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Grundschulkinder, die auf dem Boden sitzen und in Büchern lesen.

Lese-Rechtschreibschwäche und Rechenschwierigkeiten

Es ist eine wichtige Aufgabe der Schulen, Kinder und Jugendliche mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens, Rechtschreibens und Rechnens möglichst frühzeitig und effektiv zu fördern.

Kinder und Jugendliche, die unter einer Lese-Rechtschreibschwäche leiden, haben in der Schule beim Erlernen des Lesens und Rechtschreibens zu kämpfen. Hinzu kommt eine Anzahl von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Erwerb der Grundfertigkeiten im Rechnen. Dies hat für die betroffenen Kinder und Jugendlichen nicht nur Auswirkungen auf das schulische Lernen, sondern auch auf die emotionale und persönliche Entwicklung insgesamt. Es ist daher eine wichtige Aufgabe der Schulen, diese Kinder und Jugendliche möglichst frühzeitig und effektiv zu fördern.

Unterstützung bei Lese-Rechtschreibschwäche (LRS)

Rechtliche Grundlagen 

Die rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit Lese-Rechtschreibschwäche in der Schule bilden der Erlass „Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS)“ und die Arbeitshilfen für die verschiedenen Schulstufen. Allerdings sollte stets die Förderung der betroffenen Kinder und Jugendlichen durch das pädagogische Handeln der Lehrkräfte im Vordergrund stehen.

Unterstützmaterialien für die Schulen

Die Fachoffensive bietet einen wissenschaftlich abgesicherten Orientierungsrahmen für das Unterrichtsfach Deutsch. Dazu werden im Zeitraum von 2021 bis 2025 schrittweise unterschiedlichste Unterstützmaterialien für die Schulen entwickelt und bereitgestellt. Hierfür kooperiert das Ministerium für Schule und Bildung mit der Leibniz Universität Hannover und der Technischen Universität Chemnitz. Die Fachoffensive Deutsch konzentriert sich auf fünf Themenbereiche: Lesen, Orthographie, schriftlicher Sprachgebrauch, Lernstands- und Lernprozessdiagnostik sowie digitale Medien im Deutschunterricht der Grundschule. Die Materialien können unter den folgenden Links eingesehen werden

Unterstützung bei Rechenschwierigkeiten

Im Gegensatz zu besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben kann bei einer Rechenschwäche nicht eindeutig geklärt werden, ob es sich um ein diagnostizierbares Phänomen oder um eine Minderleistung innerhalb einer „normalen“ schulischen Leistungsverteilung handelt. Daher hat die ständige Kultusministerkonferenz bereits 2007 festgestellt, dass eine Rechenschwäche nicht mit einer Lese-Rechtschreibschwäche gleichgesetzt werden kann. Folglich können auch bei der Leistungsbewertung Rechenstörungen nicht in gleicher Weise berücksichtigt werden wie besondere Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben. Daher steht im Zentrum des pädagogischen Handelns der Schule die kontinuierliche individuelle Förderung und Beratung mit entsprechenden besonderen Unterstützungsmaßnahmen. Inhalte und Formen solcher Förderangebote für Schülerinnen und Schüler mit Rechenschwäche sind im Einzelfall bestmöglich auf mathematische Basiskompetenzen abgestimmt und können im Rahmen der pädagogischen Gestaltungsspielräume ggfs. auch räumliche oder zeitliche Unterstützungsmaßnahmen wie die Ermöglichung eines reizfreien Arbeitsplatzes bzw. eine Zeitzugabe umfassen. Mehr dazu finden sich in den Arbeitshilfen.

Unterstützungsmaterialien für die Schulen

Unterstützungsmaterialien für die Schulen, die in Kooperation mit der Technischen Universität Dortmund entwickelt wurden, finden Sie unter den folgenden Links. Hier stehen für Sie Materialien zum Bereich Lernstands- und Lernprozessdiagnostik, Materialien zur Förderung und Differenzierung im Unterricht sowie Förderung mit digitalen Medien bereit:

Beratung

Grundsätzlich beraten die Lehrkräfte vor Ort die betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern.

Während die Beratung durch den Schulpsychologische Dienst von Lehrkräften, betroffenen Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern in Anspruch genommen werden kann, sind die im Zuge der Fachoffensiven Deutsch und Mathematik eingestellten Fachberaterinnen und Fachberater bei den Schulämtern für die Beratung der Grundschulen zu dieser Thematik zuständig. Für eine nachhaltige Weiterentwicklung von Schule und Unterricht ist im Masterplan Grundschule die Absicht formuliert, personelle fachliche Unterstützung einzusetzen, die zusammen mit der Schulaufsicht und regionaler Lehrerfortbildung den Prozess der Unterrichtsentwicklung in den Regionen langfristig begleitet. Das Ministerium für Schule und Bildung richtet dafür insgesamt 106 Stellen ein, die die Schulen bei der Umsetzung der Fachoffensiven gemeinsam mit der Schulaufsicht und der Leibniz Universität Hannover, der Technischen Universität Chemnitz sowie die Technische Universität Dortmund begleiten und unterstützen werden.

Nähere Informationen zu den Schulpsychologischen Beratungsstellen sowie zu den beiden Fachoffensiven finden Sie unter folgenden Links: