung für Schülerinnen, Schüler und Beratende. Dadurch wird eine flexible und passgenaue Gestaltung auch der künftigen gymnasialen Oberstufe möglich.
  • Kommunikation und Dialog: Das MSB wird rechtzeitig über neue Planungsstände (z.B. per Schulmail) informieren, Implementationsveranstaltungen zum Teil selbst durchführen bzw. über die obere Schulaufsicht vornehmen lassen und weiterhin eine enge Rückkopplung mit Schulleitungen, Lehrkräften sowie den Verbänden und Organisationen des Schullebens gewährleisten.

 

Die Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe in Nordrhein-Westfalen ist ein wichtiger Schritt, um diese auf die Höhe der Zeit zu bringen und zukunftsfest zu machen. Mit dem geplanten Startpunkt zu Beginn des Schuljahres 2027/ 2028, aufwachsend bis zur erstmaligen Umsetzung im Abitur im Jahr 2030, sowie den zahlreichen Unterstützungsleistungen des Landes werden die Schulen bei diesem Prozess nicht allein gelassen, sondern umfänglich unterstützt. Insbesondere die Möglichkeit, einzelne Elemente der Reform nach und nach bereits vor dem eigentlichen Beginn der Reform zu erproben und Erfahrungen in die Umsetzungsprozesse mit einfließen zu lassen, wird eine landesweit erfolgreiche Einführung des Gesamtvorhabens befördern – sowohl für die Gymnasien, Gesamtschulen und Weiterbildungskollegs als auch, in vergleichbaren Prozessen, für die Beruflichen Gymnasien, das Oberstufenkolleg, die Waldorfschulen und das Externenabitur.

 

 

Autoren: Fabian Hoppe & Arne Prasse, Ministerium für Schule und Bildung NRW