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Extra-Personal für gelingende Integration

Über den Baustein „Extra-Personal für gelingende Integration“ können Schulen in Abstimmung mit der Schulaufsicht befristet zusätzliches Personal einstellen.

Abhängig von den jeweiligen Erfordernissen vor Ort erhalten Schulen in Abstimmung mit der Schulaufsicht für die Dauer des Aktionsprogramms (vom 7. August 2023 bis 31. Dezember 2023) zusätzliche Möglichkeiten, Personal befristet einzustellen. Die Bedarfe werden im Portal VERENA.NRW veröffentlicht. Eingestellt werden können Lehrkräfte oder anderes pädagogisches oder sozialpädagogisches Personal.

Auf ausgeschriebene Bedarfe für Lehrkräfte können sich sowohl Personen mit Lehramtsbefähigung als auch andere qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber bewerben. Dies können zum Beispiel Hochschulabsolventinnen und -absolventen, Pensionärinnen und Pensionäre, Studierende oder Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung sein, wenn sie für den Schuldienst geeignet sind.

Auf ausgeschriebene Bedarfe für anderes pädagogisches oder sozialpädagogisches Personal können sich beispielsweise Fachkräfte für Schulsozialarbeit, Fachkräfte in multiprofessionellen Teams, sozialpädagogische Fachkräfte, Fachlehrkräfte an Förderschulen oder Fachlehrkräfte an Berufskollegs, wie z.B. Werkstattlehrkräfte und technische Lehrkräfte, bewerben. Es gelten die in den einschlägigen Erlassen festgelegten Anforderungen an die Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber.

Die befristet Beschäftigten leisten einen Beitrag zur Erfüllung des Bildungsanspruchs aller Schülerinnen und Schüler unter erschwerten Bedingungen. Dies kann insbesondere durch Förderung und Betreuung von Gruppen, durch Unterstützung der Stammlehrkraft im Regelunterricht, durch Fördermaßnahmen außerhalb des Regelunterrichts oder durch andere unterrichtsergänzende Maßnahmen erfolgen. Personen ohne Lehramtsbefähigung unterstützen die Lehrkräfte und wirken bei der Erziehung, beim Unterricht und der Beratung der Schülerinnen und Schüler mit.

Eingestellt werden können Lehrkräfte oder anderes pädagogisches oder sozialpädagogisches Personal.

Auf ausgeschriebene Bedarfe für Lehrkräfte können sich sowohl Personen mit Lehramtsbefähigung als auch andere qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber bewerben. Dies können zum Beispiel Hochschulabsolventinnen und -absolventen, Pensionärinnen und Pensionäre, Studierende oder Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung sein, wenn sie für den Schuldienst geeignet sind.

Auf ausgeschriebene Bedarfe für anderes pädagogisches oder sozialpädagogisches Personal können sich beispielsweise Fachkräfte für Schulsozialarbeit, Fachkräfte in multiprofessionellen Teams, sozialpädagogische Fachkräfte, Fachlehrkräfte an Förderschulen oder Fachlehrkräfte an Berufskollegs, wie z.B. Werkstattlehrkräfte und technische Lehrkräfte, bewerben. Die erforderlichen Qualifikationen sind den jeweiligen Ausschreibungen zu entnehmen.

 

Die befristet Beschäftigten leisten einen Beitrag zur Erfüllung des Bildungsanspruchs aller Schülerinnen und Schüler unter erschwerten Bedingungen. Dies kann insbesondere durch selbständige Förderung und Betreuung von Gruppen, durch Unterstützung der Stammlehrkraft im Regelunterricht, durch Fördermaßnahmen außerhalb des Regelunterrichts oder durch andere unterrichtsergänzende Maßnahmen erfolgen. Personen ohne Lehramtsbefähigung unterstützen die Lehrkräfte und wirken bei der Erziehung, beim Unterricht und der Beratung der Schülerinnen und Schüler mit.

 

Die Bedarfe werden auf dem Portal VERENA.NRW veröffentlicht. Bewerbungen sind direkt an die ausschreibenden Schulen zu richten. Die Auswahlentscheidung erfolgt in der Regel nach einem persönlichen Gespräch.

Anders als öffentliche Schulträger sind Ersatzschulträger selbst Arbeitgeber des an ihren Schulen tätigen lehrenden und sonstigen pädagogischen Personals. Daher erhalten Ersatzschulträger ein zusätzliches Budget, mit dem sie in die Lage versetzt werden sollen, wirkungsgleich Maßnahmen aus dem oben beschriebenen Baustein „Extra-Personal für gelingende Integration“ eigenständig zu initiieren, die an öffentlichen Schulen über die Schulaufsicht umgesetzt werden.

Hiervon können sie eigenständig befristete Einstellungen vornehmen und finanzieren. Dabei haben sie die Vorgaben für den einstellbaren Personenkreis, zur Befristung etc. für das „Extra-Personal für gelingende Integration“ (s.o.) zu beachten. Die „Extra-Personal für gelingende Integration“-Mittel und die den Ersatzschulträgern zugewiesenen „Schulträgerbudget Integration (Ersatzschulen)“-Mittel sind gegenseitig deckungsfähig.

Das "Extra-Personal für gelingende Integration"-Mittel erhalten die Ersatzschulträger – wie auch die "Schulträgerbudget Integration"-Mittel – über die Stadt oder Gemeinde ihres Schulstandortes.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Bezirksregierungen

Stadtansicht Arnsberg mit überblendetem Schriftzug "Arnsberg"

Thomas Trutschel

Tel. 02931 / 82 - 3354

 thomas.trutschel[at]bra.nrw.de (t)thomas.trutschel[at]bra.nrw.de (homas[dot]trutschel[at]bra[dot]nrw[dot]de)

 

Stadtansicht Münster mit überblendetem Schriftzug "Münster"

Rainer Menze

Tel. 05231 / 71 - 4302

rainer.menze[at]bezreg-detmold.nrw.de (rainer[dot]menze[at]bezreg-detmold[dot]nrw[dot]de)

 

Stadtansicht Düsseldorf mit überblendetem Schriftzug "Düsseldorf"

Ute Eißing-Schroers

Tel. 0211 / 475 - 1791

ute.eissing-schroers[at]brd.nrw.de (ute[dot]eissing-schroers[at]brd[dot]nrw[dot]de)

 

Stadtansicht Köln mit überblendetem Schriftzug "Köln"

Carmen Cardaci

Tel. 0221 / 147 - 3981

fachberatung.integration[at]brk.nrw.de (fachberatung[dot]integration[at]brk[dot]nrw[dot]de)

Stadtansicht mit dem Schriftzug "Münster"

Mareike Krülls

Tel. 0251 / 411 - 4467

seiteneinstieg[at]brms.nrw.de (seiteneinstieg[at]brms[dot]nrw[dot]de)