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Nachgefragt - Der MSB-Podcast - Folge 12: Seiteneinstieg

Grafische Darstellung eines Mikrofons, daneben der Schriftzug "Nachgefragt - Der MSB Podcast"

Folge 12: Einstellung als Seiteneinsteigerin oder Seiteneinsteiger in den Lehrkräfteberuf Jörg Packwitz, Gruppenleiter 21, Lehrkräfteeinstellung, Dienstrecht und Heike Helbig, Referentin Ref. 211, Einstellung, Versetzung von Lehrkräften

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14:18 Minuten
13. Januar 2026

Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger helfen den Schulen in Nordrhein-Westfalen dabei, den hohen Lehrkräftebedarf zu decken. Sie sind mit ihrer persönlichen Berufsbiografie eine Bereicherung für das Schulleben. In der neusten Folge sprechen wir über die Voraussetzungen, das Bewerbungsverfahren und mit welchem Berufs- oder Hochschulanschluss der Seiteneinstieg klappen kann. An allen Schulformen und grundsätzlich in allen Fächern, Lernbereichen und beruflichen Fachrichtungen sowie Förderschwerpunkten (insbesondere „Lernen“, „Emotionale und soziale Entwicklung“ oder „Sprache“) ist ein Seiteneinstieg möglich. Neben den Informationen in dieser Folge unseres Podcasts lohnt auch ein Blick auf https://www.schulministerium.nrw/seiteneinstieg.

Podcast - Einstellung als Seiteneinsteigerin oder Seiteneinsteiger in den Lehrkräfteberuf

Interviewer: Ralf Dolgner, Referatsleiter 126 Öffentlichkeitsarbeit, Amtsblatt

Interviewte: Jörg Packwitz, Gruppenleiter 21, Lehrkräfteeinstellung, Dienstrecht und Heike Helbig, Referentin Ref. 211, Einstellung, Versetzung von Lehrkräften

Dolgner: Herzlich willkommen zu einer weiteren Folge von Nachgefragt, der MSB Podcast. Und vor mir liegt eine Broschüre mit dem Titel "Der Seiteneinstieg in den Schuldienst in Nordrhein-Westfalen“. In den letzten vier Jahren wurden nach und nach insgesamt über 6000 Exemplare gedruckt und wir müssen schon wieder nachdrucken, weil, alle sind vergriffen. Online gibt es die Broschüre natürlich auch, aber da kommen wir gleich noch drauf und dort haben wir auf alle Fälle 15.000 Downloads schon. Man sieht also, das Thema ist aktuell, aber eben auch wichtig. Also sprechen wir mal darüber. Mein Name ist Ralf Dolgner aus dem Referat für das Amtsblatt, die BASS und die Öffentlichkeitsarbeit hier im Ministerium für Schule und Bildung. Und ich freue mich heute, den Kollegen Herrn Jörg Packwitz dabei zu haben. Er ist quasi verantwortlich für die Lehrkräfteeinstellung hier im Haus und das zusammen mit seiner Kollegin Frau Heike Helbig. 

Packwitz: Ja, vielen Dank für die Einladung. Ich freue mich auch, wieder zu einem Podcast hier zu sein.

Helbig: Ja, danke für die Einladung.

Dolgner: Frau Helbig und Herr Packwitz, Sie sind ja verantwortlich für das Einstellungsverfahren von Seiteneinsteigenden, wie es korrekt heißt, also Menschen, die über den Seiteneinstieg in den Lehrkräfteberuf einsteigen wollen. Herr Packwitz, was braucht es denn für Voraussetzungen von diesen Menschen, damit ein Seiteneinstieg möglich ist?

Packwitz: Das Land Nordrhein-Westfalen stellt neben ausgebildeten Lehrkräften auch berufserfahrene Personen ein, die einen nicht-lehramtsbezogenen Hochschulabschluss, komplizierte Formulierung oder eine fachspezifische Ausbildung erworben haben. 

Dolgner: Was ist denn ein nicht-lehramtsbezogener Hochschulabschluss? Mal kurz gesagt.

Helbig: Ja, also ein nicht-lehramtsbezogener Hochschulabschluss sind Abschlüsse, bei denen man eben nicht Lehramt studiert hat. 

Dolgner: Also quasi alle Studienabschlüsse, die nicht zu einem Lehramt geführt haben?

Helbig:  Ja, ganz genau. 

Dolgner: Okay, und wie geht es dann weiter? Ist ein Seiteneinstieg nur an einer bestimmten Schulform möglich? 

Helbig: Nein, nein, der Seiteneinstieg ist an allen Schulformen möglich. Die Voraussetzungen sind allerdings je nach Schulform unterschiedlich.

Dolgner: Und wie unterscheiden sie sich dann also? 

Helbig: An den Schulformen der Sekundarstufe II, also zum Beispiel dem Gymnasium oder auch dem Berufskolleg und auch an Förderschulen, ist eine Einstellung im Seiteneinstieg nur mit einem Master einer Fachhochschule, einem Master einer Uni oder auch mit einem Uni-Diplom möglich.  Die Studiengänge müssen  allerdings mindestens sieben Semester Regelstudienzeit betragen. Und eine Einstellung mit einem Bachelorabschluss ist nicht möglich. Und an Berufskollegs ist neben diesen Möglichkeiten auch in bestimmten Fachrichtungen das Duale Masterstudium als Besonderheit zugelassen.

Packwitz: Und an den Schulformen der Sekundarstufe I, und da reden wir jetzt über die Hauptschule oder die Realschule, reicht für eine Einstellung auch der Bachelorabschluss einer Universität oder Fachhochschule aus. Und zusätzlich kann man an einer Sek. I Schule auch mit einer fachspezifischen beruflichen Ausbildung eingestellt werden.

Helbig: Ja, und an der Grundschule ist der Seiteneinstieg auch mit einem Uni- oder FH-Bachelorabschluss möglich. Die einzelne Schule entscheidet quasi selbständig, ob und wenn ja, für welche Personengruppen die Stelle geöffnet werden soll und relevant sind für die Bewerbenden die Angaben in jeder einzelnen ganz konkreten Stellenausschreibung. 

Dolgner: Alles klar, so, der mitgebrachte Hochschulabschluss ist also quasi die Fahrkarte für die Einstellung mit einer bestimmten Schulform. Also gehen wir mal davon aus, man stelle sich vor, ich jetzt nicht, aber es gibt jemanden, der alle Voraussetzungen erfüllt und ich setze mich auf eine frei gewordene Stelle oder auf eine freie Stelle im Bewerbungsverfahren an einer Schule jetzt durch, habe also diese Stelle bekommen. Wie geht es dann weiter?        

Helbig: Ja, nach der Einstellung werden die Seiteneinsteigenden berufsbegleitend qualifiziert.

Packwitz: Und dabei gibt es zwei Möglichkeiten. Es wird nach dem berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst, der sogenannten OBAS, und der pädagogischen Einführung, abgekürzt PE, unterschieden.          

Helbig: Ja und OBAS heißt übrigens Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung. Das ist ein rechtlicher Rahmen, in dem genau festgelegt ist, wie das Verfahren läuft. Und um in diese berufsbegleitende Qualifizierung hineinzukommen, gibt es Voraussetzungen. Erst einmal dauert die OBAS zwei Jahre, dann muss ein abgeschlossenes, nicht lehramtsbezogenes Hochschulstudium vorliegen, wie Herr Packwitz vorhin schon sagte, mit mindestens sieben Semestern Regelstudienzeit, das mit einem Diplom oder Master an einer Uni oder einem FH-Master abgeschlossen wurde. Zweite Voraussetzung ist, dass grundsätzlich mit dem Studiengang zwei Unterrichtsfächer abgedeckt sein müssen. Natürlich können auch gegebenenfalls Studieninhalte aus vorherigen Studiengängen mitberücksichtigt werden. Dritte Voraussetzung, es muss also auch eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder auch beispielsweise eine zweijährige Kinderbetreuungszeit nach dem Hochschulabschluss gefordert sein. Und deutsche Sprachkenntnisse auf C2-Niveau sind ebenfalls erforderlich.       

Packwitz: Und dann, Ziel des berufsbegleitenden zweijährigen Vorbereitungsdienstes ist es, eine Lehramtsbefähigung zu erwerben. Das heißt, ein Abschluss, der einer ausgebildeten Lehrkraft mit Universitätsabschluss und Vorbereitungsdienst gleichsteht.     
Dolgner: Alles klar, das glaube ich, hat man jetzt verstanden. Aber gehen wir mal an ein Beispiel ran. Da hat jemand also einen Master in Physik. Kann diese Person, Physik ist ja quasi nur ein Fach, kann diese Person trotzdem an der OBAS teilnehmen?          

Helbig: Der Studiengang muss grundsätzlich zwei Unterrichtsfächer abdecken. Man schaut also, ob das gegeben ist und um jetzt im Beispiel zu bleiben, neben Physik ließe sich vermutlich Mathematik ableiten. Nur als Beispiel!

Dolgner: Alles klar – okay, also ein erfolgreich abgeschlossenes Master- oder Unidiplom-Studium, aus dem sich zwei Fächer dann generieren lassen, das sorgt also dafür, dass man im Seiteneinstieg nach OBAS richtig dann weiterkommt. Was ist mit denen, die mit einem Bachelorabschluss jetzt Lehrkraft werden wollen? Sie sagten ja, man kann auch mit einem FH Bachelorabschluss Lehrkraft werden.            

Packwitz: Mit einem Bachelorabschluss ist eine Einstellung an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I möglich. Das hatte ich gesagt. Diese Personen nehmen an der pädagogischen Einführung teil, die ich auch schon erwähnt hatte. Diese Qualifizierung dauert ein Jahr und führt zu einer Unterrichtserlaubnis für das Fach, für das ich eingestellt wurde. Man unterrichtet also in einem Fach.     

Helbig: Eine Ergänzung vielleicht noch, wenn sich aus dem Studiengang eben nur ein Fach ableiten lässt oder ich eben die zweijährige Berufstätigkeit bzw. Kinderbetreuungszeit nach dem Abschluss des Studiums noch nicht erfülle, nimmt die Person dann ebenfalls an der pädagogischen Einführung teil.

Packwitz: Und ausführliche Informationen dazu gibt es im Bildungsportal des Schulministeriums in der Broschüre "Seiteneinstieg in den Schuldienst", aber auch bei der Beratungsstelle für Lehrämter an Schulen und bei ganz konkreten Fragen zu Einstellungsverfahren stehen auch die Seiteneinstiegsberatenden der Bezirksregierung gerne zur Seite. 

Dolgner: Ja, Herr Packwitz, schöner Hinweis auf die Broschüre, die drucken wir ja jetzt nach, aber es gibt sie natürlich noch online. Für den Download haben wir sie auch noch. Und gehen wir noch mal einen Schritt zurück. Wo findet man als Interessierter, der in den Seiteneinstieg möchte, überhaupt ausgeschriebene Stellen? Es ist ja, glaube ich so, dass man erst mal eine Stelle haben muss und dann geht's in den Seiteneinstieg. Wo findet man solche Stellen? 

Packwitz: Die offenen Stellen, die jetzt für den Seiteneinstieg ausgeschrieben sind, findet man unter www.lois.nrw.de und "LOIS" steht für "Lehrereinstellung Online für den Interessenten im Seiteneinstieg". L-O-I-S "LOIS". Und dort dann unter "Stellen suchen" mit dem Auswahlmenü den Studienabschluss sowie das Fach anklicken und es werden, um im Beispiel zu bleiben, alle offenen Stellen für das Fach Physik angezeigt. 

Dolgner: Das habe ich natürlich schon mal im Vorfeld ausprobiert und es wurden zwei offene Stellen für Physik angezeigt und insgesamt für alle Fächer und Schulformen nur 31 Stellen. Wie kann das denn sein? Wir haben ja Lehrkräftemangel oder doch nicht?

Helbig: Ja, ja, das kommt immer drauf an, wann man ins Internet reinschaut, jetzt speziell auf LOIS. Wir haben vier große Einstellungstermine, den 1. Februar, den 1. Mai zum Schuljahresbeginn im August, also nach den Sommerferien und nochmal zum 1. November. Und einige Wochen vor diesen Terminen ist die Stellenbörse prall gefüllt. So, dann werden die Stellen besetzt und das Angebot dünnt sich etwas aus. So kann es natürlich passieren, dass man in LOIS reinschaut und vergleichsweise wenig findet. Es lohnt sich daher, sich auf LOIS mit einem Account zu registrieren. Dann wird man automatisch per Mail benachrichtigt, wenn eine Schule eine Stelle ausschreibt, die auf das hinterlegte Profil passt. Dann verpasst man nichts.

Dolgner: Ja, sehr gut. Herr Packwitz, die freie Stelle ist nun gefunden. Wie geht's dann weiter? Sofort eine Bewerbung abschicken oder erstmal anrufen bei der Schulleitung, gleich mal vorbeifahren und sich vorstellen? Was sollte man also dann tun?

Packwitz: Die Bewerbung muss schriftlich an die Schule, die die Stelle ausgeschrieben hat. Und einzureichen sind erstens ein ganz normales Bewerbungsschreiben, zweitens ein tabellarischer Lebenslauf, drittens unbeglaubigte Kopien aller relevanten Abschlusszeugnisse und viertens sonstige im Ausschreibungstext geforderte Qualifikationen und Nachweise und fünftens je nachdem, gegebenenfalls, ist eine beglaubigte Kopie eines Schwerbehindertenausweises oder Gleichstellungsbescheides beizufügen. Und ganz zum Schluss, sechstens, es ist wichtig auszufüllen, die Anlagen über die Studienleistungen und die Berufserfahrung. So kann die Schule nur und die Bezirksregierung eine Einschätzung vornehmen, ob, um jetzt bei Physik zu bleiben, zwei Unterrichtsfächer aus dem Studienabschluss generiert werden können. 

Dolgner: Perfekt! So, die Bewerbung liegt also jetzt bei der Schulleitung und die Schulleitung sagt, okay, Physik, da kann man sicherlich aufgrund seiner Studienleistung noch Mathe daraus ableiten. Aber was dann, wie geht es dann weiter? 

Packwitz: Nach einer Vorauswahl gibt es dann ein Auswahlgespräch und wenn dann wirklich alles passt und man ist als Bestgeeignete/r aus dem Auswahlgespräch hervorgegangen, kann mit dem Seiteneinstieg begonnen werden.

Helbig: Noch ein wichtiger Hinweis, eine allgemeine Einzelfallprüfung im Vorfeld, ob man also für den Seiteneinstieg zugelassen werden kann, ist nicht möglich. Wie Herr Packwitz schon gesagt hat, findet ein Auswahlgespräch statt, bei dem die Auswahlkommission der jeweiligen Schule den für ihre Schule bestgeeigneten Bewerbenden auswählt und dann der Bezirksregierung zur Einstellung vorschlägt. Ja, wenn man sich also im Auswahlgespräch erfolgreich geschlagen hat, erfolgt eine Prüfung der Qualifikation dann durch die zuständige Bezirksregierung für diese ganz konkrete Stelle. Und dies kann von Stelle zu Stelle und von Schule zu Schule unterschiedlich sein. Wegen der unterschiedlichen Anforderungen der Schulen.

Dolgner: So und bevor man sich dann überhaupt auf den Weg macht, wie kann man denn für sich selbst herausfinden, ob die Arbeit einer Lehrkraft überhaupt etwas für einen ist? 

Helbig: Also wir empfehlen, sich zum Beispiel für Vertretungsunterricht zu bewerben. Freie Stellen für diese befristete Beschäftigungsmöglichkeit findet man noch im Schulverwaltungsportal des Schulministeriums. Dort dann unter "Stellenausschreibung für befristete Beschäftigung“ suchen. Wir sind gerade dabei, die bisherigen Lehrereinstellungsportale "LEO für ausgebildete Lehrkräfte", "LOIS" für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, VERENA für befristete Beschäftigung und ANDREAS für andere Professionen zu einem einzigen Einstellungsportal MEWIS zusammenzufassen, um ganz einfach benutzerfreundlicher zu werden. MEWIS bedeutet "Mein Weg in den Schuldienst". Aktuell sind bereits ANDREAS und VERENA in MEWIS aufgegangen, mit LOIS und LEO geht es demnächst weiter.

Packwitz: Zum Teil ergeben sich Vertretungsmöglichkeiten auch unabhängig von den oben genannten Veröffentlichungen, zum Beispiel aus direktem Kontakt zwischen den Interessierten und den Schulen

Dolgner: Ja, wow, das war jetzt sehr viel Input in kurzer Zeit, aber nochmal, die Broschüre wird nachgedruckt. Man kann sie downloaden. Auf der Webseite von www.schulministerium.nrw/seiteneinstieg findet man natürlich auch nochmal alles zum Nachlesen. Und ich sage vielen Dank, Herr Packwitz, Frau Helbig. Haben wir etwas vergessen.

Packwitz: / Helbig: Ich glaube, das Wichtigste ist gesagt. Alles gesagt, vielen Dank. 

Dolgner: Und wir brauchen ja Seiteneinsteiger, oder?  

Packwitz: Absolut.

Dolgner: Okay, also vielen Dank Ihnen beiden für die vielen Informationen. Und wir hören uns hier alsbald wieder mit einer weiteren Folge von unserem Podcast "Nachgefragt, der MSB Podcast“.