Überarbeitete Förderrichtlinie erleichtert Anträge für mehr Gedenkstättenbesuche
Ministerin Feller: Um die Erinnerung an die Grauen des Nationalsozialismus wachzuhalten, sind unsere Schulen besonders wichtig
Die Landesregierung teilt mit:
Schulen, die mit ihren Schülerinnen und Schülern Gedenkstätten besuchen, können ab jetzt deutlich leichter Fördergelder beim Land beantragen. Das Schulministerium hat die „Förderrichtlinie Gedenkstättenfahrten“ aktualisiert. Ministerpräsident Hendrik Wüst hatte im Rahmen der Reise nach Schlesien und zur Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau (19. bis 20. Mai 2026) bereits betont, wie wichtig Bildung, Aufklärung und persönliche Begegnungen mit der Geschichte sind, um Antisemitismus nachhaltig zu bekämpfen.
Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Die Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus bleibt eine dauerhafte Verantwortung unseres Landes. Deswegen muss aktive Erinnerung so zugänglich wie möglich gemacht werden. Erinnerungsorte machen Geschichte greifbar. Sie vermitteln, wohin Menschenfeindlichkeit, Antisemitismus und die Missachtung der Menschenwürde führen können – und welche Verantwortung daraus für unsere Demokratie heute erwächst. Deshalb ist es unser Ziel, allen Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen, während ihrer Schulzeit ein ehemaliges Konzentrationslager, eine NS-Gedenkstätte oder einen Erinnerungsort zu besuchen. Mit der Weiterentwicklung der Förderrichtlinie erleichtern wir Schulen den Zugang zu Fördermitteln deutlich und bauen die Unterstützung des Landes konsequent weiter aus. Erinnerung ist kein Selbstläufer. Sie braucht Bildung, Begegnung und den klaren politischen Willen, sie auch für kommende Generationen lebendig zu halten.“
„Es darf niemals in Vergessenheit geraten, welches Grauen der Nationalsozialismus hervorgerufen hat. Um die Erinnerung wachzuhalten, sind unsere Schulen besonders wichtig. Es sind Orte, an denen die jungen Menschen lernen, was das Leben in einer Demokratie bedeutet und wie wichtig es ist, sich für unsere Grundwerte und unsere Demokratie aktiv einzusetzen“, betont Schulministerin Dorothee Feller. „Dazu gehört auch, dass Schülerinnen und Schüler sehen und erleben, welche Folgen es haben kann, wenn demokratische Werte nichts mehr wert sind. Wir müssen und wollen noch mehr Kindern und Jugendlichen diese unmittelbaren Erfahrungen ermöglichen. Deshalb unterstützen wir unsere Schulen noch zielgenauer dabei, mehr Gedenkstättenbesuche zu organisieren“, so die Ministerin weiter.
Dies sind wesentliche Änderungen, die in der neuen Förderrichtlinie enthalten sind:
- Der Kreis der Antragsberechtigten erweitert sich auf Schulträger. Bislang liefen die Anträge über Fördervereine von Schulen. Da Schulen in Einzelfällen keine Fördervereine haben, wird die Antragsmöglichkeit nun ausgeweitet.
- Größere Gruppen können Fördergelder beantragen – und das mit Hilfe eines einzigen Antrags. Bislang waren oft mehrere Anträge nötig.
- Das Antragsverfahren wird komplett digitalisiert und über den Link https://www.d-nrw.de/projekte/foerderplanweb abgewickelt.
- Digitale Gedenkstättenbesuche und Besuche von Kriegsgräberstätten finden Berücksichtigung.
- Die Gedenkstättenbesuche werden bei Einhaltung der Rahmenvorgaben generell vorzeitig bewilligt, sodass Schulen direkt nach Antragsstellung Buchungen vornehmen können.
- Anträge können vereinfacht gestellt und schneller berücksichtigt werden.
Insgesamt stehen im Haushaltsjahr 2026 mehr als zwei Millionen Euro für schulische Gedenkstättenfahrten im Inland und Ausland zur Verfügung. Zusätzlich stellt das Land 500.000 Euro für Ausbildungsreisen angehender Lehrkräfte zu den rund 30 NS-Gedenkstätten und Erinnerungsorten in Nordrhein-Westfalen bereit. Darüber hinaus fördern viele Schulen die Erinnerungskultur durch Projekte zur lokalen Geschichte, Ausstellungsbesuche oder die Auseinandersetzung mit persönlichen Schicksalen. Auch digitale Angebote werden genutzt, etwa virtuelle Führungen durch die Gedenkstätte Auschwitz oder Projekte wie HoloVoices, die Begegnungen mit Zeitzeuginnen und Zeitzeugen digital ermöglichen. Bei all dem erhalten die Schulen umfassende Unterstützung, etwa auch über die Bezirksregierungen und durch Bildungspartner NRW. Dieser vermittelt zum Beispiel Partnerschaften zwischen Schulen und Gedenkorten, Archiven und weiteren außerschulischen Lernorten, um erinnerungskulturelle Arbeit in den Schulprofilen zu verankern.
Weitere Informationen zur Förderung schulischer Gedenkstättenfahrten finden Sie hier.
Hintergrundinformationen beinhaltet auch das Webportal „Demokratie in Schule NRW“.
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Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867 3505.
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