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Schülerinnen und Schüler laufen fröhlich über einen Schulhof.

Ferienordnung für Nordrhein-Westfalen für die Schuljahre bis 2029/30

Hier finden Sie die Ferientermine sowie Informationen zu beweglichen Ferientagen und der Sommerferienregelung

Direkt zum gewünschten Schuljahr:

Sommer

Erster Ferientag Montag, 20. Juli 2026

Letzter Ferientag Dienstag, 1. September 2026

Herbst

Erster Ferientag Samstag, 17. Oktober 2026

Letzter Ferientag Samstag, 31. Oktober 2026

Weihnachten

Erster Ferientag Mittwoch, 23. Dezember 2026

Letzter Ferientag Mittwoch, 6. Januar 2027

Ostern

Erster Ferientag Montag, 22. März 2027

Letzter Ferientag Samstag, 3. April 2027

PfingstenDienstag 18. Mai 2027  

 

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Sommer

Erster Ferientag Montag, 19. Juli 2027

Letzter Ferientag Dienstag, 31. August 2027

Herbst

Erster Ferientag Samstag, 23. Oktober 2027

Letzter Ferientag Samstag, 6. November 2027

Weihnachten

Erster Ferientag Freitag 24. Dezember 2027

Letzter Ferientag Samstag, 8. Januar 2028

Ostern

Erster Ferientag Montag, 10. April 2028

Letzter Ferientag Samstag, 22. April 2028

PfingstenKeine Pfingstferien

 

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Sommer

Erster Ferientag Montag, 10. Juli 2028

Letzter Ferientag Dienstag, 22. August 2028

Herbst

Erster Ferientag Montag, 23. Oktober 2028

Letzter Ferientag Samstag, 4. November 2028

Weihnachten

Erster Ferientag Donnerstag, 21. Dezember 2028

Letzter Ferientag Freitag, 5. Januar 2029

Ostern

Erster Ferientag Montag, 26. März 2029

Letzter Ferientag Samstag, 7. April 2029

PfingstenDienstag, 22. Mai 2029  

 

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Sommer

Erster Ferientag Montag, 2. Juli 2029

Letzter Ferientag Dienstag, 14. August 2029

Herbst

Erster Ferientag Montag, 15. Oktober 2029

Letzter Ferientag Samstag, 27. Oktober 2029

Weihnachten

Erster Ferientag Donnerstag, 20. Dezember 2029

Letzter Ferientag Freitag, 4. Januar 2030

Ostern

Erster Ferientag Montag, 15. April 2030

Letzter Ferientag Samstag, 27. April 2030

PfingstenKeine Pfingstferien

 

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Auf einen Blick: Sommerferienregelung bis 2030

202620. Juli bis 1. September
202719. Juli bis 31. August
202810. Juli bis 22. August
20292. Juli bis 14. August
203024. Juni bis 6. August

Fragen & Antworten zur Sommerferienregelung

Grundlage für die Festlegung der Ferienregelung ist die "Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen" vom 15. Oktober 2020. Darin heißt es in Artikel 25:

(1) Die Ferien werden in erster Linie nach pädagogischen Gesichtspunkten festgesetzt. Ihre Gesamtdauer während eines Schuljahres beträgt, einschließlich von zwölf Samstagen, 75 Werktage. Dazu zählen auch einzelne bewegliche Ferientage.

(2) Die Sommerferien werden regional gestaffelt und unter Berücksichtigung der jeweiligen landesspezifischen Gegebenheiten für die einzelnen Länder von der Kultusministerkonferenz langfristig festgelegt. Dabei kann ein Zeitraum zwischen dem 20. Juni und dem 15. September ausgeschöpft werden.

(3) Die weiteren zusammenhängenden Ferienabschnitte werden von den Ländern festgelegt.

Dabei steht der Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler im Vordergrund. Dies ist ein gesamtgesellschaftliches Anliegen.

Unter den pädagogischen Gesichtspunkten wird demnach berücksichtigt,

  • dass Schülern kontinuierliche Lernzeiträume/ angemessene Rhythmisierung ermöglicht werden,
  • dass Prüfungsabläufe gesichert sind,
  • dass nach längeren Unterrichtsphasen Entspannungsphasen für Schüler festgelegt werden,
  • dass erlebnisorientierte Pädagogik (Projekte, Klassenfahrten) sowie Sportwettkämpfe auf das Schuljahr verteilt stattfinden können,
  • dass die zwei Schulhalbjahre in Bezug auf ihre Länge etwa vergleichbar sind, um auch formellen Anforderungen der Notengebung und Zeugniserteilung Rechnung zu tragen.

Die Mindestdauer der Sommerferien beträgt sechs Wochen. Dies erleichtert einerseits Vertretungsregelungen für Erziehungsberechtigte in den Betrieben und Behörden, andererseits werden allzu starke Verkehrsbelastungen vermieden und eine gleichmäßigere Nachfrage an Urlaubsangeboten ermöglicht.

Ja. Um zu vermeiden, dass die erholungssuchende Bevölkerung der Länder jeweils zur gleichen Zeit den Urlaub antritt bzw. beendet und um entsprechend nachteilige Folgen für den Verkehr und für die Quartiernachfrage in den Feriengebieten zu verhindern, haben die Länder ein rollierendes System zur Festlegung der Sommerferientermine mit fünf Ländergruppen vereinbart. Die Ländergruppen wurden u. a. im Hinblick auf eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Gesamtbevölkerung auf den Gesamtferienzeitraum gebildet und setzen sich wie folgt zusammen:

  1. Brandenburg, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein
  2. Bremen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
  3. Nordrhein-Westfalen
  4. Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
  5. Baden-Württemberg, Bayern.

Dabei liegen die Sommerferien von Bayern und Baden-Württemberg (Ländergruppe V), die traditionell zwei Wochen Pfingstferien haben, konstant auf dem letzten Termin, um einen ausreichenden Lern- und Prüfungszeitraum zwischen Pfingst- und Sommerferien sicherzustellen. Nachteile, die späte Ferien mit sich bringen (z. B. hohe Temperaturen in den letzten Wochen des Schuljahres oder weniger gute klimatische Bedingungen in den letzten Ferienwochen Anfang September), werden bei diesen Ländern durch den Vorteil von relativ konstanten Terminen ausgeglichen.

Nein. Grundlage für die konkrete Festlegung der Sommerferien sind die jeweiligen Jahreskalender mit den kirchlichen Feiertagen. In Jahren mit späten Oster- und Pfingstfeiertagen müssen auch die Sommerferien später beginnen, damit ein ausreichender Lern- und Prüfungszeitraum am Ende des Schuljahres gewährleistet ist. Ein Vorziehen des Sommerferienbeginns auf Anfang Juni stößt überdies bei Schülern, Eltern, Lehrern und Schulleitungen auf berechtigte Kritik, da das nächste Schuljahr in der Konsequenz schon im Juli, also in der Sommermitte beginnen müsste.

Alle weiteren Ferien (z. B. Osterferien, Herbstferien, Weihnachtsferien) werden von den Ländern festgelegt. Das Sekretariat der Kultusministerkonferenz stellt alle Ferientermine nach Schuljahren zusammen und veröffentlicht sie auf der Internetseite www.kmk.org.

Die Sommerferien der landwirtschaftlichen Fachschulen können im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde den besonderen Bedürfnissen der Landwirtschaft angepasst werden.

Fragen & Antworten zu beweglichen Ferientagen

Neben den landesweit einheitlichen Ferien können die Schulen pro Schuljahr drei (2026/27 und 2027/28) beziehungsweise vier bewegliche Ferientage (2028/29 und 2029/30) festlegen.

Die Termine legt die Schulkonferenz im Einvernehmen mit dem Schulträger fest. Ziel ist eine möglichst einheitliche Regelung für alle Schulen einer Gemeinde. Mindestens ein beweglicher Ferientag soll auf örtliche Feste oder Brauchtum – zum Beispiel Karneval – abgestimmt sein.

Die beweglichen Ferientage müssen spätestens acht Wochen vor Beginn der Sommerferien für das folgende Schuljahr festgelegt werden. Anschließend informiert die Schulleitung Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie die Schulaufsichtsbehörde über die Termine. Die Termine der beweglichen Ferientage erfahren Eltern direkt bei der Schule ihres Kindes.

Bei der Festlegung der beweglichen Ferientage gilt es, die Termine der zentralen Prüfungen zu berücksichtigen.