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Geöffnetes Buch, aus dem Buchstaben herausfliegen

Hauptschule von A bis Z

Alle Informationen zur Hauptschule von A wie Anmeldung bis Z wie Zeugnisse finden Sie hier.

Hauptschule von A bis Z

Nach der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse in Klasse 4 können Schülerinnen und Schüler an der Hauptschule angemeldet werden. Zur Anmeldung kommen die Schülerinnen und Schüler mit den Eltern und bringen das letzte Zeugnis und die Empfehlung der Grundschule sowie den Anmeldeschein mit. Der Zeitraum des Anmeldeverfahrens wird durch den Schulträger bekannt gegeben.

Zu einer guten Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern gehört, bei Problemen oder Meinungsverschiedenheiten miteinander zu sprechen und zu versuchen, eine gemeinsame Linie zu finden. Bei Fragen, die einzelne Fächer betreffen, sind die Fachlehrer oder die Fachlehrerin der oder die ersten Ansprechpartner, bei Fragen, die über das einzelne Fach hinausgehen, der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin und gegebenenfalls die Schulleitung. Bei Fragen, die an der Schule nicht gelöst werden können, kann das zuständige Schulamt eingeschaltet werden. Gelegenheit für solche Gespräche bieten Elternsprechtage, Lehrersprechstunden und vereinbarte Gesprächstermine. Die Sitzungen der Klassenpflegschaft bieten darüber hinaus Gelegenheit, Fragen von allgemeinem Interesse anzusprechen.

Der Lernbereich Arbeitslehre umfasst die Fächer Wirtschaftslehre, Hauswirtschaft und Technik. Der Lernbereich wird von Klasse 7 bis Klasse 10 unterrichtet. Der Unterricht vermittelt den Jugendlichen grundlegende Fähigkeiten, Kenntnisse und Einsichten im technischen, wirtschaftlichen und hauswirtschaftlichen Bereich. Der Lernbereich Arbeitslehre leistet insbesondere einen Beitrag zur Berufsorientierung und unterstützt damit den Übergang von der Schule in die weitere Ausbildung.

Siehe auch: Hauswirtschaft - Technik - Wirtschaftslehre 

Soziale Kompetenzen gehören heute neben fachbezogenen Kompetenzen zu den Grundvoraussetzungen für das erfolgreiche Durchlaufen des Bildungs- und Berufswegs. Nach Entscheidung der Versetzungskonferenz können Aussagen zum Arbeitsverhalten in das Zeugnis aufgenommen werden.

Siehe auch: Sozialverhalten - Wirtschaftslehre

Das Ministerium regelt die Bildungsgänge der einzelnen Schulstufen und Schulformen in Ausbildungs- und Prüfungsordnungen (§ 52 SchulG). Die Bestimmungen für die Hauptschule finden sich in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO-S I).

Unter dem Begriff Basiskompetenzen versteht man grundlegende Fähigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen, ohne die eine selbständige Bewältigung des alltäglichen Lebens nicht möglich ist. Die Förderung und der Ausbau der Fähigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen sind wichtige Bausteine der Hauptschule.

In evangelischen oder katholischen Bekenntnishauptschulen werden Kinder nach den Grundsätzen des entsprechenden Bekenntnisses unterrichtet. An Bekenntnisschulen werden Kinder aufgenommen, die dem entsprechenden Bekenntnis angehören oder deren Eltern mit der Erziehung in dem entsprechenden Bekenntnis ausdrücklich einverstanden sind.

Überdurchschnittliche Leistungen beim Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) führen zur Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (am Gymnasium, an der Gesamtschule und an beruflichen Gymnasien). Sie wird vergeben, wenn die Leistungen am Ende der Klasse 10 Typ B in allen Fächern mindestens befriedigend sind. Eine ausreichende Leistung in einem Hauptfach (Deutsch, Mathematik, Englisch) kann durch eine gute Leistung in einem anderen Hauptfach ausgeglichen werden. Maximal drei ausreichende Leistungen in einem anderen Fach oder zwei ausreichende und eine mangelhafte Leistung können durch eine gleiche Anzahl guter Leistungen in den anderen Fächern ausgeglichen werden. Jedes Fach darf nur einmal zum Ausgleich herangezogen werden.
In der Hauptschule erwerben ca. 30% der Schülerinnen und Schüler den mittleren Schulabschluss, davon erreicht die Hälfte die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.

Siehe auch: Unterricht in der Herkunftssprache

Schülerinnen und Schüler, die nach dem Besuch der Hauptschule eine duale Ausbildung beginnen, absolvieren einen Teil ihrer Ausbildung im Unterricht am Berufskolleg. Am Berufskolleg können auch bislang nicht erworbene Schulabschlüsse nachgeholt werden oder nach erfolgreichem Abschluss der Hauptschule höherwertige Schulabschlüsse wie die Fachhochschulreife und das Abitur erworben werden.

Berufsorientierung ist ein wichtiges Kennzeichen aller Hauptschulen. Spätestens ab Klasse 7 werden die Schülerinnen und Schüler in angemessener Form an unterschiedliche Berufe herangeführt, z. B. durch Betriebsbesichtigungen und Kurzpraktika. Ziele der Berufsorientierung sind ein Überblick über unterschiedliche Berufe und Kenntnisse für eine begründete Entscheidung für einen Beruf oder ein Berufsfeld.

Der "Berufswahlpass" unterstützt die Schülerinnen und Schüler bei ihrer beruflichen Orientierung. Er strukturiert die Angebote zur Berufsorientierung und dokumentiert die Teilnahme an Maßnahmen, die im Rahmen der Berufsorientierung ergriffen wurden. Er gibt den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, ihr eigenes Lernen zu organisieren und ihr Können kontinuierlich mit ihren beruflichen Plänen abzugleichen.

Für Schülerinnen und Schüler, deren Abschluss gefährdet ist, gibt es an vielen Hauptschulen das BuS-Projekt. Im 10. Schulbesuchsjahr können die Jugendlichen an diesem Projekt teilnehmen und besuchen dann an drei Tagen in der Woche die Schule, an zwei Tagen in der Woche arbeiten sie in einem Betrieb. Ziel ist es, den Jugendlichen die Möglichkeit zu einem Übergang ins Berufsleben zu eröffnen. Zudem kann der Hauptschulabschluss nach der Klasse 9 erworben werden.

Schülerinnen und Schüler lernen alle unterschiedlich und auch in unterschiedlichem Tempo. Um den Bedürfnissen aller gerecht zu werden, können Lehrerinnen und Lehrer unterschiedliche Aufgaben und Materialen bereit stellen, so dass jeder nach seinen Fähigkeiten und Bedürfnissen lernen kann.

Schülerinnen und Schüler lernen alle unterschiedlich und auch in unterschiedlichem Tempo. Um den Bedürfnissen aller gerecht zu werden, können Lehrerinnen und Lehrer unterschiedliche Aufgaben und Materialen bereit stellen, so dass jeder nach seinen Fähigkeiten und Bedürfnissen lernen kann.

Siehe auch: Chemie - Physik

Chemie gehört neben den Fächern Biologie und Physik zum Lernbereich Naturwissenschaften. Die Schülerinnen und Schüler wachsen in einer Welt heran, die durch die vielfältigen Produkte der chemischen Industrie geprägt ist, z. B. durch Farbstoffe, Arzneimittel, Kosmetika, Kunststoffe, Klebstoffe, Duftstoffe und Aromastoffe usw. Ein Leben ohne Chemie ist für uns alle unvorstellbar. Ein Leben mit Chemie birgt aber auch Risiken und Probleme wie Allergien und Umweltzerstörung. Der Chemieunterricht vermittelt ein gesichertes chemisches Grundwissen, ermöglicht einen Einblick in chemisch-naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen und gibt Orientierungshilfen im Zwiespalt zwischen Nutzen und Gefahren der Chemie.

Siehe auch: Biologie - Physik

Der Deutschunterricht in der Hauptschule hat die Aufgabe, die sprachlichen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler, d. h. ihre Verstehens-, Ausdrucks- und Verständigungsfähigkeit weiterzuentwickeln. Er baut auf den in der Grundschule erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf und bereitet auf den Übergang in weitere Ausbildungszusammenhänge vor.
Die Schülerinnen und Schüler sollen am Ende der Sekundarstufe I in der Lage sein, ihre Sprache schriftlich und mündlich bewusst und differenziert zu gebrauchen. Sie sollen sach-, situations- und adressatengerecht sprechen und schreiben und die Wirkung der Sprache einschätzen können.
Es ist eine wichtige Aufgabe des Deutschunterrichts, den Schülerinnen und Schülern den Zugang zur Welt der Sach- und Gebrauchstexte, der Medien und der Literatur zu eröffnen. Texte zu verstehen, ihnen Informationen zu entnehmen, die Wirkungsweisen von Medien zu kennen und einzuschätzen, d. h. Lesekompetenz zu entwickeln, ist für die Fortsetzung der Schullaufbahn oder für eine berufliche Ausbildung von großer Bedeutung.
Der Deutschunterricht stellt das methodische Instrumentarium, die erforderlichen Kenntnisse, Strategien und Arbeitstechniken zur Verfügung, um Texte zu analysieren und Literatur zu verstehen.
Dem Deutschunterricht kommt für das sprachliche Lernen in allen Fächern orientierende Funktion zu, indem Elemente sprachlichen Lernens und Sprachfragen aus anderen Fächern aufgegriffen und genutzt werden können.
Im Fach Deutsch werden Klassenarbeiten geschrieben, in Klasse 8 findet eine Lernstandserhebung statt, am Ende der Klasse 10 steht eine zentrale Prüfung.

Nach dem Konzept der Qualitätsoffensive Hauptschule ist der Bildungsgang Hauptschule in die Doppeljahrgangsstufen 5/6, 7/8 und 9/10 gegliedert.

Doppeljahrgangsstufe 5/6
Eine standardorientierte Potenzialanalyse ist die Grundlage individueller Förderkonzepte für jede Schülerin und jeden Schüler. In Portfolios werden Entwicklungen dokumentiert und Fortschritte festgehalten. Über neue, kreative und fächerübergreifende Ansätze des Lernens werden Defizite aufgearbeitet und Stärken der Kinder entdeckt und gefördert.

Doppeljahrgangsstufe 7/8
In altersangemessener Form und auf Basis schulischer Praktikumskonzepte, die die örtlichen Bedingungen der Schule berücksichtigen, machen die Schülerinnen und Schüler erste Erfahrungen im beruflichen Alltag in möglichst verschiedenen Berufsfeldern. Dabei sind die Praktikumsphasen immer mit einem an fachlichen Standards orientierten Lernfortschritt unterrichtlich verbunden.

Doppeljahrgangsstufe 9/10
In den Fächern der zentralen Abschlussprüfungen wird der Unterricht in der Regel durch äußere Differenzierung in Erweiterungskursen und Grundkursen auf unterschiedlichem, dem jeweils angestrebten Schulabschluss entsprechenden Anspruchsniveau, angeboten. Dabei ist es möglich, dass auch Jugendliche, die den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 anstreben, am Unterricht eines Erweiterungskurses teilnehmen und diesem Fach die Prüfung auf dem höheren Niveau ablegen. Diese Prüfungsleistung wird auf dem Abschlusszeugnis entsprechend vermerkt. Sollte z. B. aufgrund der Schülerzahlen keine äußere Differenzierung in dieser Doppeljahrgangsstufe möglich sein, können die Schülerinnen und Schüler auch im Rahmen der inneren Differenzierung auf unterschiedlichem Anspruchsniveau unterrichtet und gefördert werden und die verschiedenen Abschlüsse erreichen.

Siehe auch: Wechsel der Schulform

Alle Eltern, deren Kinder dieselbe Klasse besuchen, treffen sich in der Regel in jedem Halbjahr zur Klassenpflegschaftssitzung, um alle Angelegenheiten der Klasse zu beraten. Bei der ersten Klassenpflegschaftssitzung im Schuljahr wählen sie auch den Vorsitz und die Stellvertretung, die die Interessen der Klasse innerhalb der Schulpflegschaft vertreten und mit beratender Stimme an den Klassenkonferenzen teilnehmen.

Auf Schulebene entsenden die Eltern ihre Vertreter in die Fachkonferenzen, in denen zum Beispiel über die Einführung von Schulbüchern und weiteren Lernmedien beraten wird.

In der Schulkonferenz, dem obersten Mitwirkungsgremium der Schule, sind Eltern und Lehrer in gleicher Anzahl vertreten. Zu den Aufgaben der Schulkonferenz gehört z. B. die Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters.

Broschüre "Das ABC der Elternmitwirkung"

Elternsprechtage, zu denen die Schule einlädt, sind gute Gelegenheiten offen und vertrauensvoll mit den Lehrerinnen und Lehrern zu sprechen.

Englisch ist die Weltverkehrssprache. Dies macht es erforderlich, dass alle jungen Menschen in Deutschland über gute Englischkenntnisse im Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben verfügen. Der Englischunterricht in der Hauptschule baut auf den in der Grundschule erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf und entwickelt sie fort.
Der Aufbau der kommunikativen Kompetenzen ist dabei immer auf konkrete Verwendungssituationen im Alltag, in der Aus- und Weiterbildung und auf Situationen der berufsorientierten Kommunikation bezogen.
Der Englischunterricht entwickelt systematisch interkulturelle Kompetenzen, es werden Lerngelegenheiten bereit gestellt, damit die Schülerinnen und Schüler Verständnis für andere kulturspezifische Denk- und Lebensweisen, Werte, Normen und Lebensbedingungen entwickeln. Sie vergleichen eigene Sichtweisen und Wertvorstellungen tolerant und kritisch mit denen englischsprachiger Kulturen.
Im Fach Englisch werden Klassenarbeiten geschrieben, in Klasse 8 findet eine Lernstandserhebung statt, am Ende der Klasse 10 steht eine zentrale Abschlussprüfung.
Englisch wird in Klasse 7 bis 9 in Grund- und Erweiterungskurse differenziert unterrichtet. In Klasse 10 wird in 10A- und 10B-Lerngruppen differenziert. Kleine Hauptschulen können auch gemeinsamen Unterricht mit Binnendifferenzierung anbieten.

Siehe auch: Zentrale Prüfungen - Binnendifferenzierung - Fremdsprachen - Grundkurs - Erweiterungskurs - Lernstandserhebungen

Erdkunde gehört neben Geschichte/Politik zum Lernbereich Gesellschaftslehre. Im Fach Erdkunde werden natur- und gesellschaftsorientierte Fragestellungen auf einander bezogen. Gegenstand des Erdkundeunterrichts ist der von Natur- und Sozialfaktoren bestimmte Raum, in dem menschliche Aktivitäten wirksam werden, der begrenzt und nicht beliebig verfügbar ist. Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, im Raum sachgemäß und verantwortungsvoll zu handeln. Das schließt ein, dass sie in die Lage versetzt werden, an raumspezifischen Aufgaben teilzunehmen und sie zu bewältigen.

Siehe auch: Gesellschaftslehre - Geschichte/Politik

Die Klassen 5 und 6 der Hauptschule bilden die Erprobungsstufe. Sie dient der Einführung in die Schulform Hauptschule und der Feststellung, ob die Kinder die für sie passende Schulform besuchen. Zu jedem Halbjahr wird beraten, ob ein Wechsel der Schulform für leistungsstärkere Schüler und Schülerinnen zur Realschule oder zum Gymnasium sinnvoll ist.

Siehe auch: Wechsel der Schulform

Mit der Versetzung am Ende der Klasse 9 in die Klasse 10 erwerben die Schülerinnen und Schüler den Ersten Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss) Dies wird auf dem Zeugnis vermerkt. Dort wird auch vermerkt, ob die Schülerin oder der Schüler den Unterricht in der Klasse 10 Typ A oder Typ B fortsetzt. Der Erste Schulabschluss wird ohne zentrales Prüfungsverfahren erworben.

Am Ende der Klasse 10 Typ A gibt es ein zentrales Prüfungsverfahren. Dazu gehören Abschlussprüfungen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik. Hinzugezogen werden die Vornoten in den Prüfungsfächern und die Noten der anderen Unterrichtsfächer. 

Dabei werden die Leistungen in den Lernbereichen Wirtschaft und Arbeitswelt sowie Naturwissenschaften jeweils zu einer Gesamtnote zusammengefasst und der Fächergruppe Deutsch und Mathematik zugeordnet. 

Nach dem erfolgreichen Abschlussverfahren am Ende der Klasse 10 Typ A erwerben die Schülerinnen und Schüler den Erweiterten Ersten Schulabschluss (vormals Hauptschulabschluss nach Klasse 10 Typ A). 

In den Fächern Mathematik und Englisch findet der Unterricht in den Klassen 7 bis 9 auf zwei Anspruchsebenen in Erweiterungskursen und Grundkursen statt. Im Erweiterungskurs werden Schülerinnen und Schüler mit zusätzlichen und anspruchsvolleren Aufgaben mit Blick auf den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) gefördert. Über die Aufnahme in einen Grundkurs oder Erweiterungskurs entscheidet die Klassenkonferenz. Sie prüft am Schuljahresende, in Einzelfällen auch am Ende eines Schulhalbjahres, ob ein Wechsel des Kurses erforderlich ist. In kleinen Hauptschulen kann auf eine Differenzierung in zwei Kursarten verzichtet werden. Die Schülerinnen und Schüler werden dann in Binnendifferenzierung auf zwei Anspruchsebenen gefördert.

Siehe auch: Grundkurs - Binnendifferenzierung

Der evangelische Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach. Die Note ist versetzungsrelevant. Eine Teilnahmepflicht besteht für alle Schülerinnen und Schüler, die der Evangelischen Kirche angehören. Eine Abmeldung vom Religionsunterricht ist möglich. Der evangelische Religionsunterricht wird in Übereinstimmung mit der Lehre und den Grundsätzen der Evangelischen Kirche erteilt. Er hat die Aufgabe, die eigene Religion – aber auch andere Religionen – kennen und verstehen zu lernen. Er bietet die Möglichkeit, die Botschaft des christlichen Glaubens und die Lebenswirklichkeit sowie die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler aufeinander zu beziehen und in Einklang zu bringen. Ihnen wird die Möglichkeit eröffnet, das eigene Leben und die Welt mit dem Zuspruch und dem Anspruch des christlichen Glaubens zu verstehen und zu gestalten.

Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 Typ B erreichen mit erfolgreichem Abschluss dieser Klasse den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife, FOR).

Fachunterricht findet an der Hauptschule in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch, Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre, Geschichte/Politik, Erdkunde, Biologie, Chemie, Physik, Kunst, Musik, Textilgestaltung, Wirtschaftslehre, Technik, Hauswirtschaft und Sport statt. Darüber hinaus machen die Schulen im Bereich des Wahlpflichtunterrichts zusätzliche Angebote. Für Schülerinnen und Schüler, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, kann zusätzlich Unterricht in der Herkunftssprache (muttersprachlicher Unterricht) angeboten werden.

Ein Förderkonzept dient dazu, gezielt die Schwächen abzubauen und die Stärken zu stärken. Dazu gehört zunächst eine individuelle Potenzialanalyse, damit für jede Schülerin und jeden Schüler von den Lehrkräften ein Förderkonzept entwickelt werden kann. Das Förderkonzept führt die unterschiedlichen Fördermaßnahmen im Unterricht und in der Lernbegleitung und Beratung systematisch zusammen und dokumentiert die Lernentwicklung.

Die individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler ist zentrale Leitidee des Schulgesetzes. In der Hauptschule wird die individuelle Förderung in innerer Differenzierung - Schülerinnen und Schüler erhalten unterschiedliche Projekte und Aufgaben mit einem individuellen Zeitkonto - oder in äußerer Differenzierung z. B. Erweiterungskurse, Grundkurse, Förderstunden oder Lernbegleitung und Beratung umgesetzt. Wichtiges Merkmal der individuellen Förderung in der Hauptschule ist die an den Stärken anknüpfende, ermutigende Förderung der Schülerinnen und Schüler.

Alle Hauptschülerinnen und Hauptschüler lernen Englisch.

Siehe auch: Englisch - Unterricht in der Herkunftssprache

Fast die Hälfte aller Hauptschulen in Nordrhein-Westfalen sind Ganztagshauptschulen. An drei bis fünf Wochentagen sind der Unterricht, die Förderstunden und zusätzliche außerunterrichtliche Angebote auf den Vormittag und den Nachmittag verteilt. Die Ganztagshauptschulen arbeiten in der Regel eng mit Einrichtungen der Jugendhilfe und Jugendarbeit, der kulturellen Bildung, des Handwerks oder des Sports zusammen. In der Mittagszeit gibt es eine mindestens 60-minütige Mittagspause, in der die Schülerinnen und Schüler gemeinsam zu Mittag essen können.

Siehe auch: Sonderpädagogische Förderung

In Gemeinschaftshauptschulen werden Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen. Der Religionsunterricht wird nach Bekenntnissen getrennt erteilt.

Geschichte/Politik gehört neben Erdkunde zum Lernbereich Gesellschaftslehre. Der Unterricht im Fach Geschichte/Politik befasst sich mit der Geschichte der Menschheit von ihren Ursprüngen an bis zur Gegenwart. Schülerinnen und Schüler entwickeln ein historisches Bewusstsein und haben sich mit der Geschichte auseinandergesetzt. Zudem lernen sie den Aufbau der Bundesrepublik Deutschland kennen. Sie kennen ihre Rechte und Pflichten als Staatsbürger und können politische Prozesse beurteilen.

Siehe auch: Gesellschaftslehre - Erdkunde

Zum Lernbereich Gesellschaftslehre gehören die Fächer Geschichte/Politik und Erdkunde.
Der Unterricht im Lernbereich der Gesellschaftslehre erzieht Schülerinnen und Schüler zu politisch mündigen und handlungsfähigen Bürgerinnen und Bürger einer demokratisch verfassten Gesellschaft. Er orientiert sich am Wertesystem der gegenwärtigen Gesellschaft und an ihren Erwartungen an die Zukunft. Er leistet einen Beitrag zur Lösung von Problemen und zur Bewältigung von Aufgaben, die die Grundlagen des menschlichen Lebens und des gesellschaftlichen Zusammenlebens betreffen.

Siehe auch: Geschichte/Politik - Erdkunde

Im Grundkurs werden Schülerinnen und Schüler mit Blick auf den Ersten Schulabschluss  gefördert. 

In einer Halbtagshauptschule findet der Unterricht fast ausschließlich am Vormittag statt. Wenn (z. B. in Klasse 9 und 10) Unterricht am Nachmittag stattfinden muss, wird eine Mittagspause mit Übermittagsbetreuung eingelegt.

Hausaufgaben festigen das im Unterricht Gelernte und dienen der Übung und der Vorbereitung auf den nächsten Unterricht. Hausaufgaben sollen in Klasse 5 und 6 einen Zeitumfang von 60 Minuten am Tag und in Klasse 7 bis 10 75 Minuten am Tag nicht überschreiten. Auch in Ganztagsschulen sind in geringem Maße Hausaufgaben erforderlich, z. B. für das Lernen von Vokabeln.

Hauswirtschaft gehört neben den Fächern Wirtschaftslehre und Technik zum Lernbereich Arbeitslehre. Allgemeines Ziel des Faches Hauswirtschaft ist es, Jungen und Mädchen gleichermaßen auf die Bewältigung von Aufgaben im privaten Haushalt zur Lebenserhaltung und Lebensgestaltung vorzubereiten. Dabei geht es um die enge Verbindung theoretischer und praktischer Kenntnisse sowie um Fertigkeiten in den verschiedenen Aufgabenbereichen des Haushalts. Dazu gehören die Bereiche Ernährung und Gesundheit, Konsumnachfrage, Umweltprobleme und Belastungen sowie Sorge für die nachwachsende und die ältere Generation.

Siehe auch: Unterricht in der Herkunftssprache

Informatikunterricht kann im Bereich des Wahlpflichtunterrichts angeboten werden. Schülerinnen und Schüler lernen dort den Umgang mit gängiger Software und eine sinnvolle Nutzung des Internets. Aber auch in allen anderen Fächern kann der Computer nach den Möglichkeiten der Schule genutzt werden.

Das Fach Informatik wird entweder in den Klassen 5 und 6 oder in Klasse 6 unterrichtet.

Siehe auch: Wahlpflichtunterricht

Siehe auch: Sonderpädagogische Förderung

Für muslimische Schülerinnen und Schüler findet an einigen Hauptschulen in Nordrhein-Westfalen islamkundlicher Unterricht in deutscher Sprache statt. Ziel des Unterrichts ist es, den muslimischen Schülerinnen und Schülern die islamische Tradition in ihrer Geschichte, Ethik und Religion zu vermitteln.

Der katholische Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach. Die Note ist versetzungsrelevant. Eine Teilnahmepflicht besteht für alle Schülerinnen und Schüler, die der Katholischen Kirche angehören. Eine Abmeldung vom Religionsunterricht ist möglich. Der katholische Religionsunterricht wird in Übereinstimmung mit der Lehre und den Grundsätzen der Katholischen Kirche erteilt. Er hat die Aufgabe, die eigene Religion - aber auch andere Religionen - kennen und verstehen zu lernen. Er bietet die Möglichkeit, die Botschaft des christlichen Glaubens und die Lebenswirklichkeit sowie die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler aufeinander zu beziehen und in Einklang zu bringen. Ihnen wird die Möglichkeit eröffnet, das eigene Leben und die Welt mit dem Zuspruch und dem Anspruch des christlichen Glaubens zu verstehen und zu gestalten.

Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 Typ A werden auf den Erweiterten Ersten Schulabschluss vorbereitet.

Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 Typ B werden auf den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) vorbereitet.

Siehe auch: Fachoberschulreife (FOR)

Klassenarbeiten werden in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch geschrieben. Informationen zur Zahl und Dauer in Unterrichtsstunden der schriftlichen Klassenarbeiten finden Sie hier.

Mitglieder der Klassenkonferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer, die in dieser Klasse unterrichten. Die Elternvertreter (Klassenpflegschaftsvorsitzende oder Klassenpflegschaftsvorsitzender und die Stellvertretung) nehmen regelmäßig an den Sitzungen mit beratender Stimme teil. Ab Klasse 7 nimmt auch der Klassensprecher oder die Klassensprecherin an der Klassenkonferenz teil.

Der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin ist die wichtigste Bezugsperson für Schülerinnen und Schüler an der Hauptschule. In den meisten Hauptschulen werden möglichst viele Fächer vom Klassenlehrer/von der Klassenlehrerin übernommen. Er oder sie ist auch der erste Ansprechpartner der Eltern in allen Dingen, die die Schule betreffen.

Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse. Sie beraten über alle Belange auf Klassenebene. Sie wählen die Vorsitzende oder den Vorsitzenden und ihre Stellvertretung, die die Interessen der Klasse im Rahmen der Klassenkonferenz und der Schulpflegschaft vertreten. Zusätzlich entsenden sie Vertreterinnen und Vertreter in die Fachkonferenzen.

Viele Schulen bieten im Rahmen der Berufsorientierung einen Kompetenzcheck an. Dort werden z. B. verschiedene handwerkliche Fähigkeiten getestet und es wird beobachtet, wie sich Schülerinnen und Schüler in Diskussionen verhalten und wie sie Lösungen zu Problemen entwickeln. Eine ausführliche Dokumentation der Ergebnisse hilft bei der Selbsteinschätzung und der Berufsfindung.

An einigen Hauptschulen gibt es eine besonders intensive Form der Kooperation mit den Berufskollegs in Form einer Kooperationsklasse. Dort können Schülerinnen und Schüler mit schlechter Abschlussprognose in den Klassen 9 und 10 einen Teilbildungsgang mit hohem praktischem Anteil besuchen. Der Unterricht findet zum Teil an der Hauptschule und zum Teil am Berufskolleg statt, an dem die Werkstätten und Fachräume genutzt werden, die Hauptschulen nicht zur Verfügung stehen. Der Unterricht wird ergänzt durch Praktika. Der erfolgreiche Besuch einer Kooperationsklasse wird mit dem Hauptschulabschluss abgeschlossen.

Siehe auch: Berufskolleg

Zusammen mit den Fächern Musik und Textilgestaltung bildet das Fach Kunst den künstlerisch-musischen Lernbereich. Ziel des Kunstunterrichts ist der kreative Umgang mit Farbe, Form und Raum. Der Unterricht hat einen hohen praktischen Anteil. Es werden unterschiedliche Bildsorten und Skulpturen oder Objekte geschaffen und analysiert.

Siehe auch: Musik - Textilgestaltung

Die Lehrpläne sind die verbindliche Grundlage für den Unterricht in den Fächern. Für jedes Fach gibt es einen eigenen Lehrplan, in dem die Kompetenzerwartungen an die Schüler und Schülerinnen, also das, was alle können sollen, dargestellt sind. Eltern können sich in der Schule über die Inhalte der Lehrpläne informieren.

Siehe auch: Lehrpläne

Grundlage der Leistungsbewertung sind die Festlegungen in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO-S I). Die Leistungsbewertung orientiert sich dabei grundsätzlich an den Anforderungen der Richtlinien und Lehrpläne und am erteilten Unterricht. Sie berücksichtigt auch die individuelle Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler. Für den Unterricht bedeutet dies, Leistungen nicht nur zu fordern, sondern sie auch zu ermöglichen und zu fordern. Die Leistungsbewertung setzt sich aus allen Leistungen, die im Laufe des Unterrichts erbracht worden sind, zusammen. Zu den Leistungen gehören schriftliche und mündliche Beiträge, aber auch selbstgefertigte Werkstücke.

Im Laufe der Klasse 8 finden in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch an drei Zentralterminen landesweite Lernstandserhebungen statt. Alle Schulen in Nordrhein-Westfalen erhalten die für die jeweilige Schulform identischen Aufgaben zugestellt und führen die Lernstandserhebungen durch. Nach der Auswertung erfahren die Lehrkräfte, welchen Lernstand die Lerngruppe als Ganzes und die einzelnen Schülerinnen und Schüler haben und können dann Förderkonzepte im Hinblick auf die Standards des angestrebten Abschlusses entwickeln.

Nicht alle Kinder lernen Lesen und Schreiben ohne Probleme. Für Kinder, bei denen besondere Schwierigkeiten auftreten, sind besondere schulische Fördermaßnahmen notwendig. Der Runderlass " Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besondern Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS)" vom 19.07.1991 stellt die verbindliche Vorgabe für die Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I dar. Verbindlich insofern, als

  • eine Analyse der Lernsituation, ggf. unter Einschaltung externer Experten und die daraus folgende Konzeption entsprechender schulischer Fördermaßnahmen eine Pflichtaufgabe aller Schulen ist,
  • die Rechtschreibleistungen nicht in die Beurteilung der schriftlichen Arbeiten und Übungen im Fach Deutsch oder in einem anderen Fach mit einbezogen werden,
  • in Zeugnissen der Anteil des Rechtschreibens bei der Bildung der Note zurückhaltend zu gewichten ist,
  • die Leistungen im Lesen und Rechtschreiben bei Entscheidungen über die Versetzung, über die Eignung für eine weiterführende Schulform oder bei der Vergabe von Abschlüssen nicht den Ausschlag geben dürfen.

Dies gilt ausdrücklich auch für Rechtschreibleistungen im Fremdsprachenunterricht.

Siehe auch: LRS-Erlass

Der Mathematikunterricht baut auf den Kenntnissen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler aus der Grundschule auf und entwickelt sie fort.
Die Hauptschule vermittelt eine mathematische Grundbildung. Sie umfasst die Fähigkeit im Alltagsleben mathematisches Wissen situationsangemessen einzusetzen und mathematische Probleme zu lösen. Die an der Hauptschule erworbene mathematische Grundbildung ermöglicht den Schülerinnen und Schülern am Ende der Schulzeit die Aufnahme einer Ausbildung.
Im Fach Mathematik werden Klassenarbeiten geschrieben, in Klasse 8 findet eine Lernstandserhebung statt, am Ende der Klasse 10 steht eine zentrale Abschlussprüfung.
Mathematik wird in Klasse 7 bis 9 in Grund- und Erweiterungskurse differenziert unterrichtet. In Klasse 10 wird in 10A- und 10B-Lerngruppen differenziert. Kleine Hauptschulen können auch gemeinsamen Unterricht mit Binnendifferenzierung anbieten.

Siehe auch: Zentrale Prüfungen - Binnendifferenzierung - Grundkurs - Erweiterungskurs - Lernstandserhebung

Wenn Unterricht oder andere Angebote der Schule am Nachmittag stattfinden, gibt es im Regelfall eine mindestens 60-minütige Mittagspause.

Siehe auch: Fachoberschulreife - Unterricht in der Herkunftssprache

Zusammen mit den Fächern Textilgestaltung und Kunst bildet Musik den künstlerisch-musischen Lernbereich. Ziel des Musikunterrichts ist es, im Umgang mit Musik Freude zu erhalten, zu fördern und neu zu entwickeln.

Siehe auch: Kunst - Textilgestaltung

Siehe auch: Unterricht in der Herkunftssprache

Der orthodoxe Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach. Die Note ist versetzungsrelevant. Eine Teilnahmepflicht besteht für alle Schülerinnen und Schüler, die einer der in der Kommission der Orthodoxen Kirche vertretenen Diözesen angehören. Eine Abmeldung vom Religionsunterricht ist möglich. Der orthodoxe Religionsunterricht wird in Übereinstimmung mit der Lehre und den Grundsätzen der Kommission der Orthodoxen Kirche erteilt. Er hat die Aufgabe, die eigene Religion - aber auch andere Religionen - kennen und verstehen zu lernen. Er bietet die Möglichkeit, die Botschaft des christlichen Glaubens und die Lebenswirklichkeit sowie die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler aufeinander zu beziehen und in Einklang zu bringen. Ihnen wird die Möglichkeit eröffnet, das eigene Leben und die Welt mit dem Zuspruch und dem Anspruch des christlichen Glaubens zu verstehen und zu gestalten.

Physik gehört neben Biologie und Chemie zum Lernbereich Naturwissenschaften. Physik ist die grundlegende Naturwissenschaft, denn die Gesetze der Physik beschreiben alle Phänomene der Natur. Der Physikunterricht teilt sich auf in experimentellen Unterricht und theoretische Herleitung der Experimente und ihrer Ergebnisse. Teilbereiche der Physik sind unter anderem Mechanik, Elektronik, Optik und Akustik.

Siehe auch: Biologie - Chemie

Praktika dienen dazu, Schülerinnen und Schüler an die Arbeitswelt heranzuführen. Hier kann jeder Erfahrungen im Betrieb machen, Arbeitsabläufe kennenlernen und erste eigene Arbeiten übernehmen. Die Schulen organisieren ihre Praktika selbst. Die Modelle reichen von Tagespraktika über Wochenpraktika bis zu Langzeitpraktika, in denen Schülerinnen und Schüler für ein halbes Jahr an einem Tag in der Woche im Betrieb sind und sonst in der Schule.

Siehe auch: Berufsorientierung

Jede Schule hat gemäß § 1 des Schulgesetzes den Auftrag, Schülerinnen und Schüler individuell zu fördern - unabhängig vonden möglichen Lernschwierigkeiten, die ein Kind zeigt. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche mit Rechenstörungen.

In Nordrhein-Westfalen gibt es keine gesonderte Regelung - ähnlich wie für Kinder, die beim Erlernen des Lesens und Schreibens Schwierigkeiten haben - für Kinder mit Rechenstörungen.

Die Ständige Konferenz der Kultusminister (KMK) hat mit Beschluss vom 15.11.2007 die "Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben" neu gefasst.

Dabei wurden in den Grundsätzen auch Entwicklungen und Entscheidungen zu "Rechenstörungen" berücksichtigt. Die Grundsätze sind auf der Internetseite der KMK veröffentlicht.

Die Richtlinien sind der allgemeine Teil der Lehrpläne. Dort ist der Bildungsauftrag der Hauptschule festgelegt.

Siehe auch: Lehrpläne

Die fachliche Schulaufsicht über die Hauptschulen liegt bei den staatlichen Schulämtern in den 53 Kreisen und kreisfreien Städten. Die dienstliche Schulaufsicht liegt bei den fünf Bezirksregierungen.

Adressen Bezirksregierungen  

Adressen Schulämter

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Ihr gehören die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte und der Eltern sowie die Schulleiterin oder der Schulleiter an. Die Schulkonferenz entscheidet über eine Vielzahl schulischer Angelegenheiten. Hierzu gehören z. B. das Schulprogramm oder in Abstimmung mit den anderen Schulen im Ort die beweglichen Ferientage.

Jede Schule hat einen Schulleiter oder eine Schulleiterin, der oder die zugleich Lehrer oder Lehrerin ist. Er oder sie leitet die Schule und vertritt sie nach außen.

Wenn viele Kinder und Erwachsene täglich miteinander umgehen, sind gewisse Regeln sinnvoll, die dafür sorgen, dass das Schulleben ruhig und für alle zufrieden stellend abläuft. Daher geben sich viele Schulen eine Schulordnung, über die die Schulkonferenz entscheidet.

Siehe auch: Schulkonferenz

Hier sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften vertreten. Die Schulpflegschaft wählt die Elternvertretung für die Schulkonferenz und berät über die Belange der Eltern auf Schulebene.

Siehe auch: Klassenpflegschaft - Schulkonferenz

Die Schulpflicht in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I (Vollzeitschulpflicht) dauert zehn Jahre. Sie ist mit dem Besuch der Grundschule und der Hauptschule bis zum Hauptschulabschluss Klasse 10 erfüllt. Die Regeldauer der Ausbildung in der Hauptschule beträgt sechs Jahre und kann um zwei Jahre überschritten werden. Die Eltern sind verantwortlich dafür, dass ihr Kind am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt.
Ist ein Schüler oder Schülerin durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit (Entschuldigung).

Siehe auch: Sekundarstufe

Das Schulprogramm ist das grundlegende Konzept der pädagogischen Zielvorstellungen und der Entwicklungsplanung einer Schule. Es konkretisiert die verbindlichen Vorgaben und Freiräume im Hinblick auf die spezifischen Bedingungen vor Ort. Es bestimmt Ziele und Handlungskonzepte für die Weiterentwicklung.

Haben sich Schülerinnen oder Schüler im schulischen Umfeld nicht an die geltenden Regeln gehalten, kann die Schule darauf mit einer erzieherischen Einwirkung oder mit einer Ordnungsmaßnahme reagieren. Ziel ist es, die geordnete Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule wiederherzustellen (§ 53 SchulG).

Die Schule hat auch die Möglichkeit, eine solche Regelverletzung an die Schulschiedsstelle ihres Schulamtsbezirkes zu überweisen. Dort sprechen drei Schülerinnen und Schüler aus verschiedenen Schulformen in einem ritualisierten Verfahren mit dem Betroffenen über das Fehlverhalten, nehmen dazu Stellung und verhängen eine Sanktion. Sanktionen sind u.a. Sozialstunden, Entschädigung, Handyverbot oder das Ausarbeiten eines Referates o.Ä. zu einem mit dem Fehlverhalten zusammenhängenden Thema. Sie treten an die Stelle einer erzieherischen Einwirkung oder Ordnungsmaßnahme der Schule. Die Verhandlung findet im Schulamt statt. Die Teilnahme ist freiwillig. Eine Fachkraft für Sozialarbeit berät das Schülerteam.

An vielen Hauptschulen sind Schulsozialarbeiter oder Schulsozialarbeiterinnen tätig. Sie sind Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler bei Problemen allgemeiner Art, die nicht direkt mit dem Unterricht zu tun haben. Schulsozialarbeit ist eine eigenständige, im Schulalltag verankerte Institution, die verschiedene Leistungen der Jugendhilfe wie Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischen Kinder- und Jugendschutz, sowie die Förderung der Kinder in Familien miteinander verbindet. Für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern öffnet die Schulsozialarbeit neue Zugänge zum Leistungsangebot der Jugendhilfe und erweitert deren präventive, integrative und kurative Handlungsmöglichkeiten.

Schwimmen können hat unter Umständen lebensrettende Bedeutung, deshalb wird im Rahmen des Sportunterrichts auch Schwimmunterricht erteilt. Alle Schülerinnen und Schüler sind zur Teilnahme am Schwimmunterricht verpflichtet.

Als Sekundarstufe I bezeichnet man die Klassen 5 bis 10.

Der Sekundarstufe II wird nicht nur die gymnasiale Oberstufe an den Gymnasien und Gesamtschulen zugerechnet, an deren Ende das Abitur steht, sondern auch die Berufsschule oder ein anderer Bildungsgang des Berufskollegs.

Aus Jungen und Mädchen werden einmal Männer und Frauen. Lehrerinnen und Lehrer beziehen deshalb Themen zur Sexualerziehung in den Unterricht ein. Sie beantworten Fragen und geben Hilfen wie Jungen und Mädchen unverkrampft miteinander umgehen können. Welche Themen im Unterricht behandelt werden und wie dies geschieht, hängt vom Alter der Schülerinnen und Schüler ab. Die Lehrkräfte informieren darüber rechtzeitig in der Klassenpflegschaft.

Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf können in allgemeinen Schulen - dazu zählt auch die Hauptschule - oder in Förderschulen unterrichtet werden (§ 20 Abs. 1 SchulG). Bei den meisten Schülerinnen und Schülern ist der sonderpädagogische Förderbedarf bereits vor dem Wechsel zur weiterführenden Schule festgestellt worden. In Einzelfällen kann aber auch in den Klassen 5 und 6 durch die Schule oder durch die Eltern ein Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs eingeleitet werden.

Eltern können für ihre Kinder, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben und die nach dem Bildungsgang der Hauptschule lernen, einen Antrag auf Gemeinsamen Unterricht in der Hauptschule stellen. Dieses kann bei den Förderschwerpunkten Sehen, Hören und Kommunikation, Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung der Fall sein.

Schülerinnen und Schüler, die nach den Bildungsgängen der Förderschwerpunkte Lernen oder Geistige Entwicklung lernen, können in der Hauptschule (wie in den anderen Schulformen der Sekundarstufe I) in Integrativen Lerngruppen unterrichtet werden. Auch für diese Beschulung ist ein Antrag der Eltern erforderlich. In Integrativen Lerngruppen sollen in der Regel nicht weniger als fünf Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen ohne sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet werden.

Das Schulamt entscheidet über die Anträge auf Gemeinsamen Unterricht und die Aufnahme in eine Integrative Lerngruppe. Für diese Entscheidung werden unterschiedliche Faktoren zugrunde gelegt; sie wird durch die Schulaufsicht stets im Hinblick auf eine möglichst gute Förderung der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers getroffen. Dabei kann es also auch sein, dass für Schülerinnen und Schüler trotz Anträge der Eltern auf einen integrativen Unterricht eine Förderschule als schulischer Förderort festgesetzt wird.

Die einzelne Schule der Sekundarstufe I beschreibt in einem Konzept oder in ihrem Schulprogramm die Grundlagen und die Organisation der sonderpädagogischen Förderung.

Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung
Integrative Lerngruppen

Wenn viele Menschen zusammen lehren und lernen, muss man sich in eine Gruppe einordnen und miteinander auskommen können. Viele Hauptschulen bauen deswegen in den Fachunterricht Einheiten zum Sozialen Lernen ein. Schülerinnen und Schüler lernen die Integration in eine Gruppe, lernen eigene Bedürfnisse zu erkennen und auszudrücken und die Bedürfnisse der anderen zu respektieren.

Soziale Kompetenzen gehören heute neben den fachbezogenen Kompetenzen zu den Grundvoraussetzungen für das erfolgreiche Durchlaufen des Bildungs- und Berufswegs. Nach Entscheidung der Versetzungskonferenz können Aussagen zum Sozialverhalten in das Zeugnis aufgenommen werden.

Siehe auch: Arbeitsverhalten - Zeugnisse

Bewegung, Sport und Spiel machen Spaß und fördern die Gesundheit. Der Sportunterricht unterstützt den Bewegungsdrang der Schülerinnen und Schüler und führt sie an verschiedene Einzel- und Mannschaftssportarten heran. Viele Schulen haben Schulmannschaften und nehmen an Wettkämpfen mit Mannschaften anderer Schulen teil.

Wo viele Kinder und Jugendliche miteinander lernen, leben und spielen, kommt es auch mal zu Meinungsverschiedenheiten und Streit. Als "Streitschlichter" lernen Schülerinnen und Schüler die Streitigkeiten von Mitschülern untereinander als Moderatoren selbst zu lösen, ohne dabei zu Mitteln der Gewalt zu greifen. Dazu werden sie vorher ausgebildet.

Der syrisch-orthodoxe Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach. Die Note ist versetzungsrelevant. Eine Teilnahmepflicht besteht für alle Schülerinnen und Schüler, die der Syrischen-orthodoxen Kirche angehören. Eine Abmeldung vom Religionsunterricht ist möglich.

Der syrisch-orthodoxe Religionsunterricht wird in Übereinstimmung mit der Lehre und den Grundsätzen der Syrisch-orthodoxen Kirche erteilt.

Der syrisch-orthodoxe Religionsunterricht hat die Aufgabe die eigene Religion – aber auch andere Religionen – kennen und verstehen zu lernen. Er bietet die Möglichkeit, die Botschaft des christlichen Glaubens und die Lebenswirklichkeit sowie die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler aufeinander zu beziehen und miteinander in Einklang zu bringen. Ihnen wird die Möglichkeit eröffnet, das eigene Leben und ihre Lebenswelt auf der Grundlage des christlichen Glaubens zu verstehen und zu gestalten.

Das Fach Technik gehört zusammen mit den Fächern Wirtschaftslehre und Hauswirtschaft zum Lernbereich Arbeitslehre. Ziel des Fachs Technik ist, dass die Schülerinnen und Schüler technische Berufe und ihre Arbeitsfelder kennenlernen und Auswirkungen und Einfluss von Technik auf das tägliche Leben erkennen. Technik hat einen hohen praktischen Anteil, dadurch erwerben die Schülerinnen und Schüler grundlegende Erfahrungen im Umgang mit Werkstoffen und Werkzeugen.

Siehe auch: Arbeitslehre - Hauswirtschaft - Wirtschaftslehre

Das Fach Textilgestaltung bildet zusammen mit den Fächern Musik und Kunst den künstlerisch-musischen Teil der Schulausbildung mit einem hohen Anteil an praktischem Tun. Schülerinnen und Schüler schulen dabei inspiriert von Fantasie und Kreativität ihre motorischen Fähigkeiten. Sie gestalten selbst kleinere und größere Objekte aus textilen Bestandteilen, aufbauend auf dem Unterricht in der Grundschule. Hinzu kommen theoretische Kenntnisse, z. B. über Stoffe und ihre Pflege.

Siehe auch: Musik - Kunst

Schülerinnen und Schüler, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, können am Unterricht in der Herkunftssprache (muttersprachlicher Unterricht) teilnehmen, wenn ein solcher angeboten wird. Der Unterricht in der Herkunftssprache ist ein Angebot, das die Stundentafel ergänzt. Unterricht in der Herkunftssprache trägt dazu bei, dass in Nordrhein-Westfalen junge Menschen heranwachsen, die neben Deutsch die Sprache ihrer Familie beherrschen, zum sprachlichen Reichtum im Land beitragen und ihre Berufschancen durch ihre Zweisprachigkeit erhöhen.

Am Ende des Bildungsgangs legen die Teilnehmer am Unterricht in der Herkunftssprache eine Sprachprüfung auf der Anspruchsebene des angestrebten Abschlusses ab. Das Ergebnis wird im Abschlusszeugnis bescheinigt. Eine mindestens gute Leistung in der Prüfung kann eine mangelhafte Leistung in Englisch ausgleichen.

Siehe auch: Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe - Hauptschulabschluss - Hauptschulabschluss nach Klasse 10 - Mittlerer Schulabschluss

Verkehrs- und Mobilitätserziehung ist Aufgabe aller Schulen. Ziel ist es, Kenntnisse zu vermitteln sowie Fähigkeiten und Haltungen zu fördern, die für eine verantwortliche Teilnahme am Straßenverkehr erforderlich sind.

In der Hauptschule werden sowohl die altersspezifische Teilnahme am Straßenverkehr als auch die Interessen an sozialen, ökologischen, ökonomischen und technischen Fragestellungen berücksichtigt. Eine sichere und verantwortungsbewusste Nutzung von Fahrrad und Mofa sowie eine begründete Auswahl der Verkehrsmittel und Verkehrswege stehen im Vordergrund.

In der Erprobungsstufe gibt es keine Versetzung, alle Schülerinnen und Schüler gehen in Klasse 6 über. Ab Klasse 6 gibt es eine Versetzung. Versetzt wird, wer in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erbringt. Genaueres regeln § 21, § 22 und § 25 der APO-SI.
Durch besondere individuelle Förderung und Programme wie "Komm mit" arbeiten die Schulen an der Reduzierung der Zahl der "Sitzenbleiber" um möglichst vielen Schülerinnen und Schülern eine Fortsetzung der Schullaufbahn in der vertrauten Lerngruppe zu ermöglichen. Dies ist auch ein wichtiger Bestandteil der Qualitätsoffensive Hauptschule.

Alle Schülerinnen und Schüler sind gegen Unfälle versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht nur auf den Unterricht, sondern auch auf die Pause, auf den Schulweg und auf alle Veranstaltungen der Schule wie Ausflüge, Klassenfahrten und Sportfeste. Wenn ein Unfall in der Schule passiert, erfahren Lehrerinnen und Lehrer meist sofort davon. In anderen Fällen, zum Beispiel bei einem Unfall auf dem Schulweg, muss die Schule so schnell wie möglich benachrichtigt werden.

In Klasse 9 und 10 können die Schülerinnen und Schüler jeweils zu Beginn des Schuljahres wählen, welches Fach im Bereich der musisch-künstlerischen Fächer sie besuchen möchten. Zur Auswahl stehen die Fächer Kunst, Musik und Textilgestaltung.

Siehe auch: Kunst - Musik - Textilgestaltung - Informatik

Wahlpflichtunterricht gibt es in den Klassen 7 bis 10 mit jeweils zwei Stunden pro Woche. Die Schule macht den Schülerinnen und Schülern in diesem Bereich ein erweitertes Lernangebot in den Lernbereichen Naturwissenschaften, Arbeitslehre, Kunst und Musik. Im Rahmen eines Schulversuchs kann dort auch eine zweite Fremdsprache angeboten werden.

Siehe auch: Arbeitslehre - Kunst - Musik - Informatik

In den Klassen 5 und 6 wird in jedem Halbjahr, in den Klassen 7 und 8 wird am Schuljahresende darüber beraten, ob eine Schülerin oder ein Schüler auf die Realschule oder auf das Gymnasium wechseln kann. Insbesondere wenn eine Schülerin oder ein Schüler in den Fächern mit Klassenarbeiten einen Notendurchschnitt von 2,0 erreicht hat, berät die Schule die Eltern im Hinblick auf einen Wechsel. Auch am Ende der Klasse 10 gibt es zahlreiche Anschlussmöglichkeiten. Neben einer Berufsausbildung können sich die verschiedenen Bildungsgänge des Berufskollegs oder z.B. nach einem guten mittleren Schulabschluss der Besuch der gymnasialen Oberstufe anbieten.

Wirtschaftslehre ist neben Technik und Hauswirtschaft ein Fach im Lernbereich Arbeitslehre und wird von Klasse 7 bis 10 unterrichtet. In Wirtschaftslehre erhalten die Schülerinnen und Schüler grundlegende Kenntnisse über das Wirtschafts-, Finanz- und Arbeitsleben und über soziale Strukturen der Gesellschaft. Zudem leistet der Unterricht in Wirtschaftslehre einen wichtigen Beitrag zur Berufsorientierung.

Siehe auch: Hauswirtschaft - Technik

Zentrale Prüfungen werden in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch am Ende der Klasse 10 durchgeführt. Die Prüfungsaufgaben werden vom Ministerium entwickelt. In der Klasse 10 Typ A entsprechen die Anforderungen der Prüfungen dem Niveau des Erweiterten Ersten Schulabschlusses, in der Klasse 10 Typ B liegen die Anforderungen auf dem Niveau des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife). Die zentralen Prüfungen sind nur ein Teil des Schulabschlusses. Sie werden ergänzt durch die Vornoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch und durch die Noten in den anderen Unterrichtsfächern.

Die Zeugnisse enthalten Noten für die Fächer. Nach Entscheidung der Versetzungskonferenz können Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in das Zeugnis aufgenommen werden (gilt nicht für Abgangs- und Abschlusszeugnisse). Die Schulkonferenz stellt Grundsätze zu einer einheitlichen Handhabung der Aussagen auf. Auf den Zeugnissen ist vermerkt, auf welchem Kursniveau die Leistungen in Englisch und Mathematik in den Klassen 7 bis 9 erbracht wurden. Die Zeugnisse am Schuljahresende enthalten ab Klasse 6 einen Vermerk über die Versetzung oder die Nichtversetzung.