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Mädchen schreibt eine Rechenaufgabe an ein Whiteboard.

Masterplan Grundschule

Leistungsstark – Vielfältig – Individuell – Sozial: Masterplan ist ein umfassendes Konzept für eine starke Grundschule 

Ausgangslage und Zielsetzung

  • Mit dem Masterplan Grundschule erfüllt die Landesregierung einen zentralen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag im Schulbereich und unterstützt damit die mit ca. 2.800 Schulen größte Schulform des Landes Nordrhein-Westfalen.
  • Die Grundschule legt das Fundament für eine erfolgreiche Bildungsbiografie der Kinder und Jugendlichen. Deshalb ist es der Landesregierung sehr wichtig, auf diese Schulform einen deutlichen Schwerpunkt zu legen und Leitideen für beste Bildung in der Grundschule zu formulieren: Die Grundschule soll dabei leistungsstark, vielfältig, individuell und sozial sein.
  • Der Masterplan Grundschule ist der Baukasten für die Weiterentwicklung der Grundschule. Er umfasst sieben Handlungsfelder, die die gesamte Bandbreite der schulischen Arbeit abdecken. Der Masterplan enthält sowohl personelle und fachliche, aber auch strukturelle Maßnahmen, die kurz-, mittel und langfristig angelegt sind, um die Grundschulen zu unterstützen.
  • Der Landesregierung war es ein Anliegen, vielfältige Expertise einzubeziehen. Daher wurde der Masterplan in seinem Entwicklungsprozess in Gesprächen mit den grundschulrelevanten Verbänden und kommunalen Spitzenverbänden erörtert, insbesondere wurden auch die für die Schulträger relevanten Aspekte besprochen.
  • Der Masterplan Grundschule verbindet in seinen Handlungsfeldern viele einzelne Aspekte. In den kommenden fünf Jahren sind dafür insgesamt mehr als 718 Millionen Euro vorgesehen.

Handlungsfelder

  • Aktuelle Studien zeigen bundesweit Handlungsbedarf unter anderem in den Bereichen Rechtschreiben und Lesen sowie im Fach Mathematik. Um die Fachlichkeit zu stärken, wurden im Kontext des Masterplans Grundschule Fachoffensiven in Deutsch und Mathematik gestartet.
  • Eine Handreichung für einen systematischen Rechtschreibunterricht und ein Grundwortschatz, mit dessen Hilfe Schülerinnen und Schüler die zentralen Regeln der Rechtschreibung erlernen können, wurde allen Grundschulen im Sommer 2019 zur Verfügung gestellt. Ab dem Schuljahr 2021/22 sind sie im Kontext der Weiterentwicklung der Lehrpläne verbindlich.
  • Als Teil der Fachoffensive Mathematik wurden Projekte wie PiK AS und NaWiT AS im Herbst 2017 nochmals verlängert. Außerdem werden ab 2021 Orientierungshilfen und Mustervorlagen (Förderpläne, schulinterne Curricula etc.) erarbeitet.
  • Zur Fokussierung auf die Kernkompetenzen Lesen, Schreiben, Rechnen benötigen die Grundschulen gerade zu Beginn der Schulzeit mehr Zeit in diesen Bereichen. Durch die Verlagerung des Beginns des Englischunterrichts auf die Klasse 3 wird in der Schuleingangsphase künftig aufwachsend ab dem Schuljahr 2021/22 Zeit für die individuelle Förderung, insbesondere beim Erwerb der Basiskompetenzen, gewonnen. Um die Reduzierung der Unterrichtszeit für das Fach Englisch in der Schuleingangsphase auszugleichen, wird das Stundenvolumen für dieses Fach ab der Klasse 3 erhöht. Damit können die Kompetenzerwartungen am Ende der Klasse 4 unverändert bleiben. Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2021/22 eingeschult werden, beginnen den Englischunterricht dann erstmals ab Klasse 3.
  • Mit dem Ziel, im Grundschulunterricht die erforderlichen Anpassungen an aktuelle Entwicklungen abzubilden, werden derzeit die mittlerweile über zehn Jahre alten Lehrpläne weiterentwickelt. Die weiterentwickelten Lehrpläne sollen zum Schuljahr 2021/22 in Kraft treten. In diesem Zusammenhang werden auch die aus dem Medienkompetenzrahmen hervorgehenden Kompetenzerwartungen für digitales Lernen eingearbeitet und auch Möglichkeiten des Lernens auf Distanz für die Grundschule verbessert.
  • Zur Stärkung der Fachlichkeit Deutsch und Mathematik werden in zwei Schritten zur regionalen Unterstützung der Schulen insgesamt 106 zusätzliche Stellen „Fachkoordinatoren“ an den Schulämtern eingerichtet, die u.a. auch die Implementation der Lehrpläne vor Ort begleiten werden. Dafür sind bis 2025 insgesamt rund 21 Millionen Euro vorgesehen.
  • Damit das Ziel „Stärkung der Fachlichkeit“ erreicht werden kann, wird ein „Grundschulfonds“ aufgelegt. Dieser ermöglicht prozessbegleitende Unterstützungsprojekte zu den unterschiedlichen fachlichen Aspekten. Bis 2025 werden hierfür über 12 Mio. Euro bereitgestellt.
  • Der Sport ist ein wichtiger Teil der Grundschule. Bereits im vergangenen Jahr hat die Landesregierung den Aktionsplan „Schwimmen lernen in Nordrhein-Westfalen 2019 bis 2022“ mit verschiedenen Maßnahmen zur Stärkung der Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen vorgestellt. Der Masterplan sieht einen weiteren Ausbau des Landesprogramms „NRW kann schwimmen“ vor, mit dem Schwimmkurse in den Ferien finanziert werden. Insgesamt 10 zusätzliche Stellen sind dafür vorgesehen.
  • Die Schuleingangsphase bildet die Basis allen weiteren schulischen Lernens. Daher wird dem Einstieg in das schulische Lernen eine erhöhte Aufmerksamkeit beigemessen. Die Landesregierung will es ermöglichen, dass in besonders begründeten Fällen bereits am Ende des ersten Schulbesuchsjahres über den Verbleib in der Klasse 1 entschieden werden kann. Dies entspricht einem vielfach geäußerten Wunsch der Eltern und Lehrkräfte.
  • Darüber hinaus können schulpflichtige Kinder um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden, wenn erhebliche gesundheitliche Gründe (auch präventiver Art) vorliegen. Mit einer Änderung der Verwaltungsvorschriften zur Ausbildungsordnung Grundschule wurde festgelegt, dass bei der Schuleingangsuntersuchung auch eigene fachärztliche oder fachtherapeutische Gutachten der Eltern mit zu berücksichtigen sind. Auch dies entspricht dem Wunsch von vielen Eltern und Lehrkräften.
  • Neben der Schuleingangsphase ist der Übergang von der Grundschule in die Sekundarstufe I ein wichtiger Meilenstein in der Schullaufbahn eines Kindes. Notwendig ist eine stärkere Kontinuität im fachlichen Lernen und eine gelingende Gestaltung der Übergänge: eine wechselseitige Einbeziehung von Grundschulexpertise in die Lehrplanarbeit für die Schulen der Sekundarstufe I und umgekehrt.
  • Erziehung, Bildung und Betreuung über die eigentliche Unterrichtszeit hinaus sind für viele Familien der Grundstein für die verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Außerdem können Kinder durch Ganztagsangebote individuell gefördert werden. Die Landesregierung verfolgt drei Ziele: Stärkung der Qualität, bedarfsgerechter Ausbau und die Flexibilisierung der Teilnahmeregelungen.
  • Die Landesregierung hat die Qualität des offenen Ganztags durch die Erhöhung der grundständigen Fördersätze um 24,5 Prozent seit dem 1. August 2017 bis zum 1. August 2020 gestärkt.
  • Um den offenen Ganztag neben der qualitativen Steigerung auch quantitativ weiterzuentwickeln, hat die Landesregierung seit Amtsantritt bis zum 1. August 2020 Mittel für über 22.000 neue Ganztagsplätze bereitgestellt. Mit dem Haushalt 2020 wurde die Grundlage für insgesamt fast 330.000 Plätze geschaffen.
  • Insgesamt hat das Land die Haushaltsmittel für den offenen Ganztag von 454 Millionen 2017 auf 564 Millionen im Haushalt 2020 erhöht.
  • Bei aller Verlässlichkeit, die Ganztagsangebote mit Blick auf ihre Qualität benötigen, muss der Ganztag in Einzelfällen so flexibel gestaltet sein, dass grundlegende Interessenskonflikte vermieden werden. Daher wurde mit einer Konkretisierung des Ganztagserlasses Rechtssicherheit für die Teilnahme von Kindern in der OGS geschaffen, die regelmäßig an außerschulischen Bildungsangeboten teilnehmen möchten.
  • Neben allen inhaltlichen, pädagogischen und sächlichen Aspekten ist die entscheidende Grundlage für eine erfolgreich arbeitende Grundschule eine gute Personalausstattung. Hierauf hat das Schulministerium bereits reagiert, indem es mittlerweile vier Maßnahmenpakete mit verschiedenen Instrumenten zur Lehrergewinnung insbesondere auch in Grundschulen ergriffen hat. Damit sind 5.362 Stellen an allen Schulformen besetzt worden, davon mehr als 1.660 Einstellungen an Grundschulen (Stand: 30. Juli 2021). Zu den verschiedenen Maßnahmen zählen beispielsweise die Werbe- und Informationskampagne, die Erweiterung des Seiteneinstiegs, die Einstellung Sek II-Lehrkräften an Grundschulen oder Einstellungsanreize durch finanzielle Zulagen.
  • Eine spürbare Unterstützung ist für die Grundschulen ein kontinuierlicher Ausbau der Stellen für Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase. Die Stellen wurden verdreifacht, bis heute auf 1.750 Stellen. Der Masterplan beinhaltet einen weiteren Ausbau um 1.250 Stellen auf insgesamt 3.000 bis zum Jahr 2025. Das Land wird dafür insgesamt mehr als 260 Millionen Euro bereitstellen. 
  • Lang- und mittelfristig kann eine bessere Ausstattung der Grundschulen mit grundständig ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern nur durch mehr Ausbildung von Lehrkräften durch das Land erfolgen. Die Landesregierung hat daher bis heute seit Amtsantritt für das Lehramt an Grundschulen mehr als 700 zusätzliche Studienanfängerplätze geschaffen und gesichert; für die Sonderpädagogische Förderung werden es in dieser Legislaturperiode insgesamt 750 werden.
  • Das Land Nordrhein-Westfalen beteiligt sich mit einem breiten Spektrum von finanzieller Förderung daran, die Städte, Gemeinden und Kreise im Schulbereich bei der kommunalen Aufgabenerfüllung und den Investitionsmaßnahmen zu unterstützen. Hierzu zählen die Schul- und Bildungspauschale sowie verschiedene Förderprogramme des Landes und des Bundes zur Verbesserung der Schul- und Bildungsinfrastruktur. In dieser Legislaturperiode stehen mehr als 7 Milliarden Euro von Land und Bund für Investitionen in Schule zur Verfügung.
  • Ein moderner Grundschulunterricht erfordert eine digitale Infrastruktur (wie z.B. einen Gigabitanschluss oder einen WLAN-Zugang in allen Unterrichts- und Fachräumen), um den Schülerinnen und Schülern ein frühzeitiges Erlangen von Medienkompetenzen zu ermöglichen. Die Umsetzung der digitalen Infrastruktur soll u.a. durch den Digitalpakt Schule finanziert und realisiert werden. Die zusätzlichen Investitionen des Landes in die digitale Ausstattung von bedürftigen Schülerinnen und Schülern sowie für digitale Endgeräte von Lehrkräften werden die digitalen Lernformen in Grundschule erweitern können.
  • Während die Neuausrichtung der Inklusion an weiterführenden Schulen eine stärkere Bündelung vorsieht, gilt im Gemeinsamen Lernen der Grundschule nach wie vor die Grundphilosophie „Kurze Beine – Kurze Wege“. Übertragen werden aber die bei der Neuausrichtung festgesetzten zentralen Qualitätskriterien. Sie sollen künftig auch in der Grundschule als Voraussetzung für das Gemeinsame Lernen gelten:
  • Die Schule muss über ein pädagogisches Konzept zur inklusiven Bildung verfügen.
  • Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung müssen im Kollegium verankert an der Schule unterrichten und pädagogische Kontinuität gewährleisten.
  • Es muss eine systematische, vorauslaufende und begleitende Fortbildung der Lehrkräfte erfolgen.
  • Die Schule muss über geeignete Räumlichkeiten verfügen. So muss zum Beispiel eine mitunter notwendige äußere Differenzierung beim Gemeinsamen Lernen möglich sein.
  • Zur Stärkung des Gemeinsamen Lernens in der Grundschule sollen alle mindestens zweizügigen Grundschulen Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung fest in ihrem Kollegium haben, wobei die Größenordnung und der sozialräumliche Kontext der Schulen zu berücksichtigen sind. Die Stellen für das Gemeinsame Lernen werden von derzeit rund 3.500 in den kommenden Jahren um insgesamt 800 Stellen erhöht. Dieser Stellenausbau soll zum Schuljahr 2021/22 beginnen. Bis 2025 sind dafür rund 138 Millionen Euro vorgesehen.
  • Die Arbeit der unterschiedlichen Professionen im Kontext des Gemeinsamen Lernens soll zukünftig besser koordiniert werden. Hierzu erarbeitet die Landesregierung u.a. zum Einsatz von helfendem Personal und Schulbegleitern eine Orientierungshilfe.
  • Die Grundschulen sollen in den kommenden Jahren eine wirksame Unterstützung erhalten, dazu zählt auch die Entlastung des Personals.
  • Zur Stärkung und Unterstützung der Schulleitungen sollen künftig alle Grundschulen eine Stelle für eine Konrektorin bzw. einen Konrektor erhalten. Insgesamt 21 Millionen Euro wird das Land dafür bis 2025 einplanen.
  • Zur Unterstützung der Schulen und Schulleitungen werden die Schulverwaltungsassistenzen ausgeweitet. Ab 2021 werden dafür 400 zusätzliche Stellen eingerichtet. Damit können 600 Schulverwaltungsassistentinnen und Schulverwaltungsassistenten vollzeitbeschäftigt werden. Die Kosten dafür belaufen sich in den kommenden fünf Jahren auf insgesamt mehr als 100 Millionen Euro.
  • Die Landesregierung beabsichtigt die steigende Besetzung bei den Lehrerstellen zu nutzen, um im Gleichklang damit eine Erhöhung der Anrechnungsstunden, die eine Grundschule erhält, zu realisieren. Die Grundschulen erhalten bisher pro Grundstelle 0,2 Entlastungsstunden für die Bearbeitung besonderer Aufgaben. Das ist im Vergleich zu anderen Schulformen der mit Abstand geringste Wert. Die Landesregierung will daher schrittweise eine Erhöhung der Anrechnungsstunden erreichen, ausgerichtet am Niveau der Haupt- und Realschulen. Das Ziel ist es, die Entlastungsstunden auf insgesamt 0,5 Entlastungsstunden anzuheben. Für diese Maßnahmen sind in der mittelfristigen Finanzplanung mehr als 76 Millionen Euro vorgesehen.
  • Die Landesregierung beabsichtigt, erstmalig Beförderungsmöglichkeiten in der Schulform Grundschule zu schaffen und damit auch Lehrkräften außerhalb der Schulleitungsämter eine berufliche Perspektive zu bieten. Anders als in allen allgemeinen Schulformen der Sekundarstufe I ist dies an Grundschulen bisher nicht möglich. Die Landesregierung beabsichtigt daher mit einer Änderung des Landesbesoldungsgesetzes im Umfang von fünf Prozent der Planstellen für Grundschullehrkräfte, Beförderungsmöglichkeiten auch an Grundschulen zu schaffen. Bis 2025 werden im Landeshaushalt rund 45 Millionen dafür eingeplant.  
  • In Bezug auf die Vergleichsarbeiten VERA 3 ist innerhalb der nächsten Jahre geplant, ein computergestütztes Testverfahren zu entwickeln, das eine direkte Auswertung ermöglicht. Damit werden die Korrekturzeiten deutlich verkürzt und die Ergebnisse können fachlich stärker genutzt werden.