Ein Mann sitzt vor einem geöffneten Laptop und schreibt etwas.

Für Ansprechpersonen (z. B. Lehrkräfte oder Erziehungsberechtigte)

Hier finden Sie Informationen zu den Teilnahmebedingungen, zur Einreichung der Wettbewerbsbeiträge, zur Aufbewahrung der Einwilligungserklärungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen. 

Allgemeine Fragen

Gefordert wird die Einsendung von digitalen Projektarbeiten (textorientiert oder künstlerisch). Rein schriftliche Formate (z. B. Aufsätze) sind jedoch als Wettbewerbsbeitrag ausgeschlossen. Die Projektarbeit kann von einer Gruppe oder von einzelnen Schülerinnen und Schülern verfasst sein. Die Einsendung von Klassensätzen (Einzelarbeiten identischen Inhalts) ist jedoch nicht erwünscht. 

Die eingereichte Arbeit muss selbst verfasst bzw. gestaltet sein und eine eigenständige Leistung darstellen. Alle Aufgabenteile müssen bearbeitet sein. Ferner muss die Arbeit bzw. die dazugehörige Dokumentation Angaben darüber enthalten, ob und inwieweit fremde Hilfe in Anspruch genommen wurde. Ebenso müssen die verwendeten Quellen oder Vorarbeiten Dritter sowie der Einsatz künstlicher Intelligenz angegeben werden. Lehrerinnen und Lehrer können an den Projekten mitwirken.

Die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern von Förderschulen ist ausdrücklich gewünscht. Für eine angemessene Bewertung der Wettbewerbsbeiträge von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf bitten wir die betreuende Lehrkraft, den Förderbedarf und die etwaige Unterstützung mitzuteilen.

Unsere Projekte eignen sich hervorragend für Arbeitsgemeinschaften.

Je nach Projekt sind folgende Arbeitsformen möglich:

Einzel- und Kleingruppenarbeit (ein bis vier Schülerinnen und Schüler): Eine von einer Schülerin oder einem Schüler allein oder von einer Gruppe mit bis zu vier Schülerinnen und Schülern aus Nordrhein-Westfalen erstellte Arbeit.

Großgruppenarbeit (ab fünf Schülerinnen und Schüler): Eine von mindestens fünf Schülerinnen und Schülern aus Nordrhein-Westfalen gemeinsam erstellte Arbeit.

Die zugelassenen Beitragsformen finden Sie hier.

Die Jury ist grundsätzlich in ihrer Entscheidung frei. Sie achtet aber insbesondere auf den Bezug zum Jahresmotto, die inhaltliche Durchdringung, die Kreativität und Originalität des Beitrags, die medial-technische Umsetzung sowie die Eigenständigkeit und den Umgang mit den Quellen.

Sie dürfen Anregungen und Hilfestellungen geben. Bitte geben sie diese Hilfestellungen in den Begleitdokumenten an, die mit dem Wettbewerbsbeitrag hochgeladen werden.

Sie sind Ansprechperson für den Kontakt mit der Wettbewerbskoordination. Das bedeutet, dass der Mailkontakt über Ihre E-Mail-Adresse erfolgt und Sie alle erforderlichen Unterlagen bis zum Wettbewerbsschluss (31.05.2027) in den Cloud-Ordner geladen haben, zu dem Ihnen ein Link auf Anforderung (shalom[at]brms.nrw.de (shalom[at]brms[dot]nrw[dot]de)) zugeschickt wird.

Sie bewahren die Einwilligungserklärungen zur Datenverarbeitung der Erziehungsberechtigten sicher auf und reichen sie nur auf Anforderung der Wettbewerbskoordination (shalom[at]brms.nrw.de (shalom[at]brms[dot]nrw[dot]de)) ein. Nach dem Ende des Wettbewerbsdurchgangs (März 2028) vernichten Sie bitte diese Einwilligungserklärungen.

Der Beitrag wird zusammen mit dem Teilnahmebogen von der Ansprechperson (z. B. die betreuende Lehrkraft oder Erziehungsberechtigte) digital an uns gesendet. Mit der Einsendung geht das Recht an der jeweiligen Arbeit auf das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen über, insbesondere das Recht auf Veröffentlichung, beispielsweise im Internet, bei Ausstellungen oder Präsentationen.

  • Voraussetzung für eine Teilnahme am Wettbewerb ist das Vorliegen einer Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung für alle Teilnehmenden. Diese wird von der Ansprechperson sicher aufbewahrt. 
  • Um den Beitrag einzureichen, muss von der Ansprechperson ein Upload-Link durch eine kurze Mail an: shalom[at]brms.nrw.de (shalom[at]brms[dot]nrw[dot]de) angefordert werden. Auf externe Clouddienste (zum Beispiel Dropbox, netzdrive, Google Drive, ownCloud, icloud usw.) haben wir keinen Zugriff.
  • Nach Erhalt des Upload-Links lädt die Ansprechperson den Wettbewerbsbeitrag sowie alle dazugehörigen Dateien (Teilnahmebogen, Erläuterungen) in den bereitgestellten Ordner hoch.

Die Beiträge sollten mit gängigen aktuellen Programmen, wie zum Beispiel allen Microsoft-Programmen, erstellt werden. Gerne können auch PDF-Dokumente eingereicht werden. Wir bitten darum, Fotoarbeiten im JPG-Format zu übersenden. Apple-Nutzer wandeln bitte die Formate HEIC in JPG, KEY in PPT und PAGES in DOCX um. Für Filmbeiträge gibt es keine besonderen Vorgaben.

Die Ansprechperson erhält für jede eingereichte Arbeit eine schriftliche Eingangsbestätigung.

Die Ansprechperson wird per E-Mail nach der Entscheidung der Jury von der Wettbewerbskoordination informiert, ob der Beitrag ausgezeichnet wird (voraussichtlich im November 2027). Die Auszeichnungen für die Siegerinnen und Sieger werden im Rahmen einer zentralen Feierstunde übergeben.

Liebe betreuende Lehrkräfte,

für die Teilnahme am NRW-Schülerwettbewerb „Shalom – jüdisches Leben heute!“ ist eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich. Die unterschriebenen Einwilligungserklärungen verbleiben bis zum Abschluss des jeweiligen Wettbewerbsdurchgangs bei Ihnen bzw. in der Schule.

Bitte beachten Sie folgende Vorgaben:

Die Einwilligungserklärungen dienen dem Nachweis, dass für die Teilnahme am Wettbewerb eine wirksame Einwilligung vorliegt.

Die Einwilligungserklärungen enthalten personenbezogene Daten der teilnehmenden Personen und gegebenenfalls der Erziehungsberechtigten. Sie sind deshalb sicher und vor unbefugtem Zugriff geschützt aufzubewahren.

Zugriff auf die Einwilligungserklärungen dürfen nur Personen erhalten, die diesen Zugriff für die Organisation des Wettbewerbs benötigen.

Die Einwilligungserklärungen werden grundsätzlich nicht zusammen mit dem Wettbewerbsbeitrag an die Bezirksregierung Münster übersandt. Eine Übermittlung erfolgt nur auf Anforderung oder soweit dies zur Durchführung, Prüfung oder Dokumentation des Wettbewerbsverfahrens, zur Bearbeitung eines Widerrufs oder aus rechtlichen Gründen erforderlich ist.

Wird Ihnen gegenüber ein Widerruf der Einwilligung erklärt, informieren Sie bitte unverzüglich die Wettbewerbsleitung unter shalom[at]brms.nrw.de (shalom[at]brms[dot]nrw[dot]de). Der betreffende Beitrag darf bis zur Klärung nicht weiter im Wettbewerbsverfahren berücksichtigt werden. 

Nach Abschluss des jeweiligen Wettbewerbsdurchgangs (März 2028) sind die Einwilligungserklärungen datenschutzgerecht zu vernichten, sofern keine Übermittlung an die Bezirksregierung Münster oder weitere Aufbewahrung rechtlich erforderlich ist.

Über die digitalen Einreichungswege sollen grundsätzlich nur der Wettbewerbsbeitrag und der Teilnahmebogen übermittelt werden.

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

Ihr Kind möchte am NRW-Schülerwettbewerb „Shalom – jüdisches Leben heute!“ teilnehmen. Für die Teilnahme ist eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich.

Die personenbezogenen Daten werden benötigt, um den Wettbewerb durchzuführen, den Beitrag zuzuordnen, die Bewertung durch die Jury zu ermöglichen und im Fall einer Auszeichnung Kontakt aufzunehmen.

Die unterschriebene Einwilligungserklärung wird nicht zusammen mit dem Wettbewerbsbeitrag an die Bezirksregierung Münster übersandt. Sie verbleibt bis zum Abschluss des jeweiligen Wettbewerbsdurchgangs bei der betreuenden Lehrkraft bzw. in der Schule. Dort wird sie sicher aufbewahrt. Die Aufbewahrung dient dem Nachweis, dass die erforderliche Einwilligung für die Teilnahme vorliegt. 

Sollte Ihr Kind nicht über eine Schule oder andere Institution, sondern als Privatperson teilnehmen, nehmen Sie in der Regel die Rolle der Ansprechperson ein (bis zum 16. Geburtstag Ihres Kindes). In diesem Falle verbleibt die unterschriebene Einwilligungserklärung bei Ihnen.

Eine Übermittlung der Einwilligungserklärung an die Bezirksregierung Münster erfolgt nur auf Anforderung oder soweit dies zur Durchführung, Prüfung oder Dokumentation des Wettbewerbsverfahrens, zur Bearbeitung eines Widerrufs oder aus rechtlichen Gründen erforderlich ist.

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf kann per E-Mail an shalom[at]brms.nrw.de (shalom[at]brms[dot]nrw[dot]de) erklärt werden. Solange die Einwilligungserklärung bei der Schule aufbewahrt wird, kann der Widerruf auch gegenüber der betreuen-den Lehrkraft erklärt werden. 

Nach Abschluss des Wettbewerbsdurchgangs wird die Einwilligungserklärung datenschutzgerecht vernichtet, sofern keine Übermittlung an die Bezirksregierung Münster oder weitere Aufbewahrung rechtlich erforderlich ist.

Sie haben nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung. Bei Fragen zum Datenschutz können Sie sich an die Bezirksregierung Münster oder an die dortige Datenschutzbeauftragte bzw. den dortigen Datenschutzbeauftragten wenden.

FAQs für Ansprechpersonen (z. B. Lehrkräfte oder Erziehungsberechtigte)

Wo bekomme ich Ausschreibungsunterlagen und das Wettbewerbsplakat?

  • Printprodukte können per E-Mail bei der Wettbewerbskoordination (shalom[at]brms.nrw.de (shalom[at]brms[dot]nrw[dot]de)) angefordert werden; Anschrift und Stückzahl sollen angegeben werden. Allen weiterführenden Schulen in Nordrhein-Westfalen wurden Printprodukte zugesendet.

 

Können auch Kinder im Bildungsgang Geistige Entwicklung am Wettbewerb teilnehmen?

  • Ja. Der Wettbewerb ist für alle Schulformen und Bildungsgänge der Sekundarstufe I in NRW offen. Besondere Hilfestellungen sollen im Teilnahmebogen angegeben werden.
  • Ja. Der Wettbewerb ist für alle Schulformen und Bildungsgänge der Sekundarstufe I in NRW offen. Besondere Hilfestellungen sollen im Teilnahmebogen angegeben werden.
  • Jahrgangsstufenübergreifende Gruppen sind innerhalb der Altersgruppen 5–7 bzw. 8–10 möglich. Bei einer Gruppe aus 5–10 entscheidet der überwiegende Arbeitsanteil.
  • Jede Einreichung wird als ein eigenständiger Wettbewerbsbeitrag bewertet. Eine Gruppe reicht daher ein gemeinsames Gruppenprodukt ein. Wenn mehrere unterschiedliche Produkte erstellt werden, sollen diese bitte als getrennte Beiträge eingereicht werden. Pro Wettbewerbsbeitrag muss ein Teilnahmebogen mit eingereicht werden.
  • Video- und Tonbeiträge dürfen höchstens sieben Minuten dauern. Entscheidend für die Bewertung sind vor allem eine interessante Leitfrage, eine sorgfältige Recherche, ein überzeugender Zugang zum Thema und eine kreative Umsetzung.
  • Rein schriftliche Formate (z. B. Aufsätze) sind als Wettbewerbsbeitrag ausgeschlossen. Wettbewerbsbeiträge dürfen jedoch Textbestandteile enthalten.

 

  • Ja, die Unterstützung muss genau dokumentiert werden. Ältere Schülerinnen und Schüler erhalten jedoch keine Auszeichnung oder Teilnahmebestätigung.
  • Eine gesonderte Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Ansprechperson – beispielsweise eine betreuende Lehrkraft – reicht den Beitrag mit dem Teilnahmebogen und den erforderlichen Erläuterungen digital ein. Für jede vollständig eingereichte Arbeit erhält die Ansprechperson eine schriftliche Eingangsbestätigung.
  • Der Beitrag muss in einem begutachtbaren Format eingereicht werden; empfohlen wird eine Bildschirmaufnahme als Film. Dazu sollte zusätzlich eine verständliche Dokumentation eingereicht werden – in der Regel eine Bildschirmaufnahme als Video. Bei Bedarf können Screenshots, ein Ablaufplan oder weitere Dateien hinzugefügt werden, die das Konzept und die Nutzung erklären.