
Extra-Personal
Mit dem Programm "Extra-Personal" können Schulen in Abstimmung mit der Schulaufsicht befristet zusätzliches Personal einstellen, um so die Schülerinnen und Schüler beim Aufholen pandemiebedingter Lernrückstände zu unterstützen. Auch regelmäßige Mehrarbeit von Bestandslehrkräften ist zur Intensivierung der individuellen Förderung möglich.
Abhängig von den jeweiligen Erfordernissen vor Ort erhalten Schulen in Abstimmung mit der Schulaufsicht für die Dauer des Aktionsprogramms (bis 6. August 2023) zusätzliche Möglichkeiten, Personal befristet einzustellen. Die Bedarfe werden im Portal VERENA.NRW veröffentlicht. Eingestellt werden können Lehrkräfte oder anderes pädagogisches oder sozialpädagogisches Personal.
Auf ausgeschriebene Bedarfe für Lehrkräfte können sich sowohl Personen mit Lehramtsbefähigung als auch andere qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber bewerben. Dies können zum Beispiel Hochschulabsolventinnen und -absolventen, Pensionärinnen und Pensionäre, Studierende oder Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung sein, wenn sie für den Schuldienst geeignet sind.
Auf ausgeschriebene Bedarfe für anderes pädagogisches oder sozialpädagogisches Personal können sich beispielsweise Fachkräfte für Schulsozialarbeit, Fachkräfte in multiprofessionellen Teams, sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase, Fachlehrkräfte an Förderschulen oder Fachlehrkräfte an Berufskollegs, wie z.B. Werkstattlehrkräfte und technische Lehrkräfte, bewerben. Es gelten die in den einschlägigen Erlassen festgelegten Anforderungen an die Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber.
Die befristet Beschäftigten unterstützen Schülerinnen und Schüler zusätzlich beim Aufholen pandemiebedingter Lernrückstände. Dies kann insbesondere durch Förderung und Betreuung von Gruppen, durch Unterstützung der Stammlehrkraft im Regelunterricht, durch Fördermaßnahmen außerhalb des Regelunterrichts oder durch andere unterrichtsergänzende Maßnahmen erfolgen. Personen ohne Lehramtsbefähigung unterstützen die Lehrkräfte und wirken bei der Erziehung, beim Unterricht und der Beratung der Schülerinnen und Schüler mit.
Eingestellt werden können Lehrkräfte oder anderes pädagogisches oder sozialpädagogisches Personal.
Auf ausgeschriebene Bedarfe für Lehrkräfte können sich sowohl Personen mit Lehramtsbefähigung als auch andere qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber bewerben. Dies können zum Beispiel Hochschulabsolventinnen und -absolventen, Pensionärinnen und Pensionäre, Studierende oder Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung sein, wenn sie für den Schuldienst geeignet sind.
Auf ausgeschriebene Bedarfe für anderes pädagogisches oder sozialpädagogisches Personal können sich beispielsweise Fachkräfte für Schulsozialarbeit, Fachkräfte in multiprofessionellen Teams, sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase, Fachlehrkräfte an Förderschulen oder Fachlehrkräfte an Berufskollegs, wie z.B. Werkstattlehrkräfte und technische Lehrkräfte, bewerben. Die erforderlichen Qualifikationen sind den jeweiligen Ausschreibungen zu entnehmen.
Die befristet Beschäftigten unterstützen Schülerinnen und Schüler zusätzlich beim Aufholen pandemiebedingter Lernrückstände. Dies kann insbesondere durch selbständige Förderung und Betreuung von Gruppen, durch Unterstützung der Stammlehrkraft im Regelunterricht, durch Fördermaßnahmen außerhalb des Regelunterrichts oder durch andere unterrichtsergänzende Maßnahmen erfolgen. Personen ohne Lehramtsbefähigung unterstützen die Lehrkräfte und wirken bei der Erziehung, beim Unterricht und der Beratung der Schülerinnen und Schüler mit.
Die Bedarfe werden auf dem Portal VERENA.NRW veröffentlicht. Bewerbungen sind direkt an die ausschreibenden Schulen zu richten. Die Auswahlentscheidung erfolgt in der Regel nach einem persönlichen Gespräch.
Anders als öffentliche Schulträger sind Ersatzschulträger selbst Arbeitgeber des an ihren Schulen tätigen lehrenden und sonstigen pädagogischen Personals. Daher erhalten Ersatzschulträger ein weiteres, von der Schulgröße (Schülerzahl im Schuljahr 2020/2021) abhängiges Budget, mit dem sie in die Lage versetzt werden sollen, wirkungsgleich Maßnahmen aus dem oben beschriebenen Baustein „Extra-Personal“ eigenständig zu initiieren, die an öffentlichen Schulen über die Schulaufsicht umgesetzt werden.
Hiervon können sie eigenständig befristete Einstellungen vornehmen
oder Mehrarbeit anordnen und finanzieren. Dabei haben sie die Vorgaben für den einstellbaren Personenkreis, zur Befristung etc. für das „Extra-Personal“ (s.o.) zu beachten. Das „Extra-Personal“-Budget darf dabei aus Mitteln des dem Ersatzschulträger zugewiesenen „Extra-Geld“-Schulträgerbudgets verstärkt werden oder seinerseits zur Verstärkung der „Extra-Geld“-Teilbudgets herangezogen werden.
Das "Extra-Personal"-Budget erhalten die Ersatzschulträger - wie auch die "Extra-Geld"-Budgets über die Stadt oder Gemeinde ihres Schulstandortes.
Mehrarbeit
Auch regelmäßige Mehrarbeit von Bestandslehrkräften ist zur Intensivierung der individuellen Förderung in Abstimmung mit der Schulaufsicht möglich.
Im Rahmen des Landesprogramms kann ab Beginn des Schuljahrs 2021/2022 regelmäßige Mehrarbeit für verbeamtete und tarifbeschäftigte Lehrkräfte angeordnet oder genehmigt werden. Zusätzlicher selbständiger Unterricht von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter für die Aufarbeitung von Lernrückständen ist nicht möglich.
Die Schulleitung stellt fest, dass Mehrarbeit zum Aufholen der Lernrückstände im Rahmen des Landesprogramms erforderlich ist. Das Verfahren zur Anordnung, Genehmigung und Widerruf der Mehrarbeit richtet sich nach Nummer 4.b der Online Arbeitshilfe für Schulleiterinnen und Schulleiter, die Aufgaben von Dienstvorgesetzten an öffentlichen Schulen wahrnehmen.
Die zuständigen Schulaufsichtsbehörden beraten die Schulen zu Fragen der Mehrarbeit im Rahmen des Landesprogramms.
Extra-Personal für die Ganztagsbildung an Grund- und Förderschulen
Das Helferprogramm für die Ganztags- und Betreuungsangebote wird weiterentwickelt, um die Abmilderung pandemiebedingter Rückstände der Schülerinnen und Schüler auch im OGS-Bereich sowie im Bereich der gebundenen Ganztagsförderschulen personell zu unterstützen.
Durch zusätzliche Personalmaßnahmen kann die pädagogische und organisatorische Arbeit in der OGS sinnvoll ergänzt werden, z.B. durch weitere Angebote oder unterstützende Tätigkeiten in der OGS. Dazu werden den Schulträgern zusätzliche Mittel zur personellen Stärkung der Ganztagsangebote für das Schuljahr 2021/2022 zur Verfügung gestellt.
Zuwendungsempfänger der Mittel aus dem OGS-Helferprogramm sind Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände als Träger öffentlicher Schulen sowie Träger genehmigter Ersatzschulen. Der Zuwendungsempfänger kann die Landesförderung an andere Träger weiterleiten, wenn diese die Maßnahmen durchführen. Mit den zusätzlichen Mitteln können zusätzliche Arbeitsverträge geschlossen werden bzw. bestehende Verträge für die zusätzlichen Aufgaben aufgestockt werden.
Das zusätzliche Personal kann zur Durchführung unterstützender und ergänzender Tätigkeiten zum Beispiel bei der Gestaltung des Bildungs- und Betreuungsangebotes, in den Bereichen Sport, Kultur, soziales Lernen, bei der Begleitung von Ausflügen, bei der Umsetzung von Hygienekonzepten, bei der Vorbereitung und Umsetzungen von Veranstaltungen im Ganztag u. ä. eingesetzt werden. Bei eigenständigen Angeboten müssen die notwendigen fachlichen Voraussetzungen zur eigenverantwortlichen Durchführung von schulischen Ganztagsangeboten erfüllt sein.
Elterngespräche, Beobachtung und Dokumentation, pflegerische Tätigkeiten wie Wickeln, Unterstützung beim Toilettengang etc. sowie Ruhephasen sind nicht förderfähig.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Bezirksregierungen
Imke Möckel
Tel. 02931 / 82 - 3139
ZentraleBeratungsstelle[at]bra.nrw.detarget="_blank"
Dirk Müller
Tel. 05231 / 714719
dirk.mueller[at]brdt.nrw.detarget="_blank"
Christoph Guth
Tel. 0211 / 475 - 4377
Dez47.Zentrale-Beratungsstelle[at]brd.nrw.detarget="_blank"
Michaela Paessler
Tel. 0221 / 147 - 3518
lev[at]brk.nrw.detarget="_blank"
Mareike Siekmeier
Tel. 0251 / 411 - 4467
seiteneinstieg[at]brms.nrw.detarget="_blank"
Tel. 0231 9369 7770
Montags, Mittwochs und Freitags
jeweils in der Zeit von 9 bis 12 Uhr
Dienstags und Donnerstags
jeweils in der Zeit von 13 bis 16 Uhr
beratung[at]lehrer-werden.nrwtarget="_blank"
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