FBON optimieren
Themenfeld
Effizienz & Zusammenarbeit
Vorschlag
FBON wird einmal jährlich zu einem Termin überprüft: auch für neue Schulleitungen sollte Transparenz über die Berechnung von FBON herstellt werden (z.B. ein Merkpapier einstellen, das Berechnungsschlüssel darlegt).
FBON und Fortbildungskonto abgleichen: Wir buchen Fortbildungen bei FBON und schulintern auf dem Fortbildungskonto. Beide Konten sollten zusammengeführt werden, so dass nur eine Buchung (oder ein Abgleich im Jahr) nötig ist.
FBON und Fortbildungskonto abgleichen: Wir buchen Fortbildungen bei FBON und schulintern auf dem Fortbildungskonto. Beide Konten sollten zusammengeführt werden, so dass nur eine Buchung (oder ein Abgleich im Jahr) nötig ist.
Antwort
Zur Stichtagsregelung (01.04. eines jeden Jahres) werden die Schulen sowohl Anfang März als auch mit der Budget-Verfügung im Mai bzw. Juni detailliert informiert. Es wird auf den Berechnungsschlüssel und auf Informationen zu weiteren Details (mit Berechnungsbeispielen des Fortbildungsbudgets) im Internetauftritt des MSB (https://www.schulministerium.nrw/fortbildung) hingewiesen.
FBON und das schulische Konto dienen unterschiedlichen Zwecken und sind nicht zwingend dem gleichen Personenkreis zugänglich, sodass eine Zusammenführung technisch nicht realisierbar und organisatorisch nicht von übergeordneter Stelle aus möglich ist.
Der Abgleich von FBON mit dem Konto der jeweiligen Schule ist ausschließlich den Personen möglich, die sowohl Zugang zum Schulserverbereich des MSB als auch Zugang zum schulischen Konto haben. Dem MSB ist es nicht möglich, Einblick in die personengeführten Konten der Schulen zu nehmen.
FBON dient der Rechenschaftslegung der Schule zu den zugewiesenen Fortbildungsmitteln. Dadurch wird die zweckentsprechende Verwendung der Finanzmittel ausgewiesen und für die Schulaufsicht nachvollziehbar. Der Schule dient es zur Übersicht über die reinen Fortbildungsausgaben und somit mittelbar der Verhinderung gekürzter Budgetzuweisungen. Das schulische Konto dient hingegen der Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Eine Verknüpfung ist aus technischen Gründen nicht möglich.
FBON und das schulische Konto dienen unterschiedlichen Zwecken und sind nicht zwingend dem gleichen Personenkreis zugänglich, sodass eine Zusammenführung technisch nicht realisierbar und organisatorisch nicht von übergeordneter Stelle aus möglich ist.
Der Abgleich von FBON mit dem Konto der jeweiligen Schule ist ausschließlich den Personen möglich, die sowohl Zugang zum Schulserverbereich des MSB als auch Zugang zum schulischen Konto haben. Dem MSB ist es nicht möglich, Einblick in die personengeführten Konten der Schulen zu nehmen.
FBON dient der Rechenschaftslegung der Schule zu den zugewiesenen Fortbildungsmitteln. Dadurch wird die zweckentsprechende Verwendung der Finanzmittel ausgewiesen und für die Schulaufsicht nachvollziehbar. Der Schule dient es zur Übersicht über die reinen Fortbildungsausgaben und somit mittelbar der Verhinderung gekürzter Budgetzuweisungen. Das schulische Konto dient hingegen der Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Eine Verknüpfung ist aus technischen Gründen nicht möglich.