Die Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Klinikschule (Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung - AO-SF) regelt die sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern an allgemeinen Schulen (allgemeinbildende Schulen und Berufskollegs), Förderschulen s