
Allgemeine Informationen zum angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten
In Nordrhein-Westfalen soll möglichst bald wieder ein Schul- und Unterrichtsbetrieb ohne größere Einschränkungen möglich sein. Es ist der Landesregierung ein besonderes Anliegen, sowohl dem Gesundheitsschutz Rechnung zu tragen, als auch das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Bildung zu gewährleisten, das sich am besten in einem Regelbetrieb von Schule verwirklichen lässt. Die Maßnahmen zur Einhaltung von Hygiene und Infektionsschutz an Schulen in Nordrhein-Westfalen orientieren sich an den Verordnungen des Gesundheitsministeriums. Informationen hierzu finden sich auf dieser Seite.
Maskenpflicht seit dem 4. April aufgehoben – nach den Osterferien keine anlasslosen Tests mehr
In NRW soll möglichst bald wieder ein Schul- und Unterrichtsbetrieb ohne größere Einschränkungen möglich sein. Die Landesregierung hat die im neuen Infektionsschutzgesetz angelegte Möglichkeit einer Übergangsregelung genutzt. So ist für Lehrkräfte sowie für Schülerinnen und Schüler das Tragen einer Maske in Schulen seit dem 4. April nicht mehr verpflichtend. Es gibt kein Verbot, eine Maske im Unterricht zu tragen. Es bleibt jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen. Nach den Osterferien werden die anlasslosen Testungen in den Schulen nicht wieder aufgenommen.
Weitere Informationen dazu finden Sie in der Schulmail vom 18. März 2022.
Barrierefreie Informationen zum Coronavirus
- Die Aktion Mensch hat eine Info-Seite zum Coronavirus für Menschen mit Behinderungen zusammengestellt.
- Hier wird das Coronavirus in deutscher Gebärdensprache (DGS) erklärt.
- Informationen zum Coronavirus in Leichter Sprache gibt es hier.
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