Bewährter Weg geht weiter: Nordrhein-Westfalen verlängert Teilnahme am Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz
Kabinett sichert Fortsetzung eines zentralen Instruments für Integration durch Sprache
Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:
Auch weiterhin werden neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD) erwerben können. Die Landesregierung hat der Fortführung der entsprechenden Vereinbarung zugestimmt. Damit setzt Nordrhein-Westfalen einen bewährten Weg fort und sichert die Sprachprüfungen für die Schuljahre 2025/26 und 2026/2027 ab.
Schulministerin Dorothee Feller erklärte: „Sprache ist der Schlüssel für erfolgreiche Integration. Mit dem Deutschen Sprachdiplom geben wir neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern eine klare Perspektive. Sie erwerben verlässliche Sprachkenntnisse und damit bessere Chancen für ihren weiteren Bildungsweg und den Einstieg in Ausbildung und Beruf.“
Das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz ist ein fest etabliertes, bundeseinheitliches System, das sich am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen orientiert. Es weist Sprachkenntnisse auf den Niveaustufen A2/B1 nach und wird im Rahmen des sprachsensiblen Deutsch- und Fachunterrichts an den Schulen vorbereitet. Das Programm dient der sprachlichen Erstintegration und richtet sich primär an neu zugewanderte Jugendliche in Internationalen Förderklassen (IFK) sowie in Vorbereitungs- und Willkommensklassen.
Im Schuljahr 2025/2026 nehmen in Nordrhein-Westfalen 124 Schulen an dem Programm teil, darunter 92 Berufskollegs. Rund 3.100 Schülerinnen und Schüler stellen sich voraussichtlich den standardisierten Prüfungen in den Bereichen Hör- und Leseverstehen sowie schriftliche und mündliche Kommunikation. Damit stellt Nordrhein-Westfalen über ein Fünftel aller Prüflinge bundesweit.
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