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Weniger Bürokratie für die Schulen in Nordrhein-Westfalen

Schulministerin Dorothee Feller hat Prozess angestoßen, um Schulleiterinnen, Schulleiter sowie Lehrkräfte zu entlasten / Heute Vorstellung im Schulausschuss des Landtags

30.11.2025

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: 

Abfragen an Schulen reduzieren, Prozesse verschlanken, Künstliche Intelligenz effizient nutzen – Schulministerin Dorothee Feller hat einen Prozess angestoßen, der sowohl Schulleitungen und Lehrkräfte als auch das weitere Personal in den Schulen entlasten soll. Die Ministerin stellte die Maßnahmen am Mittwochvormittag, 12. November 2025, im Schulausschuss des Landtags vor. 

Die ersten Komponenten des Konzepts, das den Bürokratieabbau jetzt zügig in Gang bringen und sukzessive erweitert werden soll, erarbeitete das Schulministerium in den vergangenen Monaten. Teilweise sind die Maßnahmen auch das Ergebnis eines intensiven Dialogs, den die Ministerin seit einiger Zeit mit der eigens von ihr ins Leben gerufenen „AG Schulleitung“ und Schulleitungen in ganz Nordrhein-Westfalen führt. Schulleiterinnen und Schulleiter haben dem Ministerium in vielen Gesprächen und in schriftlicher Form zahlreiche Vorschläge zur Reduzierung administrativer Aufgaben zukommen lassen. Diese Ideen haben die Fachabteilungen gesichtet und einer umfassenden schulfachlichen, rechtlichen und technischen Prüfung unterzogen.

„Ich danke allen Schulleitungen, die bislang ihre Gedanken formuliert und sich beteiligt haben. Uns haben dadurch viele konkrete Schilderungen aus dem Arbeitsalltag in den Schulen und viele wichtige Impulse für entlastende Neuerungen erreicht“, sagte Ministerin Feller im Ausschuss, „diese Impulse haben wir in Teilen aufgriffen und zum Anlass genommen, eigene Ideen in konkrete Maßnahmen umzuwandeln. Einiges vom dem, was wir aus dem Ministerium heraus steuern und verwirklichen können, werden wir nun in Kürze einleiten und umsetzen.“

Vier zentrale Maßnahmen zur Entlastung der Schulen stehen zunächst im Fokus

  1. Sammelstelle für Vorschläge
    Von Januar bis April dieses Jahres hat das Schulministerium ein Funktionspostfach eingerichtet, um möglichst viele Vorschläge von Schulleiterinnen und Schulleitern entgegennehmen zu können. Insgesamt 460 Mails mit Vorschlägen hat das Ministerium erhalten und letztendlich zu fast 300 eigenständigen Ideen gebündelt. Die Antworten auf die Vorschläge sind seit heute im Bildungsportal des Schulministeriums zu finden. Die Veröffentlichung der Antworten wird begleitet von drei weiteren Maßnahmen, die das Ministerium nun startet. 

     

  2. Abfragen straffen und streichen
    Das Schulministerium prüft gemeinsam mit den Bezirksregierungen alle bisherigen Abfragen an Schulen, um sie auf ein notwendiges Mindestmaß zu reduzieren. In einem ersten Schritt werden alle Abfragen auf „Null“ gesetzt. Die Schulaufsichten können dem Ministerium bis zum 31. März 2026 die Abfragen mitteilen, die begründet weitergeführt werden müssen. „Wir brauchen statistische Daten, um das System Schule immer weiter verbessern zu können. Da die Anzahl der Abfragen in den vergangenen Jahrzehnten jedoch deutlich angestiegen ist, ohne zu prüfen, ob vielleicht manche Abfrage nicht mehr erforderlich ist, ist es mein Ziel, nicht mehr zwingend erforderliche Abfragen einzustellen und die Datenerhebung so effizient und bürokratiearm wie möglich zu gestalten“, erläuterte Ministerin Feller. 

     

  3. Prozesse verschlanken
    Das Feedback aus den Schulen hat ergeben: Insbesondere, wenn es um Fragen der Personal- und Schulverwaltung und um das Thema Schulrecht geht, besteht der Wunsch, Prozesse zu vereinfachen. Auch hier wird das Schulministerium im engen Schulterschluss mit den Bezirksregierungen prüfen, was umsetzbar ist. Die Bezirksregierungen Arnsberg und Münster bilden in den kommenden sechs Monaten eine Arbeitsgemeinschaft „Workflow“ stellvertretend für alle fünf Bezirksregierungen, um sämtliche Prozesse der genannten Themenbereiche mit Auswirkungen auf die Schulen zu erfassen, auf Optimierungspotenziale zu prüfen und dem Ministerium Vorschläge zu unterbreiten. 

     

  4. Mit Künstlicher Intelligenz Zeit für Kernaufgaben gewinnen Künstliche Intelligenz kann und soll Schulleiterinnen und Schulleitern den Alltag erleichtern, damit sie mehr Zeit für ihre Kernaufgaben haben. Deshalb wird das Schulministerium Angebote einrichten, mit denen Künstliche Intelligenz zur Unterstützung in Verwaltungsvorgängen und zur Entlastung von Schulleitungen nutzbar wird. Kurzfristig bietet das Ministerium im Rahmen der KI Skilling Initiative, die in diesem Monat startet, spezifisch auf die Schulleitungen zugeschnittene landesweite Schulungen an. 

Ministerin Feller ist überzeugt, dass diese Schritte schon bald spürbare Entlastungen in den schulischen Alltag bringen: „Die Umsetzung kommt den Schulleitungen zugute, mittelbar aber natürlich auch den Lehrerinnen und Lehrern, die sich dann mehr auf ihre pädagogische Arbeit konzentrieren können.“ 

„Es ist für uns erfreulich zu sehen, dass das Ministerium nun drei wesentliche Punkte angeht, die Schulen spürbar entlasten können. Als Schulleitung einer Grundschule setze ich große Hoffnung auf den ersten Punkt, also die Reduzierung von Abfragen. Wir sind der Meinung, dass gut gepflegte Verwaltungsprogramme, die zentral einsehbar sind, sicherlich viele Informationen automatisch liefern, ohne dass Einzelabfragen erforderlich sind“, sagt Anke Rieke, Leiterin der Gemeinschaftsgrundschule Lilienthalstraße in Duisburg und Teilnehmerin an der „AG Schulleitung“. 

„Die Verwaltungsaufgaben, die in Schule zu erledigen sind, haben sich in den vergangenen 15 Jahren nahezu verdoppelt. Jede Reduzierung von Verwaltungsaufgaben in den Schulen ist daher nur zu begrüßen. Dann haben wir wieder mehr Zeit für das Wesentliche: die Bildung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen, die die Schulen besuchen“, meint Arndt Hilse, Schulleiter der Bonner Karl-Simrock-Hauptschule für Berufsorientierung und ebenfalls Teilnehmer an der „AG Schulleitung“.

Einiges, was sich die Schulleitungen in ihren Mails an das Funktionspostfach gewünscht haben, ist in Teilen auch schon möglich, jedoch im Einzelfall offenbar nicht als Information in den Schulen angekommen. So wünschen Schulleiterinnen und Schulleiter sich die Möglichkeit, einen Teil ihrer Arbeit zu Hause erledigen zu können. Zwar erfordert die Tätigkeit von Schulleitungen vorwiegend ihre Anwesenheit in den Schulen, da die Kernaufgaben wie Personalführung, Verwaltungsarbeit, Konflikt- und Krisenmanagement oder die stete Ansprechbarkeit für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie Eltern vor Ort anfallen. Das schließt nach Paragraf 30 der Allgemeinen Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen ein Arbeiten von zu Hause im begründeten Einzelfall jedoch nicht aus. 

Nicht alles, was Schulleitungen gern verändern würden und in den vergangenen Monaten vorgeschlagen haben, betrifft den Regelungsbereich des Schulministeriums. Ministerin Feller: „Einige der Anregungen beziehen sich auf Themen, die in der Zuständigkeit der Schulträger liegen. Die Landesregierung wird auf die Kommunalen Spitzenverbände zugehen und über die Vorschläge informieren. Mein Ziel ist, dazu mit den Schulträgern in einen Dialog zu kommen und in unserem gemeinsamen Interesse eine Entlastung der Schulen zu erreichen.“ 

Abschließend betonte die Ministerin: „Wir handeln auf verschiedenen Feldern – zum Beispiel zur Verbesserung der Personalausstattung, zur Stärkung der Basiskompetenzen, zur Ankurbelung einer datengestützten Qualitätsentwicklung von Schule und Unterricht oder zur Unterstützung der Digitalisierung in den Schulen. Der Abbau von unnötigem Verwaltungsaufwand ist ein weiteres wichtiges Puzzlestück, um die Schulen und auch die Schulaufsichtsbehörden zu entlasten.“

Das Ministerium für Schule und Bildung geht mit diesen Maßnahmen zur Entlastung von Schulleitungen und Lehrkräften voran und leistet damit einen umfangreichen und wichtigen Beitrag zum Prozess der Landesregierung, Bürokratieabbau durch Aufgabenkritik und Prozessoptimierung übergreifend konsequent anzugehen. 

 

Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 5867 40.

Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Schule und Bildung, Telefon 0211 5867 3505.

Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw

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