Mein Weg in den Schuldienst (meWiS)
Alltagshelfende Hinweise, zulässige Qualifikationen und Rechtsgrundlage
Alltagshelfende unterstützen die Lehrkräfte bei Alltagsroutinen und Alltagsaufgaben.
Ausgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses
Auf die im Landesdienst tätigen Tarifbeschäftigten finden die Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) Anwendung.
Eingruppierung
Die Eingruppierung erfolgt gemäß Teil II Abschnitt 20.6 der Anlage A zum TV-L abhängig von der individuellen Qualifikation in Entgeltgruppe S 2 oder S 3. Die aktuellen Entgelttabellen sind auf der Webseite des Landesamtes für Besoldung und Versorgung veröffentlicht.
Stufenzuordnung
Die Entgeltgruppe ist in Stufen unterteilt.
Grundsätzlich erfolgt die Zuordnung in Stufe 1, sofern keine einschlägige Berufserfahrung nach § 16 Absatz 2 Satz 2 oder 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vorliegt.
Über die Eingruppierung und Stufenzuordnung im Einzelfall entscheiden die zuständigen personalbearbeitenden Stellen auf der Grundlage der einzureichenden Bewerbungsunterlagen und Nachweise. Eventuell vorhandene einschlägige Berufserfahrung wird nur unter den Voraussetzungen des § 16 Absatz 2 Sätze 2 und 3 TV-L sowie des § 16 Absatz 2a TV-L bei der Stufenzuordnung berücksichtigt.
Nur in Fällen, in denen ein besonderes Personalgewinnungsinteresse tatsächlich vorliegt, kann eine förderliche Berufserfahrung bei der Stufenzuordnung berücksichtigt werden (§ 16 Absatz 2 Satz 4 TV-L).
Weitere Informationen
finden Sie im Bildungsportal des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Befristung erfolgt mit dem Sachgrund der „Projektbefristung“ (§ 14 Absatz 1 Nummer 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz -TzBfG). Es gilt der Erlass vom 29.03.2023 (BASS 11-02 Nr. 52).