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Drei Schülerinnen und ein Schüler betrachten einen chemischen Versuchsaufbau.

Gymnasium

Ziel des Gymnasiums ist die Vermittlung einer vertieften allgemeinen Bildung, die zur Aufnahme eines Hochschulstudiums befähigt und für eine berufliche Ausbildung qualifiziert. Der Unterricht soll zur Auseinandersetzung mit komplexen Problemstellungen anleiten und zu abstrahierendem, analysierendem und kritischem Denken führen.

Sowohl der acht- als auch der neunjährige Bildungsgang des Gymnasiums sind auf die Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife ausgerichtet. Auch alle weiteren allgemeinbildenden beziehungsweise gleichwertigen Schulabschlüsse der Sekundarstufe I können am Gymnasium erworben werden.

Der Unterricht wird in der Sekundarstufe I im Klassenverband und in Kursen als Wahlpflichtunterricht erteilt. Andere Unterrichtsformen können für begrenzte Zeit an die Stelle des Unterrichts im Klassenverband und in Kursen treten. 

Das nordrhein-westfälische Gymnasium gibt es in G9- und G8-Ausprägung.

Regelungen für das G9-Gymnasium

Das Gymnasium im neunjährigen Bildungsgang umfasst in der sechsjährigen Sekundarstufe I (Erprobungs- und Mittelstufe) die Klassen 5 bis 10 und in der Sekundarstufe II die dreijährige Gymnasiale Oberstufe (Einführungs- und Qualifikationsphase).

Das Gymnasium mit neunjährigem Bildungsgang vergibt am Ende der Klasse 10 den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) und erteilt mit der Versetzung die Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe und der Bildungsgänge der Berufskollegs, die zur allgemeinen Hochschulreife führen. Für Schülerinnen und Schüler mit besonders guten Leistungen wird die Berechtigung zum Besuch auch der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe erteilt.

Regelungen für das G8-Gymnasium

Das Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang umfasst in der fünfjährigen Sekundarstufe I (Erprobungs- und Mittelstufe) die Klassen 5 bis 9 und in der Sekundarstufe II die dreijährige Gymnasiale Oberstufe (Einführungs- und Qualifikationsphase).

Das Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang erteilt mit der Versetzung am Ende der Klasse 9 die Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe und der Bildungsgänge der Berufskollegs, die zur allgemeinen Hochschulreife führen. Es erteilt mit der Versetzung am Ende der Einführungsphase die Berechtigung zum Besuch der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe und vergibt den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife).