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Bewerberin sitzt vor einem Mann, der ihre geöffneten Bewerbungsunterlagen anschaut.

Anerkennungsverfahren

Lehrkräfte aus anderen Bundesländern oder dem Ausland müssen ihre jeweiligen Abschlüsse in Nordrhein-Westfalen anerkennen lassen, wenn sie in Nordrhein-Westfalen arbeiten wollen. Alle wichtigen Informationen rund um die Antragstellung haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen

Lehramtsprüfungen (Erste Staatsprüfung oder Master of Education) und Lehramtsbefähigungen aus anderen Bundesländern oder dem Ausland bedürfen vor einer Einstellung in den nordrhein-westfälischen Vorbereitungs- oder Schuldienst der Anerkennung. Anerkennungsbescheide erteilen die nachfolgend genannten Bezirksregierungen.

 

Bezirksregierung

Telefon / Mailadresse

Anerkennung

Arnsberg
Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg

Tel.: 02931 82 - 0
poststelle[at]bezreg-arnsberg.nrw.de (poststelle[at]bezreg-arnsberg[dot]nrw[dot]de)

Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen aus anderen Ländern der EU und dem europäischen Wirtschaftsraum sowie der Schweiz

Detmold
Leopoldstr. 15
32756 Detmold

Tel.: 05231 71 - 0
poststelle[at]bezreg-detmold.nrw.de (poststelle[at]bezreg-detmold[dot]nrw[dot]de)

Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen aus dem übrigen Ausland (außer EU, europäischem Wirtschaftsraum sowie der Schweiz)

Düsseldorf
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf

Tel.: 0211 475 - 0
poststelle[at]bezreg-duesseldorf.nrw.de (poststelle[at]bezreg-duesseldorf[dot]nrw[dot]de)

Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen aus anderen Bundesländern für

  • das Lehramt an Berufskollegs und
  • das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen

Köln
Zeughausstr. 2-10
50667 Köln

Tel.: 0221 147 - 0
poststelle[at]bezreg-koeln.nrw.de (poststelle[at]bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de)

Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen aus der ehemaligen DDR

Münster
Domplatz 1-3
48143 Münster

Tel.: 0251 411 - 0
poststelle[at]bezreg-muenster.nrw.de (poststelle[at]bezreg-muenster[dot]nrw[dot]de)

Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen aus anderen Bundesländern für

  • das Lehramt an Grundschulen
  • das Lehramt an Haupt- und Real-, Sekundar- und Gesamtschulen
  • das Lehramt für sonderpädagogische Förderung

     

Zuständige Stellen

  • Lehramtsprüfungen (Erste Staatsprüfung oder Master of Education) und Lehramtsbefähigungen aus anderen Bundesländern oder dem Ausland bedürfen vor einer Einstellung in Nordrhein-Westfalen (Vorbereitungsdienst oder Schuldienst) der Anerkennung. Die im Einzelfall zuständige Bezirksregierung finden Sie hier.
     
  • Die Anerkennung eines Studienabschlusses außerhalb der Lehrerausbildung als Erste Staatsprüfung für ein Lehramt ist nicht mehr möglich. Sie ist auch keine Voraussetzung mehr für die Einstellung als Seiteneinsteigerin oder Seiteneinsteiger in den Schuldienst sowie für die Teilnahme an einem berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst.