Nordrhein-Westfalen stellt die Oberstufe neu auf: moderner und näher an der Praxis
Neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung sowie 38 Kernlehrpläne gehen in die Verbändebeteiligung
Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:
Das Landeskabinett hat den Weg frei gemacht für eine grundlegende Reform und Modernisierung der gymnasialen Oberstufe in Nordrhein-Westfalen. Der Entwurf für eine neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung sowie Entwürfe für 38 neue Kernlehrpläne gehen nun in die Verbändebeteiligung.
Schulministerin Dorothee Feller erklärt: „Wie versprochen stellen wir die gymnasiale Oberstufe in Nordrhein-Westfalen neu auf. Unser Ziel ist es, die Studier- und Ausbildungsfähigkeit weiter zu stärken und Schülerinnen und Schüler noch besser auf eine sich wandelnde Berufs- und Arbeitswelt vorzubereiten. Die Entwürfe für die neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung schaffen dafür klare, zeitgemäße und gut handhabbare Regelungen. Ich danke allen Beteiligten, die diesen intensiven Prozess schon bisher mit vielen guten Vorschlägen konstruktiv begleitet haben, und freue mich nun auf die Rückmeldungen aus der Verbändeanhörung.“
Die Neuregelungen werden erstmals wirksam für Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2027/28 in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe eintreten und im Jahr 2030 ihr Abitur ablegen. So bleibt den Schulen ausreichend Zeit, die neuen Abiturprüfungen vorzubereiten. Zugleich erhalten sie Gelegenheit, die Zeit bis zur Umsetzung dafür zu nutzen, zentrale Elemente zu erproben, bevor diese in neuer Form verbindlich eingeführt werden.
Zu den zentralen Änderungen zählt ein fünftes Abiturfach. Damit folgt Nordrhein-Westfalen der Mehrheit der Bundesländer. Die Schülerinnen und Schüler können mit dem neuen Fach ihre Schwerpunkte gezielter und freier setzen. Zwei Naturwissenschaften im Abitur? Ein verstärkter sprachlich-künstlerischer oder gesellschaftswissenschaftlicher Fokus? Oder ein Abiturprüfungsformat, das eng an ein eigenständig gewähltes Projekt gekoppelt ist? All das wird möglich.
Die Prüfung im fünften Abiturfach kann als Präsentationsprüfung oder als Besondere Lernleistung abgelegt werden. Im für Nordrhein-Westfalen neuartigen Prüfungsformat der Präsentationsprüfung bereiten die Schülerinnen und Schüler ein Thema eigenständig vor, visualisieren Inhalte und stellen sie der Prüfungskommission vor. Kompetenzen wie kritisches Denken, Kreativität, klare Kommunikation und Kooperation können hierdurch künftig stärker im Mittelpunkt stehen. Eine weitere Option ist die Besondere Lernleistung. Sie entsteht aus einem großen fachlichen oder fachübergreifenden Projekt oder aus einem Beitrag zu einem Wettbewerb. Künftig begleiten die Schulen diese Arbeit enger. Digitale Werkzeuge und KI-Systeme können dabei helfen, Ideen zu ordnen, Fakten zu prüfen oder Ergebnisse aufzubereiten.
Parallel dazu führt das Land klare und einheitliche Zeiten für Klausuren ein. In der Einführungsphase und im ersten Jahr der Qualifikationsphase dauern sie 90 Minuten. Im zweiten Jahr stehen 135 Minuten im Grundkurs und 180 Minuten im Leistungskurs fest. Dazu treten künftig sogenannte gleichwertige komplexe Leistungsnachweise – etwa praktische sowie schriftliche und mündliche Ergebnisse auch kleinerer Unterrichtsprojekte – in bestimmtem Umfang neben die Klausuren.
Neu ist außerdem, dass alle Jugendlichen im Abschlussjahr einen Projektkurs absolvieren. Dort verfolgen sie allein oder in Gruppen individuelle Projekte und erarbeiten Produkte: eine Studie, eine künstlerische Arbeit, ein technisches Modell, ein Konzept für ein soziales Projekt oder auch naturwissenschaftliche Experimente. Dieser Kurs stärkt eigenständige Ideen, vertieft Inhalte und bereitet direkt auf das fünfte Abiturfach vor.
Der Entwurf der neuen Verordnung ist das Ergebnis eines breiten Austauschs seit März 2023. Beteiligte waren schulische Verbände, Personalräte, Schulaufsichten, Vertreterinnen und Vertreter der Landtagsfraktionen sowie Schulleitungen aller Gymnasien, Gesamtschulen und Weiterbildungskollegs. Diese breite Basis bildet die Grundlage für die nächste Phase, in der die Verbände ihre Rückmeldungen geben.
Für die Verbändebeteiligung ist ein Zeitraum bis Ende Januar 2026 vorgesehen. Ziel der Landesregierung ist es, vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages, dass die neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum 1. August 2027 zusammen mit den Kernlehrplänen in Kraft treten kann.
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