A bis Z der Beruflichen Bildung
A
Das Berufliche Gymnasium steht mit seinem vielfältigen Angebot für zukunftsorientierte und praxisnahe Bildung, mit dem Ziel die Studierfähigkeit und die berufliche Handlungskompetenz der Schülerinnen und Schüler zu verbessern.
Das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen vermittelt einfach- und doppelqualifizierende Abschlüsse in der beruflichen Bildung sowie den Erwerb von allgemeinbildenden Abschlüssen der Sekundarstufe II. Darüber hinaus können Abschlüsse der Sekundarstufe I nachgeholt werden.
Das Ministerium für Schule und Bildung sowie über 80 Berufskollegs sind nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert. Umschülerinnen und Umschüler mit Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters
können in Bildungsgängen des Fachbereichs Sozialwesens mit Berufsabschlüssen nach Landesrecht („Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/Staatlich geprüfter Kinderpfleger; Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent; Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger; Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher“) aufgenommen werden. Eine weitere Fördermöglichkeit besteht im Rahmen der Beschäftigtenförderung.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Geschäftsstelle Qualitätsentwicklung am Berufskolleg, Geschäftsbereich AZAV: dez45.azav[at]brd.nrw.de (dez45[dot]azav[at]brd[dot]nrw[dot]de)
Für Auszubildende des dualen Systems erfolgt die Anmeldung in der Regel durch die/den Ausbildenden online über das Verfahren: schulbewerbung.de
Schülerinnen und Schüler, welche einen allgemeinbildenden Schulabschluss anstreben, erfahren meist über die Homepages oder auf Informationsveranstaltungen der Schulen alles Wichtige zum Anmeldeverfahren.
Um allen Schülerinnen und Schülern verlässliche Anschlüsse in z.B. Ausbildung, Studium oder Praktika zu ermöglichen, greift die Verantwortungskette als abgestimmte Zusammenarbeit von Schulen, Berufsberatung, Kommunen und weiteren Partnern. Sie wird jeweils in den Abgangsklassen der Sekundarstufe I und Sekundarstufe II durchgeführt. Sie stellt sicher, dass Jugendliche frühzeitig begleitet und beim Übergang unterstützt werden.
Das Programm „Assistierte Ausbildung“ unterstützt junge Menschen dabei, einen Ausbildungsplatz zu finden und/oder die Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Dabei wird der/dem (zukünftigen) Auszubildenden eine Ausbildungsbegleitung zur Seite gestellt, die als feste Ansprechperson für Themen vor und während der Ausbildung zur Verfügung steht.
Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in. Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten.
Eine Berufsausbildung kann auch dann aufgenommen werden, wenn vorab kein Schulabschluss erworben wurde.
In der Praxis werden je nach Branche und Beruf allerdings bestimmte Schulabschlüsse von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ausbildungen und Prüfungen an den Berufskollegs sind in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen (APO-BK) geregelt. Die APO-BK ist wie folgt gegliedert:
- Allgemeiner Teil
- Anlage A: Bildungsgänge der Berufsschule (Fachklassen des dualen Systems und Ausbildungsvorbereitung)
- Anlage B: Bildungsgänge, die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht und zum Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder zu beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten und Abschlüssen der Sekundarstufe I führen
- Anlage C: Bildungsgänge, die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht und zur Fachhochschulreife oder zu beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten und zur Fachhochschulreife führen
- Anlage D: Bildungsgänge des Beruflichen Gymnasiums und der Fachoberschule, Klasse 13
- Anlage E: Bildungsgänge der Fachschule
Schülerinnen und Schülern mit einem Ausbildungsvertrag, die in Nordrhein-Westfalen wohnen und hier eine Berufsschule besuchen müssen (Schulpflicht in der Sek. II) oder zum Besuch der Berufsschule berechtigt sind und die eine Bezirksfachklasse oder eine bezirksübergreifende Fachklasse in Nordrhein-Westfalen oder eine Fachklasse in einem anderen Bundesland besuchen, wird auf Antrag ein Zuschuss zu den Unterbringungskosten für die Zeit der notwendigen auswärtigen Unterbringung gezahlt werden. Die Zuschüsse werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
B
Schülerinnen und Schüler, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen, können BAföG beziehen. Im Vergleich zu Studierenden erhalten Schülerinnen und Schüler BAföG sogar als vollen Zuschuss, müssen also nichts zurückzahlen.
Die Begabtenförderung (Weiterbildungsstipendium) richtet sich an junge Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung oder eines bundesgesetzlich geregelten Fachberufes im Gesundheitswesen, welche eine Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ bestanden haben, einen 1. - 3. Platz im überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb erreicht haben oder von Ausbildenden oder der Berufsschule vorgeschlagen wurden.
Schülerinnen und Schüler wählen einen fachlichen Schwerpunkt und erwerben die Allgemeine Hochschulreife. Der fachliche Schwerpunkt beinhaltet einen profilbildenden Leistungskurs sowie weitere berufsbezogene Fächer. In einigen Fachbereichen ist darüber hinaus eine Doppelqualifizierung möglich, die zusätzlich zu einem Beruf nach Landesrecht führt. Dies gelingt durch einen Unterricht, in dem Praxisphasen mit dem theoretischen Unterricht eng verzahnt werden.
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist ein finanzieller Zuschuss der Agentur für Arbeit für Auszubildende, die während ihrer Ausbildung auswärts wohnen müssen. Anspruch auf BAB haben Auszubildende in anerkannten Ausbildungsberufen oder Teilnehmerinnen und Teilnehmer an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen.
Der Berufsabschluss ist der erfolgreiche Abschluss einer beruflichen Ausbildung und berechtigt zur Ausübung des erlernten Berufes. Dagegen ist der Berufsschulabschluss das Zeugnis über den Abschluss der an der Berufsschule absolvierten Ausbildung.
Die Berufssprachkurse für Auszubildende stellen ein passgenaues Angebot zur individuellen und kontinuierlichen Sprachförderung während der gesamten Ausbildungsdauer dar. Auch ausbildungsvorbereitende Kurse werden angeboten. Azubi-BSK helfen den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern dabei, sprachliche Lücken zu schließen, um die Ausbildung erfolgreich abschließen zu können. Damit tragen sie dazu bei, Ausbildungsabbrüche zu vermeiden und die Abschlussquoten zu erhöhen.
Die Bezirksregierungen übernehmen im Bildungsbereich die Schulaufsicht der Berufskollegs. Sie sind für die Einstellungen von Lehrkräften zuständig, beraten Schulen, fördern den Schulsport und die Bildung in der digitalen Welt und sind für die Anerkennung von Zeugnissen und die Qualitätssicherung verantwortlich.
Die für den Einzelnen verantwortliche Bezirksregierung ergibt sich aus der zuletzt besuchten Schule.
- Bezirksregierung Arnsberg
- Bezirksregierung Detmold
- Bezirksregierung Düsseldorf
- Bezirksregierung Köln
- Bezirksregierung Münster
Auszubildende, die eine Berufsschule in einem anderen Bundesland anstelle der ursprünglich zuständigen Berufsschule in Nordrhein-Westfalen besuche möchten, stellen hierfür einen Antrag auf Bilaterale Vereinbarung. Zu beachten ist, dass für jede/jeden Auszubildenden ein separater Antrag über die zuständige Berufsschule in Nordrhein-Westfalen einzureichen ist. Wichtige Gründe für einen solchen Antrag umfassen unter anderem einen unzumutbar langen Schulweg, ein in Nordrhein-Westfalen nicht verfügbares besonderes Bildungsangebot oder besondere soziale oder pädagogische Gründe. Für Ausbildungsberufe, die in der „Liste der anerkannten Ausbildungsberufe, für welche länderübergreifende Fachklassen eingerichtet werden“, der sogenannten Splitterberufsliste der Kultusministerkonferenz, geführt werden, ist kein gesonderter Antrag erforderlich.
Ein Bildungsgang am Berufskolleg ist ein spezifisches Ausbildungsangebot, das verschiedene schulische und berufliche Qualifikationen vermittelt, darunter Berufsabschlüsse, schulische Abschlüsse der Sekundarstufe I und II sowie die Vorbereitung auf eine Ausbildung oder ein Studium. Berufskollegs bieten vielfältige Bildungswege - von der Vorbereitung auf eine Berufsausbildung bis hin zum Erwerb der Fachhochschulreife oder der Allgemeinen Hochschulreife.
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist für Auszubildende ein Wechsel der Berufsschule in ein anderes Bundesland im Einzelfall möglich.
D
Der DQR ordnet Qualifikationen des deutschen Bildungssystem acht Niveaustufen zu, die den Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) entsprechen. Dadurch wird verdeutlicht, welche Kompetenzen im deutschen Bildungssystem erworben werden. Dies ermöglicht eine Vergleichbarkeit deutscher Qualifikationen in Europa.
Die Erstellung der Didaktischen Jahresplanung ist Aufgabe der Bildungsgangkonferenz und strukturiert die umfassende didaktische und organisationale Bildungsgangplanung. So plant ein Bildungsteam nicht nur einzelne Lernsituationen sondern einen kontinuierlichen Kompetenzaufbau und setzt diesen um. Zur Ausgestaltung kann die dazugehörige Handreichung, die sich insbesondere auf die Fachklassen des dualen Systems bezieht, wesentliche Unterstützung bei der Erstellung liefern.
Zur Erstellung der Didaktischen Jahresplanung werden Dokumentationsraster für Lernsituationen genutzt, die sich in der Ausrichtung in Lernsituationen unterscheiden.
Der Didaktische Wizard Online kann als digitale Organisationsstruktur für die Erstellung, Weiterentwicklung und Pflege der Didaktischen Jahresplanung genutzt werden.
Die Förderung digitaler Schlüsselkompetenzen wie Anwendungs-Know-how, Medienkompetenz und informatische Grundkenntnisse stellen einen wesentlichen Aspekt der Stärkung digitaler Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern am Berufskolleg dar. Der Einleger zur Handreichung ergänzt dies und stellt anhand von Hinweisen und Beispielen die Ausgestaltung digitaler Kompetenzen im Unterricht dar.
Die DigGS.NRW hat sich zum Ziel gesetzt, auf der Grundlage der Digitalstrategie Schule NRW und ihrer Handlungsfelder die Berufskollegs in NRW zu unterstützen.
Entsprechend der drei Handlungsfelder (1) einer zeitgemäßen Gestaltung des Lernens und Lehrens, (2) der Unterstützung und Fortbildung von Lehrkräften und (3) dem Ausbau der digitalen Infrastruktur entwickelt die DigGS.NRW Maßnahmen, Konzepte und Materialien für die Berufskollegs in NRW.
Mit der 7. Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg wurde zum 1. August 2024 der rechtliche Rahmen geschaffen, um die Verknüpfung von Präsenz- und synchronem Distanzunterricht in digitaler Form unter bestimmten Voraussetzungen dauerhaft zu etablieren.
Weitere Informationen zur chancengerechten Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht im Berufskolleg:
Schülerinnen und Schüler können im Rahmen ihrer Ausbildung einen höheren Schulabschluss und anschließend in einem Schuljahr die allgemeine bzw. fachgebundene Hochschulreife erwerben. Siehe auch: Ausbildung plus FHR.
Schülerinnen und Schüler können ihren mittleren Schulabschluss/die Fachhochschulreife/Allgemeine Hochschulreife und einen Berufsabschluss nach Landesrecht erwerben.
Das System wird als dual bezeichnet, weil die Ausbildung an zwei Lernorten stattfindet: in einem Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Die Berufsausbildung hat zum Ziel, die notwendigen Kompetenzen und Qualifikationen für die Ausübung einer qualifizierten Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt zu vermitteln. Ferner soll sie die erforderliche Berufserfahrung ermöglichen. Der erfolgreiche Abschluss befähigt zur unmittelbaren Berufsausübung als qualifizierte Fachkraft in einem von derzeit etwa 328 anerkannten Ausbildungsberufen.
E bis I
Bei Nachweis der erforderlichen Berufserfahrung wird von der zuständigen Kammer (z. B. Industrie- und Handelskammer – IHK oder Handwerkskammer – HWK) die Berufsabschlussprüfung abgenommen. Sie ist eine Möglichkeit einen offiziellen Berufsabschluss zu erwerben, der inhaltlich mit der regulären Abschlussprüfung für Auszubildende identisch ist.
Bei Berufsabschlussprüfungen, z. B. zur „Staatlich geprüften Kinderpflegerin/zum Staatlich geprüften Kinderpfleger“ können Abschlüsse nach Landesrecht auch von Externen an öffentlichen Berufskollegs erworben werden.
Genauere Informationen erhalten Sie über die Bezirksregierungen. Rechtliche Grundlagen sind in der Externen-Prüfungsordnung Berufskolleg (PO-Externe) oder der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg (APO-BK, Anlage B) zu finden.
Bei landesrechtlichen Abschlüssen z. B. zur „Staatlich anerkannten Erzieherin/zum Staatlich anerkannten Erzieher“ bzw. „Staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin/Staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger“ kann nur der fachtheoretische Teil des Fachschulexamens von Externen abgelegt werden. Vorher muss von den Externen eine praktische Prüfung abgelegt und bestanden werden. Nach Bestehen der fachtheoretischen Prüfung erfolgt eine Versetzung ins einjährige Berufspraktikum.
Genauere Informationen erhalten Sie über die Bezirksregierungen. Rechtliche Grundlagen sind in der Externen-Prüfungsordnung Berufskolleg (PO-Externe) oder der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg (APO-BK, Anlage E) zu finden.
Ohne eine Schule zu besuchen, wird eine staatlich anerkannte Prüfung abgenommen, welche nachträglich eine Möglichkeit darstellt, einen Schulabschluss (z.B. Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur) zu erwerben.
Die Bildungsgänge des Berufskollegs untergliedern sich in die Fachbereiche:
- Agrarwirtschaft
- Ernährung
- Gestaltung
- Gesundheit und Soziales
- Informatik
- Technik
- Wirtschaft und Verwaltung
Es gibt namentliche Abweichungen in den einzelnen Bildungsgängen und weitere Ausdifferenzierungen in Berufsfelder.
„Fit für mehr“ ist ein zusätzliches, vorgelagertes Bildungsangebot für geflüchtete Jugendliche im Alter von 16-18 Jahren, die noch in der Sekundarstufe II schulpflichtig sind und die über keine grundlegenden Kenntnisse im Lesen und Schreiben verfügen oder nicht im lateinischen Schriftsystem alphabetisiert sind oder keine oder nur eine geringe schulische Vorbildung haben und deshalb noch nicht in die Internationale Förderklasse aufgenommen werden können.
In der Ganztagsberufsschule in der gesunden Schule wird der Berufsschulunterricht zu einem Berufsschultag pro Woche plus zwei Blockwochen im Jahr verdichtet. Die Anwesenheitszeiten im Ausbildungsbetrieb pro Ausbildungsjahr erhöhen sich, bei gleichzeitiger Beibehaltung der Qualität der schulischen Ausbildung. Um den langen Schultag bewältigen zu können, sind gesunde Ernährung und Bewegung integrale Bestandteile der Beschulung.
Die mit den Stundentafeln festgelegte Regeldauer der Bildungsgänge darf um höchstens ein Jahr überschritten werden (Höchstverweildauer). Um ein weiteres Jahr kann die Regeldauer nach Entscheidung der Versetzungskonferenz, im Abiturbereich mit Zustimmung der oberen Schulaufsichtsbehörde, überschritten werden, wenn die Gründe für die Wiederholung von der Schülerin oder dem Schüler nicht zu vertreten sind. Die Höchstverweildauer kann darüber hinaus um den für die Wiederholung einer nichtbestandenen Prüfung erforderlichen Mindestzeitraum überschritten werden. (§ 5 Absatz 4 APO-BK Allgemeiner Teil)
Berufskollegs kommen ihrem besonderen Auftrag zur individuellen Förderung durch eine Kombination aus äußerer Differenzierung (nach Fachbereichen und Ausbildungsberufen) und innerer Differenzierung (durch vielfältige Lernwege) nach. Diese Maßnahmen sind durch den Differenzierungsbereich der Stundentafel (APO-BK) legitimiert und umfassen strukturelle Hilfen wie Stützunterricht, um heterogenen Lerngruppen gerecht zu werden.
Grundsätzlich können Menschen mit Behinderungen die gleichen Ausbildungen machen wie Menschen ohne Behinderungen. Dabei erhalten die Schülerinnen und Schüler Unterstützung und ggf. Nachteilsausgleiche.
Die Internationalisierung der Berufsbildung wird von dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen durch die Zertifizierung der Berufskollegs für ihre Aktivitäten zur „Internationalen Zusammenarbeit in der europäischen Berufsbildung“ gefördert. Für den Erhalt der Zertifizierung sind die Berufskollegs verpflichtet, ihren Schülerinnen und Schülern den Erwerb der Zusatzqualifikationen „Internationale berufliche Mobilität“ und/oder „Deutsch-Französische Zusatzqualifikation am Berufskolleg (DFZQ PRO)“ in Zusammenhang mit Lernaufenthalten im Ausland zu ermöglichen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Auslandsaufenthalte für Auszubildende sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) in § 2 Abs. 3 fest verankert. Das Gesetz besagt, dass "Teile der Berufsausbildung im Ausland durchgeführt werden können, wenn dies dem Ausbildungsziel dient". Der Begriff "Teile" meint in diesem Zusammenhang, dass die Gesamtdauer des Praktikums ein Viertel der in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungsdauer nicht überschreiten soll. Ein weiterer Aspekt ist das Ausbildungsziel. Der ausgewählte ausländische Betrieb muss gewährleisten, dass während des Aufenthalts passende Ausbildungsinhalte vermittelt werden.
Das bekannteste Programm für europaweite Auslandsaufenthalte ist das Programm Erasmus+ der Europäischen Union. Weitere Möglichkeiten bietet das Programm Ausbildung Weltweit.
Die Internationale Förderklasse (IFK) richtet sich an geflüchtete Jugendliche, die noch schulpflichtig in der Sekundarstufe II sind (also i. d. R. noch unter 18 Jahre alt sind) und erstmals eine deutschsprachige Schule besuchen und nicht über die erforderlichen Sprachkenntnisse für die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht in einer Regelklasse verfügen. Die IFK ist Teil der Ausbildungsvorbereitung Vollzeit. Man kann neben beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten auch den Ersten Schulabschlusses erwerben.
K bis P
Mit der Initiative KAoA bietet NRW allen Schülerinnen und Schülern ein einheitliches und effizientes Übergangssystem. So haben sie frühzeitig die Möglichkeit, im Prozess der Beruflichen Orientierung ihre eigenen Berufs- und Studienwahlentscheidungen zu treffen, um den Eintritt in eine Ausbildung oder ein Studium realistisch und bruchlos gestalten zu können.
Das KMK-Fremdsprachenzertifikat ist ein bundesweit einheitlich geregeltes Zertifikat zum Nachweis berufsbezogener Fremdsprachenkompetenzen.
Schülerinnen und Schüler berufsbildender Schulen können mit dem Zertifikat berufsbezogene Fremdsprachenkompetenzen auf den Niveaus A2 bis C1 des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen: Lernen, Lehren, Beurteilen (GER)" nachweisen und somit eine für den beruflichen Werdegang bedeutsame Zusatzqualifikation erwerben.
Die Bedeutung von Künstlicher Intelligenz (KI) nimmt in allen Lebensbereichen zu. Daher ist es entscheidend, digitale Schlüsselkompetenzen zu erwerben, um die Technologie zu verstehen und sie verantwortungsbewusst für die aktive Gestaltung der Zukunft einzusetzen. Aus diesem Grund wurde u.a. eine Zusatzqualifikation „Künstliche Intelligenz in der Beruflichen Bildung“ entwickelt, welche digitale Schlüsselkompetenzen und den verantwortungsbewussten Einsatz von KI vermittelt.
Auszubildende aus Nordrhein-Westfalen können auf Antrag einen Zuschuss zu den notwendigen auswärtigen Unterbringungskosten erhalten, wenn sie eine Bezirksfachklasse oder eine bezirksübergreifende Fachklasse in Nordrhein-Westfalen oder eine Fachklasse in einem anderen Bundesland besuchen. Dieser Zuschuss wird jedoch nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gezahlt und es besteht kein Rechtsanspruch darauf.
Zur Unterstützung der Lehrerinnen und Lehrer wirken Fachkräfte aus anderen pädagogischen Berufsgruppen/ Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeistern im Rahmen von Multiprofessionellen Teams bei der Erziehung, Unterrichtung und Beratung der Schülerinnen und Schüler mit.
Haben Prüflinge eine Prüfung nicht bestanden, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Nachprüfung abgelegt werden. Nachprüfungen finden in der Regel sechs Wochen nach der Abschlusskonferenz statt. Ausgenommen sind nicht bestandene praktische Prüfungen und die Abiturprüfung des Beruflichen Gymnasiums.
In Nordrhein-Westfalen garantiert § 1 des Schulgesetzes das Recht aller Lernenden auf individuelle Förderung entsprechend ihrer Stärken und Bedürfnisse, auch bei Behinderungen oder Krankheiten. Wenn Lernende trotz Förderung ihre Leistungen nicht angemessen erbringen können, kann ein Nachteilsausgleich gewährt werden. Dieser Nachteilsausgleich wird nicht automatisch aufgrund einer Diagnose gewährt, sondern muss bei der Schulleitung beantragt werden, wobei die Voraussetzungen dargelegt und Nachweise erbracht müssen. Das Berufskolleg prüft die individuelle Situation des Lernenden, um eine entsprechende Maßnahme zu gewähren.
Ein Praktikum hilft betriebliche Abläufe in einem bestimmten Berufsfeld kennenzulernen und gilt als Teil der individuellen Bildung. Die Praxisphasen sind wesentlicher Bestandteil der beruflichen Kompetenzentwicklung (APO-BK Allgemeiner Teil § 7) und sind in der jeweiligen Anlage geregelt.
Um die volle Fachhochschulreife (FHR) in Deutschland zu erlangen, benötigen Sie neben dem schulischen Teil einen praktischen Teil. Dieser wird in der Regel durch ein gelenktes Praktikum oder eine abgeschlossene Berufsausbildung, kann aber auch durch ein FSJ oder BFD nachgewiesen werden. In Abhängigkeit des Schulabschlusses dauert ein Praktikum 6 oder 12 Monate.
In den Bildungsgängen zur „Staatlich geprüften Kinderpflegerin/zum Staatlich geprüften Kinderpfleger“ oder „Staatlich geprüften Sozialassistentin/zum Staatlich geprüften Sozialassistent mit unterschiedlichen Schwerpunkten“ sowie zur „Staatlich anerkannten Erzieherin/zum Staatlich anerkannten Erzieher“ bzw. „Staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin/Staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger“ gibt es unterschiedliche Organisationsformen der Aus- bzw. Weiterbildung. In der praxisintegrierten Organisationsform wechselt sich die Aus- bzw. Weiterbildung an den beiden Lernorten innerhalb der Woche ab, z.B. werden zwei bis drei Tage am Lernort Schule und entsprechend die anderen Tage am Lernort Praxis (z.B. in sozialpädagogischen Einrichtungen) absolviert. Die praxisintegrierten Aus- und Weiterbildungen werden vergütet.
Politische Bildung an Berufskollegs ist ein zentraler Bestandteil der demokratischen Bildung. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler zu engagierten und verantwortungsvollen Bürgern auszubilden, indem theoretisches Wissen mit praktischer Erfahrung verbunden wird. Alle Lehrkräfte sind verpflichtet, politische Bildung in ihren jeweiligen Fächern zu integrieren, da Demokratieerziehung als Querschnittsaufgabe angesehen wird. Dies ermöglicht den Lernenden, demokratische Teilhabe aktiv zu erfahren und zu gestalten, sowohl im schulischen als auch im gesellschaftlichen Umfeld
R bis T
Regionale Bildungszentren der Berufskollegs sind Zusammenschlüsse mehrerer Berufskollegs und ihrer Schulträger in Nordrhein-Westfalen. In diesen Verbünden werden neue Leitungs-, Organisations- und Kooperationsformen erprobt, um die berufliche Bildung moderner und effizienter zu gestalten. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen Schulen, Kammern, Betrieben und Arbeitsagenturen zu stärken und die Bildungsangebote auf regionale Bedürfnisse abzustimmen.
Das Schulrecht in Nordrhein-Westfalen legt über das Schulgesetz und die Verordnungen der Landesregierung die grundlegenden Rahmenbedingungen und Inhalte für Schulen fest. Es regelt zudem über die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen (APO) die Dauer und die Bedingungen für den Abschluss einer Ausbildung. Für Privatschulen bestimmt das Schulrecht deren Errichtung, während Erlasse Details wie z. B. die Regelung bei Hitzefrei festlegen.
Das Schülerinnen- und Schülerdatenübermittlungsgesetz bildet die datenschutzkonforme Grundlage für den Austausch von Informationen zwischen Schule und Arbeitsagentur. Die Übergangsstatistik erfasst und analysiert die Anschlüsse von Schulabgängerinnen und -abgängern nach dem Abschluss und liefert damit eine wichtige Datengrundlage, um Maßnahmen gezielt weiterzuentwickeln und erfolgreiche Anschlüsse zu sichern.
Am Berufskolleg ist die Mitwirkung von Schülern, Eltern und externen Partnern wesentlich für eine praxisnahe Ausbildung. Schüler vertreten über die Schülervertretung ihre Anliegen und gestalten so ihren Lernort aktiv mit. Eltern unterstützen den Austausch zwischen Familie und Schule, während externe Partner den Grundstein für eine zukunftsorientierte und praxisnahe Ausbildung legen.
Die Schulpflicht in der Sekundarstufe II (§ 38 Schulgesetz) beginnt nach der Vollzeitschulpflicht und wird entweder durch den Besuch einer Berufsschule/eines Berufskollegs oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II erfüllt. Sie dauert für Jugendliche ohne Berufsausbildung in der Regel bis zum Ende des Schuljahres, in dem sie 18 Jahre alt werden. Ausnahmen sind in den Anlagen der APO-BK aufgeführt. Wer eine Berufsausbildung vor dem 21. Lebensjahr beginnt, ist bis zum Ende der Ausbildung schulpflichtig.
Ein Schulprogramm ist ein strategisches Instrument der Schulentwicklung, das durch partizipative Gestaltung klare Ziele und eine handlungsorientierte Richtung vorgibt. Es dient der gezielten Steuerung, formt das individuelle Profil der Schule und bietet allen Beteiligten Orientierung. Durch kontinuierliche Evaluation sichert es die Qualität und legitimiert die getroffenen Maßnahmen nach innen und außen.
An den Berufskollegs in NRW werden über 300 anerkannte duale Ausbildungsberufe, ergänzt durch die zahlreichen schulischen Angebote, die vom Ersten Schulabschluss bis zur Allgemeinen Hochschulreife führen können, angeboten. Aufgrund der Vielfalt des Angebots sind die Berufskollegs spezialisiert, so dass sich das Angebot an den Schulen aber auch in den Bezirken stark unterscheidet.
- Geeignete Berufskollegs lassen sich über SchuleSuchen finden.
Ein Schulversuch ist ein befristetes, offiziell genehmigtes Projekt zur Erprobung neuer pädagogischer, didaktischer oder organisatorischer Konzepte im Schulwesen. Er dient dazu, das Schulsystem weiterzuentwickeln und innovative Bildungsansätze unter realen Bedingungen zu testen.
In Nordrhein-Westfalen haben Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II einen Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten, wenn ihr kürzester Fußweg zur Schule mehr als 5 km beträgt. Der Antrag auf Erstattung muss gemäß dem Schulträgerprinzip beim Schulträger der besuchten Schule gestellt werden, unabhängig vom Wohnort der Schülerinnen und Schüler. Wird eine Fahrkarte genutzt (wie z. B. das Schülerticket), die auch für Fahrten außerhalb des Schulwegs und der Schulzeit gilt, kann der Schulträger von den Eltern oder den volljährigen Schülerinnen und Schülern einen Eigenanteil verlangen.
Um die Qualitätsentwicklung an Schulen voranzubringen, wurde der Schulkompass 2030 entwickelt.
Dabei stehen folgende bildungspolitische Ziele im Fokus:
1. Wir verringern die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die die Mindeststandards verfehlen.
2. Wir steigern die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die die Optimalstandards erreichen.
3. Wir stärken die Schülerinnen und Schüler in ihrer sozial-emotionalen Entwicklung.
4. Wir führen mehr Schülerinnen und Schüler am Berufskolleg zu einem Abschluss mit konkreter Anschlussperspektive
Für das Berufskolleg sind die Ziele 3 und 4 zentral.
Wesentliche Maßnahmen sind der Aufbau eines Datenportals, die Einführung eines Zentralen Schülerfeedbacks und die Einführung von Zielvereinbarungsgesprächen zwischen Schulen und oberer Schulaufsicht.
Bildungssprachliche Kompetenzen in der deutschen Sprache sind für alle Schülerinnen und Schüler die wesentliche Voraussetzung zum Lernen und für den Schulerfolg und haben daher herausragende Bedeutung bei der Verbesserung der Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit (Beschluss der KMK vom 05.12.2019).
Am Berufskolleg wird dies durch einen Ansatz umgesetzt, der die Sprachförderung nicht allein als Aufgabe des Deutschunterrichts betrachtet, sondern als eine Querschnittsaufgabe, die in allen Fächern in den Unterricht integriert werden muss.
Der Unterricht am Berufskolleg ist sprachsensibel zu gestalten.
Um einen Schulabschluss zu erlangen, können fehlende Fremdsprachenkenntnisse durch eine Sprachfeststellungsprüfung in der Herkunftssprache nachgewiesen werden. Diese Prüfung ermöglicht die Anerkennung der Herkunftssprache als Ersatz für eine Pflichtfremdsprache.
Die „Studienintegrierende Ausbildung NRW“ (SiA-NRW) bietet jungen Menschen mit Abitur oder Fachhochschulreife eine Kombination aus dualer Berufsausbildung und einem Studium. Nach einer Grundphase können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unterstützt durch ein individuelles Coaching entscheiden, ob sie den Dreifachabschluss (Berufsschulabschluss, Berufsabschluss, Studium), nur die Ausbildung oder ausschließlich das Studium fortsetzen. Dieses Modell verknüpft die Lernorte Betrieb, Berufskolleg und Hochschule systematisch, wodurch die Auszubildenden von praxisnaher, fachlich fundierter und wissenschaftlicher Bildung profitieren. Für den angestrebten Dreifachabschluss werden Leistungen aus dem Berufskolleg in der Hochschule angerechnet, flexible Zeitmodelle erleichtern die Vereinbarkeit.
Wer in Nordrhein-Westfalen nach einer mindestens zweijährigen dualen Ausbildung und mindestens drei Jahren Berufspraxis studieren möchte, hat auch ohne Abitur oder Fachhochschulreife die Möglichkeit. Personen, die fachlich passend zu ihrer Ausbildung studieren möchten, können ohne Zugangsprüfung ein Studium beginnen, wobei die jeweilige Hochschule im Einzelfall entscheidet. Meisterinnen und Meister oder vergleichbar Qualifizierte haben Zugang zu allen Studiengängen an Universitäten und Fachhochschulen. Für fachfremde Studiengänge ist eine Zugangsprüfung oder ein Probestudium an der jeweiligen Hochschule erforderlich, wobei auch Erziehungszeiten oder die Pflege von Angehörigen als Berufspraxis anerkannt werden
Eine Teilzeitberufsausbildung ist eine Berufsausbildung, bei der die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit reduziert ist und sich die Ausbildungsdauer somit entsprechend verlängert. Ausbildungsinteressierte haben die Möglichkeit, eine Ausbildung mit ihren Lebensumständen zu vereinbaren, während Ausbildende ihre Attraktivität als potentielle Arbeitgeber steigern und sich zukünftige Fachkräfte sichern können.
Eine theoriereduzierte Ausbildung, oft als Fachpraktiker oder Fachpraktikerin in Ausbildung bezeichnet, ist eine praxisorientierte Berufsausbildung mit geringerem theoretischem Anteil. Sie richtet sich speziell an Menschen mit Behinderungen, für die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht in Betracht kommt.
Diese Ausbildungen (nach § 66 BBiG/§ 42r HwO) dauern meist zwei bis dei Jahre und ermöglichen den Einstieg in den Arbeitsmarkt. Zuständig für diese Ausbildungsberufe sind die zuständigen Stellen (z. B. die Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern) vor Ort. Da diese Ausbildungen auf einem anerkannten Ausbildungsberuf aufbauen, ist die Möglichkeit eines Durchstiegs gegeben.
U bis Z
Seit Herbst 2023 unterstützen in Nordrhein-Westfalen rund 130 neue Übergangslotsen gezielt Schülerinnen und Schüler an Berufskollegs und Berufsfachschulen. Als Teil der Fachkräfteoffensive NRW sollen sie mehr junge Menschen direkt in eine Ausbildung vermitteln. Ihre Aufgaben umfassen Beratung, Hilfe bei der Suche nach Praktikums- und Ausbildungsplätzen sowie Unterstützung im Bewerbungsprozess.
Eine duale Ausbildung muss auf Grund von schulischer Vorbildung, sehr guten Leistungen oder einer vorherigen abgeschlossenen Ausbildung nicht die volle Ausbildungsdauer umfassen. Eine Verkürzung wird zu Beginn der Ausbildung im Ausbildungsvertrag vereinbart. Bei guten Leistungen während der Ausbildung können Auszubildende die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung beantragen, über den Antrag entscheidet die jeweils zuständige Stelle, zum Beispiel Industrie- und Handels- oder Handwerkskammer (§ 45 ff BBiG). Weitere Informationen bieten die jeweils zuständigen Stellen.
Schülerinnen und Schüler werden grundsätzlich in die nächste Klasse oder Jahrgangsstufe versetzt, wenn sie am Ende des Schuljahres bestimmte Leistungsanforderungen erfüllen. Die Verantwortung für die Notenvergabe liegt bei der jeweiligen Fachlehrkraft, die bei ihrer Entscheidung sowohl die Gesamtentwicklung des Schülers bzw. der Schülerin über das gesamte Schuljahr als auch die Halbjahresnote berücksichtigt. Das Versetzungsverfahren richtet sich nach den Vorgaben des § 50 des Schulgesetzes, wobei besondere Bestimmungen Ausnahmen von diesen Regeln vorsehen können.
Eine Versetzung im herkömmlichen Sinne gibt es in den Fachklassen des dualen Systems nicht. Nach § 8 (2) APO-BK Anlage A „rücken Schülerinnen und Schüler ohne Versetzung in die nächste Klasse automatisch vor, sofern sie nicht wegen Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses die Klasse wiederholen“.
Bei einer Wiederholung werden frühere Leistungen hinfällig und über die Versetzung wird neu entschieden. Die Höchstverweildauer in einem Bildungsgang ist auf ein Jahr über der Regelzeit begrenzt. Sie kann in Ausnahmefällen verlängert werden. Gesonderte Regelungen in den Anlagen A-E sind zu beachten.
Eine nicht bestandene Prüfung kann einmalig wiederholt werden. Wer danach erneut scheitert, muss den Bildungsgang grundsätzlich verlassen. Eine bestandene Prüfung darf nicht wiederholt werden. Für die Wiederholung einer Prüfung ist ein Überschreiten der Höchstverweildauer möglich. Gesonderte Regelungen in den Anlagen A-E sind zu beachten.
Bei den schriftlichen Abiturprüfungen an den Berufskollegs gibt es, genau wie beim Abitur am Gymnasium oder an den Gesamtschulen, im ganzen Bundesland einheitliche Aufgaben. Hierdurch haben alle Schülerinnen und Schüler die gleichen Chancen auf eine Ausbildung oder ein Studium. Die Abschlüsse sind vergleichbar, die Prüfungen gerecht und die Bewertung fair.
Im Rahmen des „Schulkompass NRW 2030“, einem neuen Konzept der nordrhein-westfälischen Landesregierung, sollen über ein anonymes Feedback die Meinungen und Einschätzungen zu Wohlbefinden und sozial-emotionaler Entwicklung der Schülerinnen und Schüler eingeholt und deren Partizipationsmöglichkeiten spürbar ausgeweitet werden.
Mit dieser Zusatzqualifikation erlangen Schülerinnen und Schüler am Berufskolleg die Möglichkeit digitale Kompetenzen anhand eines Curriculums zu erlangen und zertifizieren zu lassen. Exemplarische Lernsituationen und weitere Materialien stehen zur Unterrichtsausgestaltung und gezielten Anwendung hierfür zur Verfügung.
Mit der Deutsch-Französischen Zusatzqualifikation am Berufskolleg (DFZQ PRO) wird die Zusammenarbeit im Bereich der Beruflichen Bildung zwischen Nordrhein-Westfalen und Partnerakademien in Frankreich nachhaltig gefördert. Die Zusatzqualifikation enthält Vorgaben für die Vorbereitung, Durchführung und Evaluation von Lernaufenthalten in Frankreich. Berufskollegs können ihren Schülerinnen und Schülern auf freiwilliger Basis den Erwerb der Zusatzqualifikation anbieten.
Siehe auch: Internationalisierung der Berufsbildung und Internationalisierung in den Fachklassen des dualen Systems
Schülerinnen und Schüler, die an ihrem Berufskolleg internationale berufliche Lernphasen durchlaufen, können diese Zusatzqualifikation in der Beruflichen Bildung erwerben. Voraussetzung für den Erwerb der Zusatzqualifikation ist unter anderem eine Auslandsmobilität.
Siehe auch: Internationalisierung der Berufsbildung und Internationalisierung in den Fachklassen des dualen Systems.
Mit dieser Zusatzqualifikation erlangen Schülerinnen und Schüler am Berufskolleg die Möglichkeit in einem zukunftsweisenden Feld der KI ihre Kompetenzen zu erweitern und vertiefen. Exemplarische Lernsituationen und weitere Materialien stehen zur Unterrichtsausgestaltung und gezielten Anwendung hierfür zur Verfügung.