Vorbereitungsdienst
Der Vorbereitungsdienst wurde zum 1. November 2011 eingeführt. Er dauert 18 Monate.
Ja. Dies gilt auch für den Master of Education der Studiengänge des Bachelor-Master-Modellversuches.
Mit dem sogenannten Mobilitätsbeschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 07.03.2013 haben sich die einzelnen Bundesländer verpflichtet, Bewerberinnen und Bewerber, die ein Lehramtsstudium gemäß den Vorgaben der KMK absolviert haben, unabhängig von dem Land, in dem der Abschluss erworben wurde, gleichberechtigten Zugang zum Vorbereitungsdienst für den Ihrem Abschluss entsprechenden Lehramtstyp zu ermöglichen.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Abschluss zwei Fächer umfasst, die für das entsprechende nordrhein-westfälische Lehramt zugelassenen Fächern inhaltlich zugeordnet werden können. Weiter Informationen zum Anerkennungsverfahren erhalten Sie hier.
- „Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen / Lehramt an Berufskollegs“:
www.brd.nrw.de/schule/lehrereinstellung/Anerkennung_von_Lehramtspruefungen11262.html
- „Lehramt an Grundschulen / Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen / Lehramt für sonderpädagogische Förderung“:
www.bezreg-muenster.de/de/schule_und_bildung/lehrerausbildung_lehrerfortbildung/anerkennung_lehramtsbefaehigung/index.html
Der Anerkennungsbescheid und das Zeugnis über die anerkannte Prüfung können im Bewerbungsverfahren zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst innerhalb der dafür festgesetzten Frist (Nachreichfrist) nachgereicht werden. (www.sevon.nrw.de)
Nein. Ihr Abschluss muss hinsichtlich des Zugangs zu einem entsprechenden Vorbereitungsdienst zunächst als gleichwertig anerkannt werden.
Der Anerkennungsbescheid und das Zeugnis über die anerkannte Prüfung können im Bewerbungsverfahren zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst innerhalb der dafür festgesetzten Frist (Nachreichfrist) nachgereicht werden. (www.sevon.nrw.de)
Nähere Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie hier.
Der 18-monatige Vorbereitungsdienst schließt inhaltlich an die im Laufe des Lehramtsstudiums (Praxiselemente, Praxissemester) bereits erworbenen schulfachlichen Kenntnisse und schulpraktischen Kompetenzen an und hat die abschließende berufliche Qualifizierung der jungen Lehrkräfte zum Ziel. Die Ausbildung erfolgt auf der Grundlage eines Kerncurriculums und orientiert sich konsequent an den Kompetenzen und Standards für die Lehrerbildung, wie sie die Kultusministerkonferenz festgelegt hat.
Der Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen wird in Schulen und in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) geleistet. Alle öffentlichen nordrhein-westfälischen Schulen beteiligen sich an der Ausbildung junger Lehrkräfte.
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