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Neue Richtlinie für Förderschulen: Nordrhein-Westfalen startet "Ganztag Plus" zur Unterstützung beim Rechtsanspruch

Land fördert zusätzliche Angebote an gebundenen Ganztagsförderschulen und schafft mehr Zeit für Betreuung auch in Ferienzeiten

10.05.2026

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: 

Nordrhein-Westfalen stellt mit dem neuen Förderprogramm „Ganztag Plus“ zusätzliche Mittel für gebundene Ganztagsförderschulen im Primarbereich bereit. Mit einer neuen Förderrichtlinie unterstützt das Land Schulen und Träger dabei, ergänzende Angebote zu schaffen, die zur Erfüllung des ab dem Schuljahr 2026/2027 schrittweise aufwachsenden Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung beitragen können. Die Mittel können unter anderem für zusätzliche Angebote am Nachmittag, an unterrichtsfreien Tagen oder in den Ferien eingesetzt werden.

 Schulministerin Dorothee Feller erklärt: „Als Land leisten wir bewusst einen zusätzlichen Beitrag, damit Kinder an Förderschulen verlässliche Angebote erhalten können. Gerade für diese Schülerinnen und Schüler ist Kontinuität über den Unterricht hinaus wichtig.“

 Ab dem 1. August 2026 gilt bundesweit schrittweise ein Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter. Er richtet sich gegen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Der Anspruch kann auch in Ganztagsschulen erfüllt werden, umfasst acht Stunden täglich an Werktagen und gilt auch in den Ferien. Die Möglichkeit einer Schließzeit der Ganztagsangebote von bis zu vier Wochen während der Schulferien soll vom Land geschaffen werden.

 „Ganztag Plus“ richtet sich an öffentliche und private Träger gebundener Ganztagsförderschulen im Primarbereich. Förderfähig sind zusätzliche Personalressourcen für ergänzende Betreuungsangebote und Sachmittel, auch bei Maßnahmen in Ferienzeiten. Auch eine Weitergabe der Mittel an Partner der Jugendhilfe oder freie Träger ist möglich.

Für das Schuljahr 2026/2027 endet die Frist zur Antragstellung am 15. Juni 2026. Pro Kind und Schuljahr können 1.541 Euro beantragt werden. 

Die Förderung wächst parallel zum Rechtsanspruch schrittweise auf. Zunächst können Mittel für Kinder beantragt werden, die ab dem Schuljahr 2026/2027 einen Anspruch auf ganztägige Förderung haben. Bis zum Schuljahr 2029/2030 erweitert sich der Kreis der förderfähigen Kinder jahrgangsweise bis einschließlich Jahrgangsstufe vier. 

Parallel zur Förderrichtlinie hat das Schulministerium zudem einen neuen Grundlagenerlass für den gebundenen Ganztag sowie außerunterrichtliche Angebote an Schulen der Sekundarstufe I und an Förderschulen veröffentlicht. Die bisher geltenden Regelungen werden damit in ein eigenes Regelwerk überführt und an die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst.

Weitere Informationen finden Sie im Bildungsportal.

 Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 5867 40.

Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867 3505.

Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw

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