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Vereinbarungen für den Digitalpakt 2.0 beschlossen

Ministerin Feller: Digitalpakt 2.0 nimmt konkrete Gestalt an

22.04.2026

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: 

Der Ausschuss für Schule und Bildung hat die Vereinbarungen für den Digitalpakt 2.0 zur Kenntnis genommen. Damit hat Nordrhein-Westfalen als eines der ersten Bundesländer den Weg für weitere Investitionen in die digitale Infrastruktur freigemacht. Zuvor hatte bereits das Landeskabinett die Vereinbarungen gebilligt. Bund und Länder stellen im Rahmen des Digitalpaktes 2.0 insgesamt fünf Milliarden Euro zu gleichen Teilen bis Ende 2033 zur Verfügung. Davon entfällt rund eine Milliarde Euro auf Nordrhein-Westfalen. Mit der Rahmenvereinbarung, der Verwaltungsvereinbarung und der Vereinbarung über gemeinsame Bund-Länder-Initiativen werden die rechtlichen und politischen Grundlagen für die Umsetzung des Digitalpakts 2.0 geschaffen.

Schulministerin Dorothee Feller: „Das Lehren mit digitalen Medien zu stärken, ist ein gemeinsames Anliegen von Bund und Ländern. Die Bildung in der digitalen Welt bleibt auch weiterhin eine wichtige Aufgabe. Das zeigt uns beispielsweise eindrucksvoll die Dynamik, mit der sich das Thema Künstliche Intelligenz entwickelt. Mit dem Digitalpakt 2.0 setzen wir deshalb erneut ein deutliches Zeichen und nutzen den Schwung der erfolgreichen Arbeit im DigitalPakt Schule und investieren in diese Entwicklung weiter.“

Das neue Investitionspaket ist bewusst bürokratiearm, verlässlich und praxistauglich angelegt. Beispielsweise wird auf aufwendige Projektbeschreibungen verzichtet. Berichtspflichten werden auf das notwendige Maß reduziert. Die Bezirksregierungen stehen den Schulträgern auch weiterhin durch aktive und kompetente Beratung zur Seite.

Der Digitalpakt 2.0 setzt sich aus drei Handlungssträngen zusammen:

Im Handlungsstrang I unterstützt der Bund die Länder mit Mitteln aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“. Investitionen können in die digitale Ausstattung und Infrastruktur von Schulen sowie in digitale Werkzeuge, Software, Bildungsmedien und in IT-Administration fließen.

Handlungsstrang II legt den Schwerpunkt auf digitalisierungsbezogene Schul- und Unterrichtsentwicklung. Dazu gehören die Weiterentwicklung curricularer Vorgaben, die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte sowie die flächendeckende Nutzung und Weiterentwicklung einer länderübergreifenden digitalen Bildungsmedieninfrastruktur.

Der dritte Handlungsstrang umfasst die Bund-Länder-Initiative „Digitales Lehren und Lernen“, die der evidenzbasierten Qualitätsentwicklung der digitalen Lehrkräftebildung dient.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat das Lehren und Lernen mit digitalen Medien in den vergangenen Jahren gemeinsam mit dem Bund und den Kommunen entscheidend vorangebracht. Das betrifft die Ausstattung ebenso wie die pädagogische Arbeit. Parallel dazu wurde die pädagogische Nutzung digitaler Medien gestärkt, etwa durch landesweite Unterstützungsangebote und Fortbildungen. Digitale Anwendungen wie LeOn (Leseraum Online) zur Förderung der Lesekompetenz und divomath zur Unterstützung des Mathematiklernens sind fest in die Unterrichtsentwicklung eingebunden.  

Vor allem der Bereich Künstliche Intelligenz wird weiter vorangetrieben. Mit dem Forschungsvorhaben KIMADU und der Initiative KI-Skilling.NRW werden Lehrkräfte dabei unterstützt, KI-Anwendungen fachlich fundiert und didaktisch sinnvoll im Unterricht einzusetzen. Die Vereinbarungen werden nun an den Bund übermittelt. Sobald alle Bundesländer diese unterzeichnet haben, kann der Digitalpakt 2.0 in Kraft treten. Für eine konkrete Umsetzung des Förderprogramms in Nordrhein-Westfalen bereitet das Schulministerium parallel entsprechende Förderrichtlinien vor. 

 

Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 5867 40.

Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867 3505.

Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw

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