Regionale Bildungszentren Berufskolleg (RBZB) – wie?
Das RBZB-Einrichtungsverfahren umfasst fünf Prozessschritte; bei allen Prozessschritten findet eine Beratung und Begleitung durch den Geschäftsbereich RBZB statt:
Nach der Grundsatzentscheidung wird eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem/den Schulträger/n und allen beteiligten Berufskollegs geschlossen (siehe Musterformular).
Die Kooperationsvereinbarung konkretisiert die Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten. Sie beschreibt unter anderem:
- Arbeitsfelder und Ziele des RBZB
- grundlegende Organisations- und Kommunikationsstrukturen
- Qualitätsentwicklung und - sicherung
- bereitgestellte personelle Ressourcen durch den/die Schulträger
Die Vereinbarungen des Kooperationsvertrages können durch zusätzliche Geschäftsordnungen für die einzelnen Gremien ausgeschärft werden.
Nach der Anzeige der Kooperationsvereinbarung weist die obere Schulaufsicht gemäß Erlass bis zu zwei zusätzliche Lehrerstellen bei einem RBZB in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt zu. Bei mehreren Städten oder Kreisen sind bis zu drei zusätzliche Lehrerstellen möglich. Das RBZB gilt ab diesem Zeitpunkt als offiziell errichtet.
Zu den ersten Aufgaben im neu gegründeten RBZB gehört der Aufbau einer Organisations- und Kommunikationsstruktur sowie die Planung, welche Ressourcen benötigt werden und für welche Zwecke diese optimal eingesetzt werden können. Das RBZB ist ab diesem Zeitpunkt arbeitsfähig.
Die ersten Sitzungen des Lenkungskreises und des Beirates werden geplant und durchgeführt.
Weiterhin ist für die Arbeitsfähigkeit des RBZB vor allem die Einrichtung der koordinierenden Stelle entscheidend. Die koordinierende Stelle wird räumlich einem der beteiligten Berufskollegs zugeordnet und mit Lehrkräften aus dem RBZB als pädagogische Leitungen besetzt. Zusätzlich stellt der Schulträger Personal für eine administrative Leitung zur Verfügung.
Die koordinierende Stelle ist operativ am weiteren Aufbau der Organisations- und Kommunikationsstrukturen beteiligt. Sie bereitet beispielsweise Sitzungen vor und nach, übernimmt die Kommunikation mit den Beteiligten im RBZB oder arbeitet Geschäftsordnungen aus. Mit ihrer Unterstützung werden zudem die schulübergreifenden Arbeitsgruppen eingerichtet, die die festgelegten Arbeitsfelder und Ziele vorantreiben.
Eine detaillierte Aufschlüsselung der notwendigen Schritte finden Sie in der Checkliste zur Neuerrichtung.