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Schulausschuss beschließt aktualisierte Distanzunterrichtsverordnung

Ministerin Feller: „Wir sichern den Unterricht auch in besonderen Ausnahmesituationen“

29.10.2025

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:

Der Schulausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags hat eine Änderungsverordnung des Schulministeriums zum Distanzunterricht beschlossen. Ziel der Anpassung ist es, den Anspruch aller Kinder und Jugendlichen auf schulische Bildung und Erziehung auch dann sicherzustellen, wenn vorübergehend kein Unterricht in Präsenz möglich ist. Dabei bleibt der Präsenzunterricht weiterhin zentraler Bestandteil des schulischen Bildungsauftrags und behält seinen Vorrang.

Schulministerin Dorothee Feller hob hervor, dass sich viele Schulen die mit der Änderungsverordnung verbundene Klarstellung auch gewünscht hätten: „Mit der Aktualisierung der Distanzunterrichtsverordnung stellen wir sicher, dass Schülerinnen und Schüler auch in besonderen Ausnahmesituationen nicht auf ihre schulische Bildung verzichten müssen. Gleichzeitig halten wir am Grundsatz fest: Präsenzunterricht ist und bleibt die beste Form des Lernens und sozialen Miteinanders. Distanzunterricht bleibt auf das notwendige Maß begrenzt und dient der kurzfristigen Überbrückung, wenn eine Nutzung des Schulgebäudes vorübergehend nicht möglich ist.“

 Die neue Verordnung erweitert die bisherigen Anwendungsfälle – epidemisches Infektionsgeschehen und Extremwetterlagen – um zwei weitere Situationen: Zum einen kann Distanzunterricht künftig stattfinden, wenn das Schulgebäude aufgrund einer religiösen, wissenschaftlichen oder kulturellen Veranstaltung von landes- oder bundesweiter Bedeutung vorübergehend nicht zur Verfügung steht. Zum anderen ist Distanzunterricht möglich, wenn ein unvorhersehbares Ereignis wie ein Großbrand, Hochwasser, eine akute Bedrohungslage oder ein anderer Katastrophenfall eine konkrete Gesundheitsgefahr darstellt und keine kurzfristige Ausweichmöglichkeit besteht. In solchen Fällen ist der Distanzunterricht in der Regel auf fünf Tage begrenzt; eine Verlängerung kann durch die obere Schulaufsichtsbehörde gewährt werden. In beiden neu geregelten Fällen ist die Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde einzuholen, um eine einheitliche Anwendung zu gewährleisten. 

 Schulministerin Feller abschließend: „Die Änderungen wahren somit den Vorrang des Präsenzunterrichts und schaffen zugleich mehr Handlungssicherheit, damit die schulische Bildung auch in Ausnahmesituationen zuverlässig fortgeführt werden kann.“

Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 5867 40.

 Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867 3505.

 Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw

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